– Der Deutsche Hochschulverband fordert eine Reform der W-Besoldung für mehr Rechtssicherheit und faire Leistungsbezüge.
– Ein Zehn-Punkte-Papier schlägt unter anderem vor, das Grundgehalt zu stärken und Sperrklauseln abzuschaffen.
– Ziel ist es, die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland durch leistungsgerechte Bedingungen zu erhöhen.
Reformbedarf bei der W-Besoldung: Wissenschaftler fordern klare Modernisierungsschritte
Die Debatte um die Weiterentwicklung der W-Besoldung hat nach den jüngsten Gerichtsurteilen erneut an Brisanz gewonnen. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) präsentiert ein zehn Punkte umfassendes Reformpapier, das auf konkrete Verbesserungen zielt. Im Mittelpunkt stehen mehr Rechtssicherheit, Transparenz sowie eine leistungsgerechte Bezahlung für wissenschaftliches Personal. Die berufliche Vertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit fast 34.000 Mitglieder* betont, dass die aktuelle Regelung nach wie vor Lücken aufweist und eine Modernisierung dringend notwendig ist.
„In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir, dass die einschlägigen Besoldungsgesetze — angefangen beim wegweisenden W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 bis hin zur aktuellen Entscheidung zur Berliner A-Besoldung aus dem Jahr 2025 — fortwährend Gegenstand rechtlicher Überprüfung sind und noch immer Unklarheiten und Lücken aufweisen. Die praktische Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass auch im System der Leistungsbezüge erheblicher Nachjustierungsbedarf besteht“, erklärte der DHV-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch.
Lesenswert ist außerdem DHV fordert Reform der W-Besoldung: Mehr Fairness, Mobilität und Attraktivität für Wissenschaftler.
Der Verband setzt sich mit seinem Papier für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen ein. Ziel ist es, das Wissenschaftssystem attraktiver zu machen, den Wettbewerb zu fördern und die Mobilität innerhalb der Wissenschaft zu stärken. Koch unterstreicht: „Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.“
Im Kern fordert das Positionspapier unter anderem, das Grundgehalt als Basis der W-Besoldung konsequent zu stärken und auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten. Zudem soll die Anrechnung von Zeiten einer Juniorprofessur bei der Stufenbemessung erfolgen, Leistungsbezüge in allen Besoldungsgruppen — auch in W1 — tatsächlich vergeben, Dauerleistungsbezüge sowie Funktions-Leistungsbezüge ausgeweitet und flexibler gestaltet werden. Außerdem plädiert der DHV für die Abschaffung von Sperrklauseln, die Verknüpfung von Leistungsbezügen an Besoldungsanpassungen sowie die stärkere Sicherstellung der Ruhegehaltfähigkeit.
„Wir brauchen klare und stabile Regelungen, um Fachkräfte langfristig zu binden und den Wissenschaftsstandort Deutschland voranzubringen“, so Koch. Das vollständige Positionspapier ist online unter anderem auf der Website des Deutschen Hochschulverbands verfügbar.*
„In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir, dass die einschlägigen Besoldungsgesetze — angefangen beim wegweisenden W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 bis hin zur aktuellen Entscheidung zur Berliner A-Besoldung aus dem Jahr 2025 — fortwährend Gegenstand rechtlicher Überprüfung sind und noch immer Unklarheiten und Lücken aufweisen.“
„Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.“
Das Ziel der Reformbemühungen ist es, systematische Ungleichheiten abzubauen, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gerechter zu honorieren. Für den DHV ist die Modernisierung der W-Besoldung eine zentrale Voraussetzung, um den Wissenschaftsstandort Deutschland zukunftssicher zu gestalten.
Journalistische Einordnung und Hintergründe der Leistungsbezüge in der Hochschullandschaft
Leistungsbezüge innerhalb der W-Besoldung dienen dazu, besondere Leistungen und Aufgaben von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen finanziell anzuerkennen und zu honorieren. Sie schaffen Anreiz, die Forschungsqualität zu steigern und die Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere zu erhöhen. Dabei ist das Grundgehalt die zentrale Säule der Besoldung, während Leistungsbezüge oft als zusätzliches Element verankert sind.
Interne Verwaltungsverordnungen, wie die „Hochschul-Leistungsbezugsverordnung“ (§ 4 NHLeistBVO), regeln die Verteilung dieser Bezüge. In einigen Verordnungen wird dabei das Grundgehalt als Basis genommen, auf die prozentuale Anteile für Leistungsbezüge aufgeschlagen werden*. Diese Regelungen stellen sicher, dass Leistungsbezüge in manchen Regionen fest an das Grundgehalt gekoppelt sind und somit transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.
Es bestehen Unterschiede darin, wie einzelne Bundesländer und Hochschulen diese Mechanismen ausgestalten. Während einige Verordnungen die Leistungsbezüge in das Grundgehalt integrieren und sie regelmäßig an Leistungsnachweise koppeln, gibt es andere, die sie punktuell und an spezifische Aufgaben oder Erfolge binden. Das Ziel bleibt, Anreiz und Anerkennung zugleich zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern und die Position Deutschlands im internationalen Forschungsfeld zu stärken.
Vergleichbare Leistungs- und Gehaltswerte in der Wissenschaftsfinanzierung
Zahlen liefern eine präzise Grundlage, um den aktuellen Status der Bezüge im deutschen Wissenschaftssystem zu analysieren. Dabei zeigen die verfügbaren Daten, wie sich Leistungsbezüge, Grundgehälter und Besoldungsanpassungen im zeitlichen Vergleich entwickeln. Konkrete Vergleichswerte verdeutlichen die Unterschiede und Fortschritte in der Vergütungspraxis für Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende.
Durchschnittswerte bei Leistungsbezügen
Leistungsbezogene Zahlungen sind an individuelle Forschungs- und Lehrleistungen gekoppelt und variieren je nach Bundesland, Fachbereich und Personalentwicklung. Eine leistungsbezogene Komponente ist im bestehenden System vorhanden, allerdings gibt es noch Raum für eine stärkere Bezugsverbindung.
Beispiel: Grundgehälter in Hessen
Für Professorinnen und Professoren in Hessen gilt seit der kürzlich erfolgten Gehaltsanpassung ein Bruttogrundgehalt zwischen 5.566 Euro (W2) und 8.959 Euro (W3) monatlich, Stand: 2025/2026*. Die Erhöhung von 5,5 Prozent wurde in diesem Zeitraum umgesetzt*. Damit liegt Hessen bei den Grundgehältern im Bundesvergleich im oberen Mittelfeld und zeigt, wie das Land die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts durch gezielte Gehaltsanpassungen steigern möchte.
Entwicklung und Vergleich: Aktuelle Zahlen
Im Dezember 2025 wurde eine allgemeine Besoldungsanpassung von +3,0 Prozent umgesetzt*. Diese Erhöhung betrifft die Grund- und Leistungsbezüge und wird landesübergreifend in die Besoldungssysteme übertragen. Für eine anschauliche Gegenüberstellung sind die wichtigsten Werte in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
| Jahr | Position/Wert | Einheit | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| 2019 | Durchschnittlicher W3-Leistungsbezug | – | – |
| 2025/2026 | Grundgehalt in Hessen (W2/W3) | 5.566 – 8.959 | academics.de (2025/2026)* |
| Dezember 2025 | Besoldungsanpassung | +3,0 % | Verbandsbuero.de (Dezember 2025)* |
Die Tabelle verdeutlicht, dass die Grundgehälter in Hessen aktuell deutlich höher ausfallen. Zudem ist die jüngste Besoldungsanpassung ein Schritt, der die Grundgehälter erhöht und die Vergleichbarkeit weiter verbessert.
Dieses zahlenfokussierte Bild zeigt, dass die Vergütung im Wissenschaftsbetrieb sowohl auf Leistungs- als auch auf Grundgehaltsbasis kontinuierlich in Bewegung ist. Die klare Gegenüberstellung der Werte unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und leistungsorientierten Bezahlpraxis, um die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts dauerhaft zu sichern.
Auswirkungen der DHV-Forderungen auf den deutschen Wissenschaftsstandort
Die geplanten Reformen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) zielen auf eine Modernisierung der W-Besoldung ab, um die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssystem zu verbessern und die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern. Dabei sind jedoch nicht nur die möglichen Vorteile zu bedenken: Die Veränderungen beeinflussen auch gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Aspekte, die unterschiedlich bewertet werden.
Ein zentrales Anliegen der DHV-Forderungen ist die stärkere Orientierung an Leistung und Erfahrung. So soll das Grundgehalt als tragende Säule der W-Besoldung konsequent gestärkt werden, um eine gerechtere Verteilung zu erzielen. Hierbei wird vorgeschlagen, auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten und Erfahrungszeiten bei Juniorprofessuren anzurechnen. Solche Maßnahmen könnten die Personalrekrutierung erleichtern, da Anreize für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb des bisherigen Systems verbessert werden. Zudem könnten klare Leistungsbezüge in allen Besoldungsgruppen, inklusive der Einstiegsstufe W1, die Transparenz erhöhen, was wiederum die Binnenmobilität fördert und den Wissenschaftsstandort international attraktiver macht*.
Bei der Frage der Gleichstellung spielt die Transparenz bei Leistungsbezügen eine zentrale Rolle. Die Diskrepanz zwischen Geschlechtern ist evident: Daten aus dem Jahr 2019 zeigen, dass W3-Professoren durchschnittlich 2.266 Euro Leistungsbezüge monatlich erhalten, W3-Professorinnen niedrigere Beträge (Stand: 2019)*.
Die Finanzierung und Haushaltsplanung stehen ebenfalls im Mittelpunkt der Reformvorschläge. Die Forderung nach unbefristeten Leistungsbezügen und die Flexibilisierung der Grenzwerte bei Funktions-Leistungsbezügen sowie Einmalzahlungen zielen darauf ab, die finanzielle Planungssicherheit im Hochschulsektor zu verbessern. Laut aktuellen Haushaltsdaten in Hessen (Stand: 1.12.2025) stellen Gehälter und Leistungsbezüge einen erheblichen Anteil an den Hochschulhaushalten dar*. Kritiker warnen jedoch vor einer möglichen Inflationsdynamik, wenn Leistungsbezüge unkontrolliert steigen, was die Haushaltsrisiken erhöht.
Kurz gefasst, besteht die Herausforderung darin, die Reformvorschläge so zu gestalten, dass sie einerseits den Wettbewerb stärken und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen, andererseits aber stabile und nachhaltige Haushaltsgrundlagen sichern. Die Debatte bleibt somit offen: Während die Reformbestrebungen den Wunsch nach mehr Fairness und Transparenz widerspiegeln, ist eine sorgfältige Abwägung der finanziellen Folgen notwendig, um unbeabsichtigte Nebenwirkungen wie Haushaltsbelastungen oder ungleiche Verteilung zu vermeiden.
Ausblick: Reformoptionen, offene Fragen und zukünftige Beobachtungspunkte
Die Diskussion um die Weiterentwicklung der W-Besoldung in Deutschland dürfte in den kommenden Monaten an Intensität gewinnen. Fachverbände wie der Deutsche Hochschulverband fordern seit längerer Zeit, das System grundlegend zu modernisieren. Dabei stehen rechtliche Verfahren, etwa das W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 und die jüngste Entscheidung zur Berliner A-Besoldung vom 17. September 2025, im Fokus, die fortwährende Unsicherheiten und Lücken in der rechtlichen Ausgestaltung dokumentieren. Politische Akteure werden intensiv prüfen, wie gesetzliche Maßnahmen dazu beitragen können, rechtssichere und transparent ausgestaltete Regelungen zu schaffen — etwa durch klare Vorgaben zur Anrechnung von Erfahrungszeiten oder eine stärkere Verknüpfung von Leistungsbezügen mit tatsächlichen Leistungen. Konkrete Vorschläge, wie das Grundgehalt als tragende Säule gestärkt werden kann, ohne auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten, sind bereits im Gespräch.
Verschiedene Akteure haben bereits Positionen formuliert, die eine Grundlage für weiterführende Diskussionen bieten.* Für die zukünftige Beobachtung bleibt es zentral, auf Stellungnahmen und Initiativen von Landesministerien sowie Gewerkschaften zu achten. Diese könnten entscheidend beeinflussen, welche konkreten Maßnahmen im Gesetzgebungsprozess tatsächlich Umsetzung finden. Der Blick auf die bisher dokumentierten Zahlen und Positionen (Stand: Januar 2026) zeigt eine klare Richtung: Eine Harmonisierung und Modernisierung des W-Besoldungssystems ist politisch gewollt, doch die finale Ausgestaltung sowie die Umsetzung bleiben offene Fragen.
Weiterführende Diskussionen und Stellungnahmen, beispielsweise zu den Themen Lehr- und Forschungszulagen sowie der Einbeziehung außeruniversitärer Institute, sind ebenfalls zu erwarten. Redaktionen sollten die nächsten Rechercheschritte nutzen, um die Positionen von Landesregierungen und Gewerkschaften zu analysieren, um eine umfassende Einschätzung der Reformperspektiven zu gewinnen.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbands (DHV).
Weiterführende Quellen:
- „W3-Professoren erhalten durchschnittlich 2.266 Euro Leistungsbezüge monatlich, W3-Professorinnen niedrigere Beträge (Stand: 2019).“ – Quelle: https://www.forschung-und-lehre.de/karriere/mehr-fairness-bei-leistungsbezuegen-3529
- „In Hessen beträgt das Grundgehalt für Professor:innen nach 5,5 %-Anpassung zum 1. Dezember 2025 zwischen 5.566 und 8.959 Euro brutto monatlich in W2/W3 (Stand: 2025/2026).“ – Quelle: https://www.academics.de/ratgeber/gehalt-professor-professorin-hessen
- „Besoldungsanpassung insgesamt +3,0 Prozent (Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.verbandsbuero.de/w-besoldung-dhv-fordert-reform-fuer-mehr-fairness/
- „Leistungsbezüge nach § 4 NHLeistBVO als prozentualer Anteil des Grundgehalts für besondere Leistungen in Lehre und Forschung (Stand: 2018)“ – Quelle: https://www.hawk.de/sites/default/files/2018-05/hawk_richtlinie_hochschul-leistungsbezuegeverordnung_0.pdf
- „Verband Hochschule und Wissenschaft (vhw) fordert einheitliches Grundgehalt für alle Professuren und Anhebung des W2/W3-Verhältnisses in Stellenplänen.“ – Quelle: https://www.vhw-bund.de/DOCS/STELLUNGNAHMEN/W-Besoldung-Beschluss.pdf
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die W-Besoldung ist mehr als eine interne Personalfrage: Sie entscheidet mit über Rechtssicherheit, Transparenz und wie stark Leistung in der Wissenschaft sichtbar und planbar honoriert wird. Der Beitrag zeigt, dass das System immer wieder von gerichtlicher Überprüfung betroffen ist und daher Reformdruck bleibt—mit dem Ziel, den Wissenschaftsstandort international attraktiver zu machen und Mobilität zu stärken.
Für Hochschulen und zuständige Landesverwaltungen heißt das: Reformen müssen so gestaltet werden, dass Regeln klar und dauerhaft funktionieren. Gleichzeitig stehen Personalgewinnung und -bindung im Fokus, etwa durch die Stärkung des Grundgehalts, die bessere Einordnung von Zeiten und eine verlässliche Vergabe von Leistungsbezügen. Auch der Abbau von Ungleichheiten bei der Verteilung von Leistungsbezügen ist als gesellschaftlich relevanter Punkt angelegt.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Geht es bei den DHV-Vorschlägen vor allem um mehr Rechtssicherheit?
Ja. Der Beitrag betont, dass Besoldungsgesetze weiterhin Lücken und Unklarheiten aufweisen und deshalb modernisiert werden sollen.
Welche Reformbausteine werden im Beitrag genannt?
Unter anderem: Grundgehalt stärken, Sperrklauseln abschaffen, Leistungsbezüge in allen Besoldungsgruppen (auch W1) vergeben und Regelungen zur Ruhegehaltfähigkeit stärker sichern.
Warum spielt Transparenz bei Leistungsbezügen eine große Rolle?
Weil es laut Beitrag Hinweise auf Unterschiede zwischen Professoren und Professorinnen gibt, die durch transparentere Vergaberegeln adressiert werden sollen.
Werden Haushaltsrisiken bei Leistungsbezügen thematisiert?
Ja. Der Beitrag nennt die Sorge vor unbeabsichtigten Nebenwirkungen, wenn Leistungsbezüge unkontrolliert steigen, und fordert eine nachhaltige Ausgestaltung.