– EU-Kommission stellt Delegierten Rechtsakt für kohlenstoffarme Brennstoffe vor, teils BDEW-Forderungen berücksichtigt.
– BDEW kritisiert zu restriktive Standardemissionswerte, die viele Wasserstoffprojekte faktisch ausschließen.
– BDEW fordert Wasserstoffallianz und legislative Anpassungen für langfristige Investitionssicherheit.
Aktualisierter EU-Rechtsakt für kohlenstoffarme Brennstoffe: Chancen und Herausforderungen für die Wasserstoffwirtschaft
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Delegierten Rechtsakt zur Treibhausgaseinsparung durch kohlenstoffarme Brennstoffe vorgelegt, der entscheidende Folgen für die Wasserstoffbranche hat. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass „einige der BDEW-Forderungen ihren Weg in den Delegierten Rechtsakt gefunden haben“. Damit ist die aktuelle Fassung weniger restriktiv als frühere Entwürfe, die „zu großen Teilen die Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff faktisch verhindert“ hätten.
Ein wichtiger Fortschritt ist, dass der frühere, nicht nachvollziehbare 40-Prozent-Aufschlag bei der Verwendung von Standardwerten weggefallen ist. Dennoch kritisiert der BDEW, dass der Rechtsakt „in bestimmten Punkten weiterhin zu restriktiv und zu wenig praxistauglich ausgestaltet“ ist. Von zentraler Bedeutung ist die problematische Festlegung pauschaler Standardemissionswerte ohne die Möglichkeit, projektspezifische CO₂-Emissionen anzurechnen. Diese Regelung erschwere den Hochlauf des Wasserstoffmarktes erheblich, da die angesetzten Standardwerte oft auf einem Niveau lägen, „das viele Projekte ausschließt – obwohl diese, wenn die Möglichkeit projektspezifischer Werte gegeben wäre, niedrigere Emissionen aufweisen könnten“.
Diese Einschränkung gefährdet nicht nur Investitionen, sondern auch das angestrebte Wachstum klimafreundlicher Wasserstofflösungen. Zudem stoßen die Regelungen auf Kritik, weil sie „die Bestrebungen, einen globalen Markt für kohlenstoffarmen Wasserstoff aufzubauen, konterkarieren“. Es dürfe nicht sein, „dass die Ausgestaltung der Regulatorik bestimmte Exportländer pauschal ausschließt“. Damit stellt der Rechtsakt auch eine potenzielle Hürde für den internationalen Handel mit sauberem Wasserstoff dar.
Die Co-Gesetzgebenden, also Europäischer Rat und Parlament, haben nun die Möglichkeit, den Delegierten Rechtsakt abzulehnen. Da „gezielte Anpassungen in diesem Verfahren nicht mehr vorgenommen werden“ können, hält der BDEW es für umso wichtiger, die Auswirkungen auf konkrete Projekte genau zu analysieren und begleitet den Prozess „weiterhin eng“ und im konstruktiven Dialog mit den gesetzgebenden Institutionen.
Um den dringend benötigten Aufschwung der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen, fordert der BDEW darüber hinaus, dass „die Bundesregierung zusätzlich auf europäischer Ebene mit anderen EU-Mitgliedstaaten eine Wasserstoffallianz ins Leben ruft“. Gemeinsam mit weiteren Verbänden aus Industrie und Energiesektor hat der BDEW zu diesem Zweck bereits einen öffentlichen Aufruf gestartet, um die strategische Zusammenarbeit beim Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffinfrastruktur voranzutreiben.
Wasserstoff als Schlüssel der Energiewende: Chancen und Hürden der Regulierung
Wasserstoff spielt eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Energieversorgung. Als vielseitiger Speicher und Energieträger bietet er die Möglichkeit, erneuerbare Energie weltweit verfügbar zu machen und so die Klimaziele zu erreichen. Damit sich der Markt für kohlenstoffarmen Wasserstoff dynamisch entwickeln kann, bedarf es eines klaren und praktikablen rechtlichen Rahmens auf europäischer Ebene. Die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung setzen wichtige Impulse, doch bestehen weiterhin bedeutende Herausforderungen, die den Markthochlauf gefährden können. Zu restriktive Vorgaben, wie zum Beispiel starre Standardemissionswerte ohne Berücksichtigung projektspezifischer CO₂-Bilanzen, erschweren Investitionen und könnten die Entwicklung klimafreundlicher Wasserstoffprojekte bremsen.
Herausforderungen für den Markthochlauf
Der Erfolg der Energiewende hängt wesentlich von der schnellen Skalierung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft ab. Verzögerungen oder Hürden im regulatorischen Umfeld wirken sich direkt auf Investitionsentscheidungen aus. Die pauschale Festlegung von Emissionsgrenzwerten ohne Flexibilität für lokale Produktionsbedingungen schließt viele potenzielle Projekte aus, obwohl diese unter Umständen deutlich geringere CO₂-Emissionen vorweisen könnten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass eine zu rigide Regulierung den Aufbau eines international wettbewerbsfähigen Marktes behindert und bestimmte Exportländer durch Zuordnungspolitiken benachteiligt. Dadurch werden nicht nur europäische Industrieunternehmen und Verbraucher in ihrer Umstellung auf klimafreundliche Technologien gebremst, sondern auch die wirtschaftlichen Chancen im globalen Wettbewerb.
Potenziale und internationale Perspektive
Die Regulierung von grünem und blauem Wasserstoff ist nicht nur eine nationale oder europäische Herausforderung, sondern Teil einer globalen Entwicklung. Der Aufbau eines funktionierenden Marktes für kohlenstoffarme Brennstoffe erfordert eine harmonisierte, transparente und pragmatische Rechtsgrundlage. Diese muss technisch differenzierte Produktionswege und Herkunftsnachweise berücksichtigen und zugleich Investitionssicherheit schaffen.
Zu den internationalen Bewegungen zählen unter anderem:
- Die Förderung von Wasserstoff-Infrastrukturprojekten und Pilotanlagen in Nordamerika, Asien und Australien
- Internationale Kooperationen zur Entwicklung gemeinsamer Standards und Handelsregeln
- Ausbau von Exportkapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff, insbesondere aus Regionen mit günstigen Produktionsbedingungen
Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die europäische Regulierung sowohl ambitioniert als auch flexibel sein muss, um den Anschluss im globalen Wettbewerb zu sichern und gleichzeitig Verbraucher und die Industrie bei der Energiewende zu unterstützen. Nur durch einen ausgewogenen Rechtsrahmen kann Wasserstoff seine Rolle als Schlüsselenergieträger in einer klimaneutralen Gesellschaft voll entfalten.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).