Wärmewende: Ausnahmeregelungen für Pflegebedürftige und Senioren

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Der Sozialverband VdK hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der Gesetzentwurf zur Wärmewende wichtige Forderungen des Verbandes berücksichtigt. Insbesondere die Ausnahmeregelungen für Menschen über 80 und Bezieher von Sozialleistungen seien für den VdK unverhandelbar.

Die Wärmewende und die Forderungen des Sozialverbands VdK

Die Wärmewende ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Sie soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern. Doch welche Auswirkungen hat die Wärmewende auf Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden leben und pflegebedürftig sind oder Sozialleistungen beziehen?

Der Sozialverband VdK setzt sich seit langem dafür ein, dass ältere Menschen und Empfänger von Sozialleistungen von den Regelungen zur Wärmewende ausgenommen werden. In einer Pressemitteilung vom 5. April 2023 hat die VdK-Präsidentin Verena Bentele nun bekanntgegeben, dass wichtige Forderungen des Verbands im Gesetzentwurf zur Wärmewende berücksichtigt wurden.

Ausnahmeregelungen für ältere Menschen und Empfänger von Sozialleistungen

Für den Sozialverband VdK sind Ausnahmeregelungen für Menschen über 80 und Bezieher von Sozialleistungen unverhandelbar. Im Sinne der sozialen Verträglichkeit sollten Eigenheimbesitzer über 80 Jahren von der Verpflichtung zum Heizungsaustausch ausgenommen werden. Denn ältere Menschen sollten nicht noch ihre letzten Lebensjahre mit einem aufwendigen Heizungsaustausch zubringen und womöglich noch einen Kredit beantragen müssen, den sie dann nicht erhalten. Nach Ansicht des VdK sollte die Altersgrenze sogar weiter auf 75 Jahre abgesenkt werden, da insbesondere arme Menschen eine geringere Lebenserwartung haben.

Auch Pflegebedürftige sollten von den Regelungen ausgenommen werden, da sie oft nicht in der Lage sind, einen Antrag auf Fördermittel zu stellen oder Handwerker zu beaufsichtigen. Eine Ausnahme sollte auch für Empfänger von Transferleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter gelten. Denn viele arme Eigenheimbesitzer mit einem kleinen Häuschen könnten sich eine teure Umrüstung ihrer Heizungsanlage nicht leisten.

Begriffserklärungen:

Wärmewende: Die Wärmewende beschreibt die notwendige Umstellung der Energieversorgung im Bereich der Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien wie Solar- und Geothermie, Biomasse oder Wärmepumpen zu erhöhen.

Heizungsaustausch: Bei einem Heizungsaustausch wird die alte Heizungsanlage gegen eine neue, energieeffizientere Anlage ausgetauscht. Der Heizungsaustausch ist ein wichtiger Baustein der Wärmewende.

Pflegebedürftige: Pflegebedürftige sind Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigen.

Sozialleistungen: Unter Sozialleistungen versteht man finanzielle Unterstützungen, die Menschen in besonderen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zustehen. Dazu gehören z.B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Grundsicherung im Alter.

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