– Verbände fordern umfassendes Gesetz zum Hochlauf grüner Gase inklusive Biogas und Biomethan.
– Referentenentwurf privilegiert RFNBO und synthetisches Methan, schließt Biogas-Dampfreformierung und Biomasse-Pyrolyse aus.
– Ersatzloser Wegfall der GasNZV-Regelungen erfordert Nachfolgeregelung im Energiewirtschaftsgesetz.
Bioenergieverbände fordern umfassende Einbindung von Biogas und Biomethan im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Am Tag des Endes der Konsultationsfrist für den Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) bringen die Verbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) ihre klare Position ein. Sie betonen, dass das Gesetz nicht nur Wasserstoff und seine Derivate, sondern auch Biogas und Biomethan in den Fokus nehmen muss, um den Ausbau grüner Gase insgesamt voranzutreiben. Die Verbände unterstreichen damit den Bedarf, die Klimaziele, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energiewende wirksam zu unterstützen.
„Es ist gut, dass der vorliegende Referentenentwurf die Liste der privilegierten Projekte erweitert. Nun stehen beispielsweise auch ‚erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs‘ (RFNBO) wie synthetisches Methan aus Elektrolyse -Wasserstoff und biogenem CO2 auf der Liste,“ erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Diese Aufnahme ist ein Fortschritt, doch gleichzeitig weist sie auf eine wichtige Lücke hin: „Das Spektrum der Energieträger, auf die das WasserstoffBG angewendet werden soll, wird weiterhin unnötig eingeschränkt. Konkret sollte das Gesetz nicht nur Wasserstoff aus Elektrolyse adressieren, sondern auch Biomethan und biogenen Wasserstoff, z.B. aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse.“
Durch diese Erweiterung könnte das Gesetz die Emissionsminderung stärken und zugleich eine sichere sowie bezahlbare Energieversorgung unterstützen. Dabei geht es den Verbänden darum, einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien für den Klimaschutz zu gewährleisten.
Darüber hinaus mahnt Rostek einen dringend zu regelnden Übergang bei den Netzanschlussbedingungen an: „Nicht zuletzt muss darauf hingewiesen werden, dass noch in diesem Jahr die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und mit ihr die privilegierten Regelungen für die Einspeisung erneuerbarer Gase ins Gasnetz, einschließlich Wasserstoff und Wasserstoffderivaten, außer Kraft tritt. Eine ersatzlose Streichung dieser Regelungen konterkariert zahlreiche europäische Ziele und Vorgaben sowie den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Neben den geforderten Anpassungen am WasserstoffBG ist daher dringen auch eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im Energiewirtschaftsgesetz erforderlich.“
Mit diesen Positionen schlägt das HBB vor, das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz in ein umfassendes Gesetz zum Hochlauf grüner Gase zu integrieren. Detailliertere Erläuterungen und konkrete Vorschläge dazu sowie Zusatzinformationen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Gasnetzzugangsverordnung enthält die eingereichte Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Warum Bioenergie und Biomethan essenzielle Bausteine des grünen Gases sind
Die aktuelle Debatte um das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) zeigt deutlich, wie unverzichtbar eine integrierte Strategie für grüne Gase in Deutschland ist. Während Wasserstoff zunehmend als Schlüsselfaktor für die Energiewende gilt, darf dabei nicht übersehen werden, welche Rolle Bioenergie – insbesondere Biogas und Biomethan – heute und in Zukunft für eine klimafreundliche Energieversorgung spielen kann. Das WasserstoffBG stellt einen wichtigen Schritt dar, indem es erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs berücksichtigt. Trotzdem bleibt die Perspektive begrenzt, da Biomethan und biogener Wasserstoff bislang nur unzureichend einbezogen sind.
Eine solche Beschränkung hat tiefgreifende Auswirkungen, denn die Gleichstellung von Wasserstoff, Biogas und Biomethan ist entscheidend, um einerseits die Emissionsminderungsziele zu erreichen und andererseits die Versorgungssicherheit im Energiesystem zu gewährleisten. Bioenergie liefert das ganze Jahr über flexibel Energie – unabhängig von Wind und Sonne – und unterstützt so eine stabile grüne Gasversorgung. Mit der Integration aller grünen Gasarten könnte die Energiewende nicht nur nachhaltiger, sondern auch bezahlbarer gestaltet werden.
Was eine vernetzte grüne Gasstrategie für Energiewende und Klimaschutz bedeutet
Eine umfassende Gesetzgebung, die alle Formen grüner Gase berücksichtigt, schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für verschiedene Technologien. Dazu zählen neben Wasserstoff aus Elektrolyse auch Biogas, Biomethan sowie aus Biomasse gewonnener Wasserstoff. Gerade die Verbindung dieser Energieträger eröffnet ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten in Industrie, Wärmeversorgung und Mobilität. Die Bündelung aller grünen Gase in einer Gesamtstrategie ermöglicht zudem, systematisch Synergien zu nutzen und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zielgerichtet voranzutreiben.
Ohne diese Vernetzung drohen wichtige Potenziale ungenutzt zu bleiben. Bioenergie bietet die Möglichkeit, saisonale Schwankungen auszugleichen und als CO2-neutraler Energiespeicher zu wirken. Ihre Rolle in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist daher nicht nur ergänzend, sondern integrativ.
Welche Folgen hat das Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung?
Schon in diesem Jahr läuft die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) aus, die bislang privilegierte Regelungen für die Einspeisung erneuerbarer Gase ins Gasnetz, einschließlich Wasserstoff und Wasserstoffderivaten, enthielt. Das Auslaufen dieser Verordnung ohne adäquate Nachfolgeregelung birgt erhebliche Risiken: Es könnte die Nutzung grüner Gase erschweren und dadurch Klimaziele gefährden. Zudem widerspricht ein solcher Schritt den europäischen Vorgaben und dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung.
Deshalb fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dringende Anpassungen am WasserstoffBG und die Einführung einer Nachfolgeregelung zur GasNZV im Energiewirtschaftsgesetz. Nur so lassen sich die bisherigen Privilegien für grüne Gase sichern und ihre Integration in das bestehende Gasnetz gewährleisten.
Zentrale Argumente und Kernfolgen im Überblick
- Integration aller grünen Gase: Wasserstoff, Biogas und Biomethan müssen gleichberechtigt im Gesetz verankert werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
- Sicherstellung der Versorgung: Bioenergie bietet kontinuierliche und wetterunabhängige Energie – eine wichtige Ergänzung zu volatilen erneuerbaren Quellen.
- Klimaschutz und Emissionsminderung: Die Einbindung von Biomethan hilft, Treibhausgasemissionen im Energiesektor flächendeckend zu senken.
- Netzzugang sichern: Das Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung darf nicht dazu führen, dass erneuerbare Gase schlechter am Gasnetz teilnehmen können.
- Vermeidung rechtlicher Lücken: Eine gesetzliche Nachfolgeregelung ist nötig, um den rechtlichen Rahmen für grüne Gase dauerhaft stabil zu halten.
Die Forderungen von Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, bringen den Sachverhalt auf den Punkt: „Nicht zuletzt muss darauf hingewiesen werden, dass noch in diesem Jahr die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und mit ihr die privilegierten Regelungen für die Einspeisung erneuerbarer Gase ins Gasnetz, einschließlich Wasserstoff und Wasserstoffderivaten, außer Kraft tritt. Eine ersatzlose Streichung dieser Regelungen konterkariert zahlreiche europäische Ziele und Vorgaben sowie den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung.“
Die Herausforderung liegt somit in der Gestaltung eines rechtlichen und politischen Rahmens, der die vielfältigen grünen Gase gemeinsam fördert. Nur durch eine vernetzte grüne Gasstrategie lässt sich der Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung langfristig und gesellschaftlich ausgewogen gestalten.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Hauptstadtbüros Bioenergie.