Wärmewende mit Fallstricken: Herausforderungen der GEG-Reform

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.04.2023
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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingereicht. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter begrüßt den Willen, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben, sieht aber noch Stolperfallen bei der Umsetzung der 65-Prozent-Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme. Die Erlaubnis von ‚Wasserstoff-ready‘-Heizungen und der Ausschluss einzelner Erneuerbarer Technologien passen nicht zur Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung. Peter erneuert ihre Kritik an der Erfüllungsoption, Gaskessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff anzuerkennen, wenn sie technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“) und fordert eine schrittweise Verschärfung der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen. Das GEG müsse alle als gleichwertig anerkennen und zulassen, statt einige Technologien im Neubau auszuschließen. Auch soziale Schieflagen bei der Förderung sollten vermieden werden, um die Akzeptanz der Maßnahmen nicht zu gefährden.


Original-Pressemeldung:

GEG-Reform: Meilenstein der Wärmewende mit Stolperfallen

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

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GEG-Reform: Meilenstein der Wärmewende mit Stolperfallen

Berlin, 12.04.2023:
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingereicht. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter sieht großes Potenzial, die Wärmewende aus dem Stillstand zu befreien: „Das Wirtschafts- und das Bauministerium zeigen mit ihrem Entwurf einen deutlichen Willen, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dennoch sind die vorgelegten Pläne noch nicht rund. Zur echten Pflicht für die Nutzung von 65-Prozent Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung passen weder die Erlaubnis von ‚Wasserstoff-ready‘-Heizungen noch der Ausschluss einzelner Erneuerbarer Technologien.“

Für sich genommen sei die Umsetzung der 65-Prozent-Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme ein Meilenstein, der der Wärmewende den entscheidenden Schub verleihen könne. „Dahinter darf das Bundeskabinett nicht zurückfallen“, so Peter. „Damit 2045 nicht noch Millionen fossiler Öl- und Gasthermen im Bestand sind, muss die Reform mit einer schrittweisen Verschärfung der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen einhergehen. Ansonsten bleiben die Sektorziele unerreichbar.“ Die Präsidentin erneuerte ihre Kritik an der Erfüllungsoption, Gaskessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff anzuerkennen, wenn sie technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“). „Das lehnen wir in aller Deutlichkeit ab. Was zählt, ist der tatsächlich genutzte Brennstoff und nicht der, den man irgendwann zu nutzen gedenkt. Daran kann auch ein vorliegender Transformationsplan nichts ändern.“

Statt noch nicht praxisrelevante Lösungen aufzunehmen, sei es besser, alle Wärmelösungen zu erlauben, die schon heute Erneuerbar sind. „Die Anforderungen des Gebäudesektors sind so vielfältig wie die Erneuerbaren Lösungen: Wärmepumpen, Erneuerbare Fernwärme, Gebäudenetze, Biomethan, Biomasse, Solarthermie und Geothermie. Das GEG muss alle als gleichwertig anerkennen und zulassen“, so Peter. Es sei auch absolut nicht nachvollziehbar, dass Biomasseheizungen und einige andere Technologien im Neubau ausgenommen würden. „Warum soll ein Neubau, der in der Nähe eines bestehenden Bio-Wärmenetzes gebaut wird, nicht an das Netz angeschlossen werden?“ Der Ausschluss von einzelnen Erneuerbaren Wärmetechnologien werde zu ineffizienten Lösungen und höheren Kosten führen.

Um die Akzeptanz der Maßnahmen nicht zu gefährden, seien soziale Schieflagen bei der Förderung zu vermeiden. „Der Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung muss für alle finanziell möglich sein“, so Peter. „Die Fördermittel sind begrenzt und müssen so effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Deshalb spricht alles dafür, eine soziale Staffelung vorzunehmen und die Förderung einerseits an das Haushaltseinkommen zu koppeln und gleichzeitig einen besonderen Fokus auf den Mietwohnungsbestand zu setzen.“ Wer eine neue Heizung problemlos allein finanzieren könne, brauche keine Unterstützung. Auch die Kreditvergabe müsse gerechter gestaltet werden: „Alle Gebäudeeigentümer*innen brauchen einen Zugang zu günstigen Förderkrediten für Investitionen in energetische Modernisierungen. Im Moment erhalten vor allem wohlhabendere Eigentümer*innen Kredite. Das muss sich ändern“, so Peter abschließend.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Adrian Röhrig
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
 presse@bee-ev.de
Tel: 030 2758170 - 16 & 0151 17123011
Fax: 030 2758170 - 20

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1. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist ein Dachverband für rund 50 Verbände und Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien.
2. Der Verband setzt sich für den Ausbau von erneuerbaren Energien ein und vertritt die Interessen von Unternehmen und Verbänden dieser Branche.
3. Der BEE hat seinen Sitz in Berlin und ist seit 1991 aktiv.
4. Der Vorstand des BEE besteht aus Vertretern der Mitgliedsverbände und -unternehmen.
5. Der Verband gliedert sich in verschiedene Fachbereiche, wie beispielsweise Windenergie oder Solarenergie.
6. Der BEE ist auch international aktiv und arbeitet mit europäischen und globalen Verbänden zusammen.
7. Der Verband hat über 100 Mitarbeiter und ein Jahresbudget von rund 12 Millionen Euro.
8. Der BEE hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen.
9. Der Verband setzt sich auch für den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärme- und Verkehrssektor ein.
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