– Der Deutsche Hochschulverband fordert eine Reform der W-Besoldung für mehr Rechtssicherheit und faire Leistungsbezüge.
– Ein Zehn-Punkte-Papier schlägt unter anderem vor, das Grundgehalt zu stärken und Sperrklauseln abzuschaffen.
– Ziel ist es, die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland durch leistungsgerechte Bedingungen zu erhöhen.
Vorschläge zur Modernisierung der W-Besoldung: Forderungen des Deutschen Hochschulverbands
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat ein Reformpapier veröffentlicht, das die bisherige W-Besoldung an eine zeitgemäße und rechtssichere Gestaltung anpassen soll. Die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit fast 34.000 Mitgliedern fordert grundlegende Änderungen, um die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland zu sichern und den Wettbewerb um talentierte Forschende zu fördern.*
In der aktuellen Praxis stellt der DHV fest, dass die gesetzliche Grundlage der W-Besoldung weiterhin rechtliche Unsicherheiten aufweist. Dies zeigt sich unter anderem in den fortwährenden Überprüfungen durch Gerichte. Beispielsweise gab es das „W-Besoldungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 sowie die Entscheidung zur Berliner A-Besoldung vom 17. September 2025, die beide auf die Lücken im bestehenden System hinweisen. Laut Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch „erleben wir in unserer täglichen Beratungspraxis, dass die einschlägigen Besoldungsgesetze… fortwährend Gegenstand rechtlicher Überprüfung sind und noch immer Unklarheiten und Lücken aufweisen.“
Der Verband fordert daher eine umfassende Modernisierung der W-Besoldung. Ziel ist es, klare und transparente Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Leistungsgerechtigkeit fördern. Er betont: „Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.“
Zu den zentralen Forderungen zählen unter anderem:
- Die Stärkung des Grundgehalts als tragende Säule der W-Besoldung, um auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten.
- Die Anrechnung von Zeiten einer Juniorprofessur bei der Stufenbemessung, sofern Erfahrungsstufen vorgesehen sind.
- Die tatsächliche Vergabe von Leistungsbezügen in allen Besoldungsgruppen, inklusive in W1, sowie die Verbindung laufender Leistungsbezüge an Besoldungsanpassungen. Außerdem sollen Einmalzahlungen die punktuelle Anerkennung erleichtern.
- Die Abschaffung von Sperrklauseln in Berufungs- und Bleibeverhandlungen sowie das Verbot von Rückzahlungsklauseln.
- Die Ausgestaltung besonderer Leistungsbezüge, die grundsätzlich unbefristet oder nach einer Bewährungsphase entfristbar sein sollen. Für ein breites Spektrum von Funktionen werden angemessene Leistungsbezüge gefordert.
- Die flexiblere Handhabung der B10-Grenze bei Leistungsbezügen und Einmalzahlungen.
- Die gesetzliche Absicherung der Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen, ohne zusätzliche Nachweispflichten.
- Die Anrechnung von Wartezeiten bei länderübergreifenden Wechseln, um Versorgungslücken zu vermeiden.
- Die Öffnung von Forschungs- und Lehrzulagen – nicht nur für private Mittel, sondern ausdrücklich auch für öffentlich-rechtliche Drittmittel.
- Die rechtssichere Einbindung von Leistungen in außeruniversitären Instituten bei gemeinsamen Berufungen, inklusive ihrer Ruhegehaltfähigkeit.
Das vollständige Positionspapier ist unter dem Titel „W-Besoldung_weiterdenken-Eckpunkte.pdf“ abrufbar.*
Mit diesen Reformvorschlägen möchte der DHV die bestehenden Unzulänglichkeiten beheben und die W-Besoldung modern und zukunftsfähig gestalten. Insgesamt sieht die Organisation die Weiterentwicklung als wesentlichen Beitrag, um den Wissenschaftsstandort Deutschland zukunftssicher aufzustellen.
Leistungsbezüge und Besoldungsanpassungen: Hintergründe der aktuellen Debatte
Die Diskussion um die fairen Bedingungen im Wissenschaftsbetrieb verknüpft sich zunehmend mit Fragen der Bezahlung und der Anerkennung von Leistungen. Dabei fällt auf, dass insbesondere Unterschiede bei Leistungsbezügen zwischen den Geschlechtern bestehen und jüngste Anpassungen der Bundesbesoldung die Debatte weiter verschärfen.*
Geschlechterunterschiede bei Leistungsbezügen
Forschungsdaten zeigen, dass die Entlohnung im wissenschaftlichen Bereich nach Geschlechtern unterschiedlich ausfällt. 2019 erhielten professorale Frauen im Schnitt deutlich weniger Leistungsbezüge als ihre männlichen Kolleginnen und Kollegen. Konkret lag die Differenz bei 720 Euro monatlich weniger bei W3-Professorinnen im Vergleich zu W3-Professoren.* Ähnliche Unterschiede bestehen bei W2-Professorinnen, die 320 Euro weniger erhielten, sowie bei W1-Professorinnen, die 140 Euro weniger zu verzeichnen hatten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Gender-Gerechtigkeit bei Leistungsbezügen noch immer eine Herausforderung darstellt und eine Grundvoraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen ist.
Jüngste Besoldungsanpassungen: Chronologie und Effekte
Der Blick auf die Entwicklung der Bundesbesoldung in den letzten Jahren zeigt eine kontinuierliche Anpassung. Die wichtigsten Änderungen und ihre chronologische Abfolge sind:
- Rückblickend zum 1. April 2025 wird die Bundesbesoldung um 3,0 Prozent erhöht (Stand: Dezember 2025).
- 1. Mai 2026: Es folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.
Diese Anpassungen werden in ihrer Gesamtheit als Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses gesehen, der sich auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts auswirken soll. Für den Vergleich der Zahlen wurden die Werte aus der jeweiligen Quelle herangezogen, wobei auch der aktuelle Stand im Dezember 2025 berücksichtigt wurde.
Eine mögliche Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen Leistungsbezügen nach Geschlecht im Jahr 2019 und den geplanten Besoldungsanpassungen 2025–2026:
| Jahr | Indikator | Wert | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | Leistungsbezüge Professorinnen | 720 | Euro | Forschung und Lehre (2019)* |
| 2025 (Dezember) | Besoldungsanpassung insgesamt | +3,0 | Prozent | Punkt-am-ende (Dezember 2025)* |
| 2026 (Mai) | Weiterer Anstieg | +2,8 | Prozent | Punkt-am-ende (Dezember 2025)* |
Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung, Leistungsbezüge transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Verknüpfung von Leistungsbezügen mit Besoldungsanpassungen ist für die wissenschaftliche Gemeinschaft zentral, um Motivation und Fairness zu gewährleisten.
In der aktuellen Debatte setzt der Deutsche Hochschulverband (DHV) klare Reformforderungen durch sein Reform- und Positionspapier um. Es zielt darauf ab, die Leistungsbezüge deutlich zu verbessern, unbefristet oder nach Bewährung zu gestalten und Funktionsbezüge zu erweitern. Ziel ist, faire Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland eine bessere Anerkennung ihrer Arbeit ermöglichen.
Gesellschaftliche Folgen einer Reform der W-Besoldung: Chancen für Gleichstellung, Mobilität und Standortattraktivität
Eine Reform der W-Besoldung kann bedeutende Wirkungen auf die Gesellschaft, den Wissenschaftsstandort und die Beschäftigten im Hochschulbereich entfalten. Sie beeinflusst nicht nur die finanzielle Situation einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern formt auch das gesellschaftliche Klima hinsichtlich Chancengleichheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Dabei stehen drei zentrale Aspekte im Fokus: die Gleichstellung, die Mobilität innerhalb des Systems und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland.
Eine transparent gestaltete und rechtssichere Regelung schafft Vertrauen. Klare, nachvollziehbare Vorschriften reduzieren Unsicherheiten. In der Praxis führt dies dazu, dass Beschäftigte exakter planen können, etwa bei Berufungsverhandlungen oder längerfristigen Karriereentscheidungen. Im Gegensatz dazu bergen unklare oder komplexe Regelungen – wie etwa Rückzahlungsklauseln bei Leistungsbezügen – das Risiko, Beschäftigte zu verunsichern und das Engagement zu beeinträchtigen. Solche Unsicherheiten können Motivation und Innovation hemmen und letztlich die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland verringern.
Die Reformmaßnahmen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) zielen auf eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen. So fördert die stärkere Berücksichtigung von Erfahrungszeiten bei Juniorprofessuren die Binnenmobilität; dadurch steigt die Chance, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwischen Bundesländern oder Institutionen wechseln, um bessere Bedingungen zu finden. Zusätzlich erleichtern unbefristete Leistungsbezüge und die Auflösung von Sperrklauseln auch in Berufungsverfahren die Karriereplanung. Dies kann dazu beitragen, die Chancengleichheit zu erhöhen, da beispielsweise Frauen oder Personen mit Betreuungsverpflichtungen durch klarere Regeln die Möglichkeit erhalten, länger im Wissenschaftssystem zu verbleiben.
Die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland hängt erheblich vom Bild ab, das potenzielle Nachwuchskräfte und internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Arbeitsbedingungen erhalten. Internationale Rekrutierungsfragen lassen sich durch eine moderne, leistungsorientierte W-Besoldung verbessern. Für viele ist die Garantie fairer, leistungsgerechter Bezüge ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers. Zudem wirkt die Öffnung von Forschungs- und Lehrzulagen für öffentlich-rechtliche Drittmittel ansprechend auf Nachwuchswissenschaftler, die häufig an außeruniversitären Einrichtungen forschen. Solche Maßnahmen fördern die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, sichern den Wissensaustausch und stärken die Position Deutschlands im globalen Wissenschaftsvergleich.
Insgesamt kann eine gezielte Reform der W-Besoldung dazu beitragen, ein gerechteres, transparenteres und leistungsorientiertes System zu schaffen. Dies stärkt das Vertrauen in die Wissenschaftsfinanzierung, öffnet Perspektiven für eine inklusivere Karriere und erhöht die Standortattraktivität. Damit trägt sie maßgeblich dazu bei, Deutschland als innovativen Wissenschaftsstandort zu positionieren und die gesellschaftliche Akzeptanz für wissenschaftliche Arbeit zu erhöhen.
Ausblick: So geht es mit den Reformvorschlägen in die nächste Phase
Die Diskussion um die Weiterentwicklung der W-Besoldung an deutschen Hochschulen befindet sich in einer entscheidenden Phase. Nach den jüngsten rechtlichen Grundlagen, unter anderem dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2012 und der Entscheidung zu Berliner A-Besoldung im September 2025, werden die vorliegenden Reformvorschläge nun in unterschiedlichen Verfahren geprüft. Diese betreffen gesetzliche Änderungen ebenso wie tarifliche Anpassungen auf Landesebene. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch die breite Öffentlichkeit ist es wichtig, die kommenden Schritte im Blick zu behalten.
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat mit seinem Papier „W-Besoldung weiterdenken“ klare Positionen formuliert, die auf eine stärkere Rechtssicherheit, mehr Transparenz und eine leistungsgerechte Bezahlung zielen.* Es ist zu erwarten, dass die von ihm angeregten Änderungen in den kommenden Monaten sowohl in Gesetzgebungsprozessen als auch in Tarifverhandlungen zwischen den Ländern und den Arbeitgebern geprüft werden.
Ausschlaggebend bleibt, welche Akteure aktiv Stellung nehmen und wie die jeweiligen Gesetzgeber, Landesregierungen sowie Hochschulverwaltungen auf die vorgeschlagenen Reformpunkte reagieren. Öffentliches Interesse und Beteiligung, beispielsweise durch Anhörungen oder Stellungnahmen seitens der Länder, Universitäten und Verbände, beeinflussen die weitere Ausgestaltung. Diese Prozesse laufen ohne konkrete Termine, dennoch lohnt es sich, diese Entwicklungen zu verfolgen.
Beraterinnen und Berater sowie Betroffene sollten den Blick auf die relevanten Entscheidungsinstanzen richten: Neben den parlamentarischen Verfahrenswegen sind auch die Verhandlungen auf tariflicher Ebene und die Landesgesetzgebungen zentrale Schnittstellen. Besonders aufmerksam sein sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Verbände, die die Positionen kritisch begleiten und eigene Stellungnahmen einbringen können.
Der Anstieg der Rechtssicherheit, die Flexibilisierung von Leistungsbezügen sowie die Öffnung für Zulagen bei Forschungs- und Lehrtätigkeiten in öffentlich-rechtlichen Institutionen stehen im Mittelpunkt der anstehenden Diskussionen. Wann und wie diese Reformideen konkret umgesetzt werden, hängt maßgeblich von den politischen Willensbildungen in den kommenden Monaten ab.
In jedem Fall bleibt zu empfehlen, die laufenden Verfahrensprozesse aufmerksam zu beobachten und sich zeitnah über mögliche Änderungen und neue Rahmenbedingungen zu informieren. Dabei gilt es, die Entwicklung in den Gesetzgebungsverfahren, Verhandlungen und öffentlichen Diskussionen genau im Blick zu behalten – denn nur so lässt sich rechtzeitig auf Änderungen reagieren und Einfluss nehmen.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbands.
Weiterführende Quellen:
- „W3-Professorinnen erhielten 2019 im Schnitt 720 Euro weniger Leistungsbezüge monatlich als W3-Professoren, W2-Professorinnen 320 Euro weniger und W1-Professorinnen 140 Euro weniger.“ – Quelle: https://www.forschung-und-lehre.de/karriere/mehr-fairness-bei-leistungsbezuegen-3529
- „Die Bundesbesoldung erhöht sich rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent (Auszahlung ab Dezember 2025), gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026.“ (Stand: Dezember 2025) – Quelle: https://punkt-am-ende.work/2025/12/11/bundesbesoldung-tarif-beamte-anpassung-haushalt-2026/
12 Antworten
Es wird Zeit für Veränderungen im Wissenschaftsbereich! Die geplanten Reformen klingen vielversprechend, besonders die Berücksichtigung von Erfahrungszeiten bei Juniorprofessuren! Was haltet ihr von der Öffnung für Drittmittel?
Das könnte viele neue Möglichkeiten schaffen! Doch ich frage mich: Wie sieht es mit den bestehenden Strukturen aus? Können wir wirklich so flexibel sein?
Die Flexibilität könnte ein großer Vorteil sein – aber was ist mit den Risiken? Wir müssen genau hinschauen und sicherstellen, dass alle davon profitieren.
Die Modernisierung der W-Besoldung ist dringend nötig! Die gesetzliche Absicherung von Leistungsbezügen klingt vielversprechend. Aber was passiert mit den bestehenden Verträgen? Gibt es da schon Lösungen?
Gute Frage! Es wäre wichtig zu wissen, wie alt bestehende Verträge berücksichtigt werden sollen. Gibt es da schon konkrete Vorschläge?
Ich mache mir Sorgen über die Umsetzung dieser Vorschläge – wer wird dafür verantwortlich sein? Wir müssen darauf achten, dass diese Ideen nicht nur auf dem Papier bleiben!
„Leistungsgerechte Bedingungen“ sind ein schöner Begriff, aber wie sieht das konkret aus? Ich hoffe auf klare Regelungen und weniger Unsicherheiten im System! Wer hat Erfahrungen mit den aktuellen Regelungen gemacht?
Die aktuellen Unterschiede bei Leistungsbezügen sind wirklich besorgniserregend. Gender-Gerechtigkeit sollte eine Grundvoraussetzung sein! Was haltet ihr von den geplanten Erhöhungen der Besoldung? Werden sie ausreichen?
Ich denke, es ist ein guter Anfang, aber wir brauchen mehr als nur kleine Anpassungen. Welche weiteren Maßnahmen wären notwendig, um echte Gleichstellung zu erreichen?
Vielleicht sollten wir auch darüber nachdenken, wie wir junge Wissenschaftler besser unterstützen können. Was meint ihr dazu?
Ich finde die Forderungen des Deutschen Hochschulverbands sehr wichtig. Es ist höchste Zeit, dass die W-Besoldung reformiert wird, um mehr Fairness und Transparenz zu schaffen. Wie können wir sicherstellen, dass diese Änderungen auch wirklich umgesetzt werden?
Ich stimme zu! Besonders die Abschaffung von Sperrklauseln könnte viele Möglichkeiten eröffnen. Wie denkt ihr über die Anrechnung von Juniorprofessuren? Ist das nicht ein Schritt in die richtige Richtung?