Für viele Menschen auf dem Land beginnt die Versorgungslücke nicht erst mit der Schließung einer Klinik, sondern schon mit dem längeren Weg zur nächsten erreichbaren Notaufnahme. Genau an diesem Punkt setzen die sogenannten Sicherstellungszuschläge an. Für 2027 stehen dafür 128 Krankenhausstandorte auf der Liste.
Über die jährliche Auswahl entscheiden der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Sie legen fest, welche ländlichen Krankenhäuser zusätzliche Mittel erhalten, damit sie die Versorgung vor Ort aufrechterhalten können. Umso deutlicher fällt die Kritik der DKG aus: Nach ihrer Einschätzung reicht die Zahl der geförderten Standorte nicht aus.
Was die Sicherstellungszuschläge eigentlich leisten sollen
Die Zuschläge sind zusätzliche Mittel aus den Beiträgen der Versicherten. Sie sollen Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen stützen, wenn ihr Standort für die Versorgung vor Ort besonders wichtig ist. Für 2027 gilt die Vereinbarung, die am 30. Juni 2026 geschlossen wurde; erstmals abgerechnet wird der Zuschlag für Patientinnen und Patienten, die ab dem 1. Januar 2027 aufgenommen werden.
Die Förderung ist gestaffelt: Ein Krankenhausstandort erhält grundsätzlich 500.000 Euro im Jahr. Kommt eine weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung hinzu, die die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt, steigt die Förderung um jeweils 250.000 Euro. Für 2027 verteilen sich die Zuschläge auf 88 Standorte mit 500.000 Euro, 19 Standorte mit 750.000 Euro und 21 Standorte mit 1.000.000 Euro.
Wichtig ist dabei: Das Geld wird als Zuschlag je voll- und teilstationärem Fall gezahlt. Für die einzelnen Kliniken ist das also kein einmaliger Pauschalbetrag, sondern eine zusätzliche Finanzierung, die an die Zahl der behandelten Fälle gekoppelt ist. Die Liste ist außerdem abschließend; eine spätere Neubewertung dieser Standorte ist für das Vereinbarungsjahr 2027 ausgeschlossen.
Nach welchen Regeln ein Krankenhaus auf die Liste kommt
Nicht jede Klinik im ländlichen Raum bekommt automatisch einen Zuschlag. Maßgeblich sind die Sicherstellungszuschläge-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA. Sie unterscheiden zwischen drei Versorgungsbereichen:
- Grundversorgung: Hier braucht ein Standort eine Fachabteilung für Innere Medizin und eine chirurgische Fachabteilung. Das Versorgungsgebiet umfasst 30 Pkw-Fahrzeitminuten. Zusätzlich müssen im Fall einer Schließung mindestens 5.000 Einwohner mehr als 30 Minuten zum nächsten Grundversorger fahren, und die Einwohnerdichte muss unter 100 Einwohner je Quadratkilometer liegen.
- Geburtshilfe: Erforderlich ist eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Maßstab liegt bei 40 Pkw-Fahrzeitminuten. Im Fall einer Schließung müssen mindestens 950 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren weiter als 40 Minuten zur nächsten Geburtsklinik fahren; die Einwohnerdichte darf unter 20 Frauen der definierten Gruppe je Quadratkilometer liegen.
- Kinder- und Jugendmedizin: Hier verlangt der G-BA eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Auch hier gilt ein Radius von 40 Pkw-Fahrzeitminuten. Bei einer Schließung müssen mindestens 800 Kinder und Jugendliche mehr als 40 Minuten zur nächsten entsprechenden Fachabteilung fahren; die Einwohnerdichte darf unter 22 Kindern und Jugendlichen je Quadratkilometer liegen.
Für bestehende Krankenhäuser in Insellage gilt die Gefährdung der flächendeckenden Versorgung grundsätzlich als gegeben. Die Vereinbarung macht zudem deutlich, dass ein Defizit in der Bilanz des Krankenhauses keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist. Es geht also nicht um rote Zahlen, sondern um die Frage, ob ein Standort für die Versorgung in seiner Region gebraucht wird.
Für die Berechnung der Fahrzeiten setzen die Vertragsparteien auf HERE Maps. Zur geografischen Unterteilung der Versorgungsgebiete wurde das PLZ8-System verwendet, das kleinere Raumeinheiten bildet. Die Einwohnerzahlen beruhen auf der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung mit Stand 31. Dezember 2024. So soll die Versorgungssituation möglichst genau abgebildet werden.
Die offizielle Liste berücksichtigt auch Standorte, die die formalen Anforderungen an die Notfallversorgung nicht erfüllen. Das ist für die Praxis wichtig, weil die Sicherstellungszuschläge gerade dort greifen sollen, wo ein Krankenhaus trotz begrenzter Größe eine Versorgungslücke schließt.
Wo die DKG den eigentlichen Streitpunkt sieht
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt zwar, dass ländliche Häuser überhaupt wieder Fördermittel erhalten. Sie hält die Liste aber für zu eng. Nach Angaben des Verbands bräuchten deutlich mehr als die 128 geförderten Kliniken zusätzliche Sicherung, um ihren Versorgungsauftrag weiter erfüllen zu können.
„Sicherstellungszuschläge bleiben ein adäquates Mittel, um die Versorgung im ländlichen Raum weiter aufrechterhalten zu können – wenn sie denn in angemessener Höhe ausgezahlt werden.“
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, kritisiert vor allem zwei Punkte: Erstens reichten die für 2027 vorgesehenen 79,25 Millionen Euro aus seiner Sicht nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Zweitens seien die Kriterien des G-BA in Teilen zu restriktiv, besonders bei den Grenzwerten für die Bevölkerungsdichte.
Die DKG verweist außerdem darauf, dass Kliniken in dünn besiedelten Regionen oft mit geringeren Fallzahlen arbeiten, aber pro Patient höhere Vorhaltekosten tragen. Gemeint sind Kosten für Personal, Technik und Bereitschaft, die auch dann anfallen, wenn weniger Menschen behandelt werden als in dicht besiedelten Gebieten. Der Verband sieht darin einen strukturellen Nachteil des derzeitigen Finanzierungssystems.
Die Kritik ist klar als Verbandsposition einzuordnen. Ob die vorhandenen Kriterien tatsächlich zu eng sind, lässt sich aus den veröffentlichten Zahlen allein nicht abschließend beurteilen. Fest steht aber: Die Auswahl erfolgt nach festen Regeln, und diese schließen viele Kliniken aus, die nach Einschätzung der DKG für die Versorgung im ländlichen Raum unverzichtbar wären.
Was das für Menschen auf dem Land bedeutet
Für Patientinnen und Patienten geht es bei dieser Liste nicht um einen abstrakten Fördermechanismus, sondern um erreichbare Versorgung. Wenn ein Krankenhaus in einer dünn besiedelten Region wegfällt oder Leistungen reduziert, werden Wege länger und Ausweichmöglichkeiten knapper. Gerade bei akuten Beschwerden kann das den Unterschied machen.
Die DKG argumentiert, dass viele Notaufnahmen und Ambulanzen längst Aufgaben übernehmen, die früher auch von niedergelassenen Praxen mitgetragen wurden. Wo dieser ambulante Bereich ausgedünnt ist, wächst der Druck auf die Kliniken vor Ort. Die Sicherstellungszuschläge sollen genau dort helfen, doch die aktuelle Liste bleibt nach Auffassung des Verbands hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück.
Für Kommunen und Regionen ist die Entscheidung ebenfalls relevant. Ein Krankenhaus wirkt nicht nur als medizinischer Standort, sondern auch als Teil der Grundversorgung in der Fläche. Wenn nur ein begrenzter Kreis an Häusern zusätzliche Mittel erhält, bleibt die Frage offen, ob damit die Versorgungslage überall dort abgesichert ist, wo sie besonders fragil geworden ist.
Jetzt entscheidet die praktische Wirkung
Für 2027 ist die Liste festgelegt. Die 128 Standorte erhalten ihre Zuschläge nach den vereinbarten Regeln, und für andere Häuser bleibt die Schwelle hoch. Genau dort liegt der Streitpunkt: Reicht diese Auswahl aus, um die Versorgung auf dem Land stabil zu halten?
Die Antwort hängt nicht nur von der Förderhöhe ab, sondern auch davon, wie eng die Kriterien angesetzt sind und ob sie die Lebenswirklichkeit in dünn besiedelten Regionen wirklich treffen. Für die Menschen vor Ort zählt am Ende nicht die Logik der Liste, sondern ob im Ernstfall ein erreichbarer Behandlungsort bleibt.