Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter: Streichung trotz Kritik beschlossen – Auswirkungen auf Qualität und Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 beschlossen, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler zu streichen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland warnt, dass dies zu Qualitätsverlust und Fehlentscheidungen führen könnte. Die Regierung setzt dagegen auf "Vertrauen statt Regulierung" und geht von eigenverantwortlicher Fortbildung aus.
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Inhaltsübersicht

– Bundesregierung beschließt Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter.
– Breite Kritik von Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden wurde ignoriert.
– VDIV kündigt Widerstand gegen den Kabinettsbeschluss an.

Bundesregierung streicht Weiterbildungspflicht trotz breiter Kritik

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 den Gesetzentwurf zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz beschlossen – entgegen massiver Proteste aus der Immobilienwirtschaft und dem Verbraucherschutz . Die Bundesregierung plant damit die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler nach § 34c Gewerbeordnung.

Obwohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Verbände um Stellungnahmen gebeten hatte, blieb die gemeinsame und deutlich ablehnende Position einer Allianz aus über zwanzig Organisationen* (Stand: 05.11.2025) unberücksichtigt. In der Begründung verweist die Regierung auf „Vertrauen statt Regulierung“ und geht davon aus, dass sich Verwalter eigenverantwortlich fortbilden werden.

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, kommentiert die Entscheidung mit deutlichen Worten: „Wer die Weiterbildungspflicht abschafft, öffnet Qualitätsverlust und Fehlentscheidungen Tür und Tor. Die Bundesregierung darf nicht glauben, dass Professionalisierung eine bürokratische Last ist. Gerade in Zeiten von Energiekrise und Klimawende brauchen wir gut qualifizierte Verwaltungen, keine Abwertung ihres Berufsbildes und Verunsicherung beim Verbraucher.“

Der VDIV Deutschland kündigt entschiedenen Widerstand an. Der Verband vertritt als Spitzenorganisation der Branche rund 4.100 Mitgliedsunternehmen* mit insgesamt etwa 8,7 Millionen Wohnungen* (Stand: 05.11.2025). Diese Unternehmen verwalten circa 75 Prozent des ETW-Bestandes in Deutschland* (Stand: 05.11.2025). Kaßler betont: „Im Sinne von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, für die Wohneigentum Teil ihrer Altersvorsorge ist, und im Interesse der Fachkräfte, die Verantwortung für ganze Wohnanlagen tragen, darf dieser Rückschritt nicht Gesetz werden. Wir werden alle politischen und fachlichen Wege nutzen, um das zu verhindern.“

Hintergrund: Gesetz, Pflicht, Zeitstrahl

Seit August 2018 sind Immobilienverwalter und -makler nach § 34c GewO verpflichtet, alle drei Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen.* Diese gesetzliche Regelung etablierte erstmals einen verbindlichen Qualifikationsrahmen für die Branche.*

Entstehung der Pflicht seit 2018

Die Einführung der Weiterbildungspflicht markierte einen Wendepunkt für die Immobilienwirtschaft. Bis dahin existierten keine einheitlichen Standards für die kontinuierliche Fortbildung von Maklern und Verwaltern. Mit der Neuregelung verpflichtete sich die Branche zu regelmäßiger Qualifikation – eine Maßnahme, die sowohl Verbraucherschutzverbände als auch Berufsvertreter begrüßten. Die festgelegte Mindeststundenanzahl innerhalb eines dreijährigen Zeitraums diente dazu, mit rechtlichen Änderungen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten.

Neuere Reformen und Prüfungen (2023–2025)

Die Bedeutung qualifizierter Immobilienverwalter erhielt durch das Wohnungseigentumsgesetz weitere Unterstützung. Seit Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer ein Recht auf zertifizierte Verwalter.*

Ab 2024 verschärften die Aufsichtsbehörden ihre Kontrollen. Die Nachweise über erbrachte Weiterbildungen werden seither intensiver geprüft.*

Am 5. November 2025 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die bisherige Regelung grundlegend verändern würde. Das sogenannte Bürokratierückbaugesetz sieht die Streichung der verpflichtenden Weiterbildung vor – trotz Protesten aus der Immobilienwirtschaft und vom Verbraucherschutz.

Zeitliche Entwicklung im Überblick:

  • August 2018: Einführung der Weiterbildungspflicht
  • Dezember 2023: WEG-Novelle – Recht auf zertifizierte Verwalter
  • 2024: Verstärkte Prüfungen der Nachweise durch Behörden
    1. November 2025: Kabinettsbeschluss zur Abschaffung der Pflicht

Der aktuelle Gesetzentwurf steht damit im Widerspruch zur vorherigen Entwicklung.*

Wer widerspricht: Verbände und juristische Stimmen

Während die Bundesregierung die Abschaffung der Weiterbildungspflicht als Bürokratieabbau begründet, formiert sich breiter Widerstand aus der Immobilienwirtschaft. Fachverbände und Rechtsexperten sehen in der geplanten Streichung eine Gefährdung von Qualitätsstandards und Verbraucherschutz.

Verbändewarnungen

Der Bundesverband der Immobilienverwalter (BVI) positioniert sich klar gegen die geplante Reform. In einer aktuellen Stellungnahme warnt der Verband: Die Streichung der Weiterbildungspflicht stelle eine Gefährdung der Qualität und des Verbraucherschutzes in Eigentümergemeinschaften dar.* Diese Einschätzung teilt eine Allianz aus Organisationen der Immobilienwirtschaft, die sich in einem offenen Brief an die Politik wandte.*

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, bringt die Bedenken auf den Punkt: „Wer die Weiterbildungspflicht abschafft, öffnet Qualitätsverlust und Fehlentscheidungen Tür und Tor.“ Die Verbände argumentieren, dass gerade in Zeiten von Energiekrise und Klimawende gut qualifizierte Verwaltungen essentiell seien – nicht weniger Professionalisierung.

Juristische Einordnung

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Diskussion um Zertifizierung versus laufende Weiterbildung grundsätzlicher Natur ist. Juristische Einschätzungen sehen den Zertifizierungsstatus als nur momentanen Nachweis an, während fortlaufende Weiterbildung zentral zur Sicherung aktueller Fachkenntnisse sei.*

Diese Position unterstreicht, dass sich Rechtslage und technische Standards in der Immobilienverwaltung kontinuierlich weiterentwickeln. Ohne verpflichtende Aktualisierung des Wissensstands drohe eine Diskrepanz zwischen formaler Qualifikation und tatsächlicher Fachkompetenz. Die Experten betonen, dass aktuelles Fachwissen unverzichtbar bleibt.*

Auswirkungen: Verbraucher-, Qualitäts- und Klimafolgen

Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler könnte weitreichende Konsequenzen für verschiedene Bereiche des Wohnens und Wirtschaftens haben. Ohne verpflichtende Fortbildung droht ein Qualitätsverlust bei der Beratung und Betreuung von Eigentümergemeinschaften und Mietern. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht dient als zentrales Instrument, um aktuelle Fachkenntnisse in der Immobilienverwaltung zu sichern – eine Notwendigkeit, die sich aus der komplexen Rechtslage und den stetig wachsenden Anforderungen an die Branche ergibt.

Qualität und Verbraucherschutz

Seit Dezember 2023 liegt der gesetzliche Fokus verstärkt auf zertifizierten Verwaltern durch die WEG-Novellierung. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung qualifizierter Fachkräfte für den Verbraucherschutz. Immobilienverwalter betreuen nicht nur Millionen Wohnungen, sondern entscheiden auch über wirtschaftlich existenzielle Fragen für Eigentümer und Mieter. Ohne regelmäßige Fortbildung könnten rechtliche Neuerungen, aktuelle Gerichtsurteile oder sich ändernde Standards in der Hausverwaltung nicht mehr flächendeckend berücksichtigt werden.

Die Praxis zeigt, dass Aufsichtsbehörden seit 2024 vermehrt Weiterbildungsnachweise prüfen – ein deutliches Indiz für die wachsende Bedeutung dieser Qualitätssicherung. Fehlt dieser verbindliche Rahmen, entstünde eine Lücke im Verbraucherschutz. Eigentümergemeinschaften müssten damit rechnen, dass ihre Verwalter nicht mehr über den aktuellen Wissensstand verfügen, was zu fehlerhaften Abrechnungen, mangelhafter Instandhaltungsplanung oder rechtlichen Fehlentscheidungen führen könnte.

Rolle bei energetischer Modernisierung

Besonders kritisch wirkt sich die Abschaffung der Weiterbildungspflicht im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung aus. Die Immobilienwirtschaft übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor. Verwalter benötigen kontinuierlich aktualisiertes Wissen über Förderprogramme, technische Standards und rechtliche Vorgaben zur Energieeffizienz.

Ohne verpflichtende Fortbildung besteht die Gefahr, dass viele Verwalter nicht über die neuesten Entwicklungen bei Fördermitteln, energetischen Sanierungspflichten oder technischen Innovationen informiert bleiben. Dies könnte Modernisierungsprojekte verzögern, die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen beeinträchtigen und letztlich die Klimaziele im Gebäudebereich gefährden. Die laufende Weiterbildung gewährleistet, dass Verwalter Eigentümergemeinschaften kompetent zu Energieeinsparungen, Fördermöglichkeiten und sinnvollen Investitionen beraten können – eine unverzichtbare Voraussetzung für die Transformation des Gebäudebestands.

Ausblick: Optionen und politische Wege

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratierückbaugesetz beginnt nun die parlamentarische Phase. Der Gesetzgebungsprozess bietet verschiedene Stationen, an denen Änderungen am Referentenentwurf noch möglich sind. Im Deutschen Bundestag können Fraktionen oder Abgeordnete durch Anträge und Stellungnahmen Einfluss nehmen, während im Bundesrat die Ländervertretung ihre Position einbringt. Parallel dazu arbeiten Verbände weiter an fachlichen Einwänden gegen die geplante Streichung der Weiterbildungspflicht.

Der VDIV Deutschland kündigte an, „alle politischen und fachlichen Wege“ zu nutzen, um die Abschaffung zu verhindern. Fachverbände können über öffentliche Anhörungen im Parlament, direkte Gespräche mit Abgeordneten oder über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Debatte einwirken. Die bereits vorliegende Verbandskritik einer breiten Allianz aus über zwanzig Organisationen – Stand 2025* – bildet hierfür eine Grundlage.

Rechtliche Optionen bleiben ebenfalls denkbar, sollten politische Wege nicht zum Ziel führen. Dazu zählen etwa Normenkontrollverfahren oder verfassungsrechtliche Prüfungen, falls das Gesetz in Kraft tritt und als fachlich unzureichend oder verbraucherschutzgefährdend bewertet wird.

Für Betroffene und Interessierte empfiehlt es sich:

  • Parlamentarische Vorgänge und öffentliche Anhörungen zum Bürokratierückbaugesetz verfolgen
  • Verbandsseiten und Fachpublikationen als Informationsquellen nutzen

Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate basierend auf einer Pressemitteilung des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).

Weiterführende Quellen:

4 Antworten

  1. Die Streichung ist in Ordnung. Man kann sich freiwillig weiterbilden in den Themen, die neu und interessant sind. Nach 30 Jahren Tätigkeit gibt es nicht immer neue Themen. Die Teilnahme ist sehr hochpreisig angelegt und bei Veranstaltung die online stattfinden sehr lukrativ für den Referenten, bei 80 Teilnehmern je 200,00€-350,00€ Euro. Ganz klar, dass sich diese Gruppe gegen die Abschaffung ausspricht.

  2. Eine vernünftige Entscheidung der Regierung.
    Wer seinen Job verantwortungsvoll ausübt, wird sich nach wie vor über Fachthemen informieren.
    Wem sein Job egal ist, der wird wie seit 2018 die 20 Stunden „absitzen“ und dabei Zeitung lesen.

  3. Selbstverständlich werde ich mich als seriöser Makler weiterhin eigenverantwortlich weiterbilden. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht finde ich völlig in Ordnung. Man kann nicht immer und überall den Abbau von Bürokratie fordern, aber protestieren, wenn man selber davon betroffen ist. Zur Wahrheit der Fortbildungspflicht gehört nämlich auch, das eine regelrechte „Fortbildungsindustrie“ entstanden ist, die für diverse und teils völlig unerhebliche „Fortbildungsthemen“ mit mehr oder weniger qualifizierten Referenten hohe Seminargebühren verlangen und jetzt alle um Ihre Pfründe bangen. Dazu gehören Verbände mit ihren Weiterbildungsakademien, die IHK’s als Aufsichtsbehörden, die per Gesetz quasi mit Arbeitsbeschaffungsmassnahmen betraut wurden, sowie diverse „Experten“ auf dem Markt, die jetzt alle gemeinschaftlich aufheulen. Und natürlich muss wieder der arme Verbraucher herhalten, der natürlich wieder geschützt werden muss wie schon beim Datenschutz, Fernabsatzgesetz, und, und, und… Meine Meinung: Qualität wird sich auch weiterhin durchsetzen und muss nicht durch bürokratische Vorgaben erzwungen werden.

  4. Finde die Streich und bürokratischen Monsters für richtig. Die Argumente der Verbände kann ich nicht nachvollziehen.. letztlich liegt es doch in der Eigenverantwortung jedes Verwalters oder Makler, sich weiter zu bilden und sich in die Rechts Materien einzuarbeiten. Im Übrigen hilft hierzu auch die künstliche Intelligenz und der Austausch auf Verwalter und Makler. Ich finde die Abschaffung daher in Ordnung und hoffe, dass das Gesetzesverfahren nicht wieder von Verbänden torpediert wird. Sonst sollte man auch über die Abschaffung dieser Verbände nachdenken

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