Wohnungseigentümer fordern 2026: Mehr Planbarkeit für WEGs bei Fernwärme, Versicherung und Förderung

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Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert von der neuen Bundesregierung mehr Planungssicherheit für Eigentümergemeinschaften. Konkret verlangt er klare rechtliche Vorgaben, etwa beim Schutz vor Bauträgerinsolvenzen und bei der Förderung von E-Mobilität. Zudem kritisiert der Verband die geplante Pflicht zur Elementarschadenversicherung und sieht im Fernwärmeausbau eine Gefahr für zusätzliche Belastungen.

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– Der Verband fordert für Wohnungseigentümer sichere politische Rahmenbedingungen und eine verlässliche Förderkulisse.
– Zentrale Forderungen umfassen eine Preisregulierung für Fernwärme und eine zentrale Preisaufsicht.
– Weitere Kernanliegen sind eine verpflichtende Elementarschadenversicherung und ein besserer Schutz bei Bauträgerinsolvenzen.

Wohnungseigentümer fordern politische Klarheit für 2026

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat zu Jahresbeginn eine deutliche Forderung an die Politik gerichtet. In einer Pressemitteilung vom 05.01.2026 kritisiert der Verein, dass viele geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Wohnungseigentümer nur zögerlich umgesetzt werden. Der Verband, der über 16.000 Mitglieder vertritt, sieht dringenden Handlungsbedarf in mehreren zentralen Politikfeldern.

„Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen sichere politische Rahmenbedingungen, klare rechtliche Vorgaben und eine verlässliche Förderkulisse, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt“*, betont WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Die besondere Struktur von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit ihren notwendigen Mehrheitsbeschlüssen erfordere spezifische politische Lösungen. Nach Angaben des Verbands betrifft dies mehr als jede fünfte Wohneinheit in Deutschland, denn es gibt rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen (Stand: 05.01.2026)*.

Ein zentrales Thema ist die geplante Neuregelung der Elementarschadenversicherung. Hier fordert WiE, dass eine mögliche Abwahl der Pflichtversicherung für eine WEG nur einstimmig möglich sein darf. „Wichtig ist, dabei die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer im Blick zu behalten – die Abwahl einer Elementarschadenpflichtversicherung, das sogenannte Opt-Out-Modell, sollte aus unserer Sicht nur möglich sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies allstimmig beschließt.“* Bislang liege jedoch kein konkreter Gesetzesvorschlag vor. „Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln“*, so von Möller.

Auch beim Schutz vor Bauträgerinsolvenzen zeigt sich der Verband unzufrieden mit der bisherigen Umsetzung des Koalitionsvertrags. „Dass der Koalitionsvertrag lediglich die Prüfung eines besseren Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt hat, war enttäuschend“*, erklärt die Vorständin. WiE fordert, bereits erarbeitete Vorschläge endlich umzusetzen: „Die neue Regierungskoalition sollte die damals entwickelten Vorschläge aufgreifen und endlich wirksame Schutzmechanismen für Verbraucher einrichten.“*

Weitere kritische Punkte sind der Immobilien-Teilverkauf und die Förderung der E-Mobilität. WiE warnt vor den Risiken des Teilverkaufs: „Dieses Geschäftsmodell ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und in aller Regel deutlich nachteiliger als ein entsprechender Kredit“*. Bei neuen Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur müssten die langen Entscheidungswege in WEGs berücksichtigt werden. „Hier ist wichtig, dass die Bedürfnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften mitgedacht werden“*, sagt von Möller. „Diese können nur auf Grundlage vorheriger Beschlüsse aktiv werden. Deshalb müssen ausreichend lange Antragsfristen für WEGs eingerichtet werden, gegebenenfalls sogar eigene Förderkontingente, damit die Töpfe nicht ausgeschöpft sind, bevor die WEGs zum Zuge kommen.“*

Abschließend fasst von Möller die grundlegende Erwartung zusammen: „Eigentümer brauchen Planbarkeit und Sicherheit“*. Die Politik sei aufgefordert, die Belange von Millionen Wohnungseigentümern bei ihren Vorhaben konsequent mitzudenken.

Fernwärmeausbau: Rechtliche Vorgaben und kommunale Pflichten

Der Ausbau von Wärmenetzen ist ein zentraler Baustein der Wärmewende. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Anbindung an ein solches Netz zunehmend relevant, da sie eine praktikable Lösung für die klimafreundliche Gebäudeversorgung darstellen kann. Die politischen Rahmenbedingungen für diesen Ausbau sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Wärmeplanung vorgezeichnet. Diese Instrumente schaffen verbindliche Pflichten für Kommunen und definieren klare Vorgaben für die Betreiber von Wärmenetzen.

Kommunale Wärmeplanung als strategische Grundlage

Die Basis für den gezielten Ausbau der Fernwärme liegt bei den Kommunen. Das GEG verpflichtet sie zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Diese strategischen Pläne sollen aufzeigen, welche Gebiete sich für eine effiziente Wärmenetzversorgung eignen und wo dezentrale Lösungen sinnvoller sind. Die gesetzlichen Fristen sind ambitioniert: Kommunale Wärmeplanung in Großstädten soll bis 30. Juni 2026 und in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028 umgesetzt sein (Stand: August 2024, laut Verband Wohneigentum)*. Diese Planungspflicht ist kein freiwilliges Instrument; in sechs Bundesländern ist sie bereits verpflichtend eingeführt. Eine Erhebung zeigt, dass sich bundesweit 21 % der Städte damit befassen (Stand: August 2024, laut Verband Wohneigentum)*. Für Eigentümer bedeutet dies, dass ihre Immobilie künftig in einem „Wärmeplanungsgebiet“ liegen und ein Anschluss an ein auszubauendes Netz in Betracht kommen könnte.

Parallel zu den kommunalen Pflichten gelten strikte Vorgaben für die Wärmenetze selbst. Sie müssen ihren Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Energie schrittweise erhöhen. Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlich festgelegten Stufen:

Jahr Vorgabe Einheit/Anforderung Quelle/Stand
01.01.2024 Mindestens 65 % erneuerbare Wärme % Quelle: Verband Wohneigentum – Stand: August 2024*
2030 50 % klimaneutral % Quelle: Verband Wohneigentum – Stand: August 2024*
2040 80 % klimaneutral % Quelle: Verband Wohneigentum – Stand: August 2024*
2045 100 % klimaneutral % Quelle: Verband Wohneigentum – Stand: August 2024*

Diese verbindliche Transformation stellt sicher, dass ein Anschluss an die Fernwärme langfristig eine klimagerechte Lösung bleibt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, die über einen solchen Anschluss nachdenken, bieten diese gesetzlichen Vorgaben Planungssicherheit hinsichtlich der ökologischen Qualität der bezogenen Wärme. Die kommunale Wärmeplanung definiert dabei den räumlichen Rahmen, während die gesetzlichen Quoten den zeitlichen Fahrplan für die Dekarbonisierung der Netze vorgeben.

Planungssicherheit für Eigentümergemeinschaften: Warum WEGs besondere Rahmenbedingungen brauchen

Politische Vorhaben wie die Förderung von E‑Mobilität* oder die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes* stellen Eigentümergemeinschaften vor besondere Herausforderungen. Während ein einzelner Hauseigentümer relativ schnell entscheiden kann, benötigen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für vergleichbare Maßnahmen deutlich mehr Zeit.* Dieser strukturell bedingte, längere Entscheidungsprozess erfordert von der Politik ein besonderes Maß an Planbarkeit und Vorlaufzeit.

Konkret bedeutet das: Bevor eine WEG einen Förderantrag für Ladesäulen stellen oder eine Elementarschadenversicherung abschließen kann, muss zunächst ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden.* Dies erfordert eine rechtzeitige Einberufung, die Diskussion verschiedener Angebote und schließlich eine Mehrheitsfindung unter allen Eigentümern. Kurze Förderfristen oder schnell ausgeschöpfte Kontingente, wie sie bei vielen Programmen üblich sind, benachteiligen WEGs daher systematisch.* Sie kommen schlicht oft zu spät, um die Fördermittel noch abzurufen.

Praktische Konfliktpunkte im Alltag von WEGs

Drei Beispiele zeigen, wo die besonderen Bedürfnisse von Gemeinschaften aktuell auf politische Rahmenbedingungen treffen:

  • E‑Mobilitätsförderung: Ein neues Förderprogramm wird aufgelegt. Für private Antragsteller gilt eine Antragsfrist von drei Monaten. Eine WEG benötigt allein sechs Wochen, um eine Versammlung einzuberufen und einen Beschluss zu fassen. Danach beginnt erst die Angebotseinholung. Ohne eigene Kontingente oder verlängerte Fristen für WEGs ist die Förderung praktisch unerreichbar.*
  • Elementarschadenversicherung: Die politische Diskussion um eine mögliche Pflichtversicherung wirft für WEGs grundlegende Fragen auf.* Da Teile des Gebäudes Gemeinschaftseigentum sind, kann ein einzelner Eigentümer seine Wohnung nicht eigenständig gegen Elementarschäden absichern.* Jede Entscheidung über eine Versicherung muss gemeinschaftlich getroffen werden. Ein „Opt-Out“ sollte daher, so eine zentrale Forderung, nur bei allstimmigem Beschluss möglich sein.
  • Glasfaserausbau: Pläne für ein Recht auf Vollausbau in Mehrfamilienhäusern bergen die Gefahr eines indirekten Anschlusszwangs.* Zudem sind intransparente Bereitstellungsentgelte eine zusätzliche finanzielle Belastung.* WEGs brauchen hier klare Regelungen und Kostentransparenz, um souverän entscheiden zu können.

Pragmatische Tipps für mehr Handlungsfähigkeit

Eigentümergemeinschaften können sich auf unsichere Rahmenbedingungen vorbereiten, indem sie Prozesse aktiv gestalten. Die frühzeitige Information aller Eigentümer über anstehende Themen, etwa durch den Verwalter, schafft Bewusstsein. Für Maßnahmen mit möglicher Förderung, wie energetische Sanierung oder Ladeinfrastruktur, lohnt es sich, grundsätzliche Beschlüsse zur Prüfung und Umsetzung bereits im Vorfeld zu fassen. So ist die Gemeinschaft handlungsfähig, sobald konkrete Fördermittel ausgeschrieben werden. Zentral bleibt die Forderung an die Politik, die strukturellen Gegebenheiten von WEGs anzuerkennen und in Gesetzen sowie Förderprogrammen angemessene Übergangsfristen und eigene Kontingente vorzusehen.

Wesentliche Fakten zur kommunalen Wärmeplanung

Für Leserinnen und Leser, die sich schnell einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Wärmeplanung verschaffen möchten, fasst dieses Kapitel die zentralen Recherche-Ergebnisse zusammen. Die folgenden Punkte basieren auf einer Auswertung der aktuellen Gesetzeslage und zeigen die verbindlichen Fristen und Vorgaben für Kommunen auf.

  • Kommunale Wärmeplanung in Großstädten soll bis 30. Juni 2026 und in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028 umgesetzt sein (Stand: August 2024). *
  • Ab 1. Januar 2024 müssen neue Wärmenetze mindestens 65 % erneuerbare Wärme einleiten; bis 2030 sind 50 %, bis 2040 80 % und bis 2045 100 % klimaneutral vorgeschrieben (Stand: August 2024). *

    So recherchieren Sie das Thema weiter

Für eine vertiefte Berichterstattung bieten sich mehrere konkrete Ansätze an. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit den zentralen Akteuren. Für eine fundierte Position der Verbraucherseite empfiehlt sich ein Gespräch mit Dr. Sandra von Möller, der Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Sie kann die politischen Forderungen aus der Pressemitteilung erläutern und die Situation aus Sicht der Eigentumswohnungen in Deutschland einordnen (Quelle: Pressemitteilung, Stand: 05.01.2026)*.

Um die abstrakten Probleme greifbar zu machen, lohnt sich die Suche nach einem konkreten Fallbericht. Ein Interview mit Betroffenen einer Bauträgerinsolvenz oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die mit intransparenten Fernwärmekosten oder dem Glasfaserausbau kämpft, verleiht der Debatte ein menschliches Gesicht.

Eine vollständige journalistische Einordnung verlangt zudem eine Gegenstimme. Für die Themen Fernwärme und Glasfaser sind Stellungnahmen der betroffenen Wirtschaftsverbände oder konkreter Unternehmen essenziell. Fragen Sie bei einem großen Energieversorger nach, wie er die Forderung nach einer zentralen Preisaufsicht bewertet. Bitten Sie ein Telekommunikationsunternehmen um eine Stellungnahme zu den geplanten Bereitstellungsentgelten und dem Recht auf Vollausbau.

Bei allen Recherchen ist auf die korrekte Quellenangabe zu achten. Jede verwendete Zahl muss mit einem Veröffentlichungsdatum oder Stand versehen sein. Für Zahlen aus der genannten Pressemitteilung gilt: Stand: 05.01.2026. Für eigenrecherchierte Statistiken ist das jeweilige Erhebungsdatum anzugeben, beispielsweise Stand: August 2024. Geben Sie zudem die vollständige Quelle in Klammern an, zum Beispiel (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)*.

Dieser Beitrag basiert auf einer aktuellen Pressemitteilung des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum.

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