DHV fordert Reform der W-Besoldung: Mehr Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit für Professor:innen

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Der Deutsche Hochschulverband fordert eine grundlegende Modernisierung der W-Besoldung für Professorinnen und Professoren. Anlass sind fortwährende rechtliche Unklarheiten und der erhebliche Nachjustierungsbedarf bei den Leistungsbezügen. Mit einem Zehn-Punkte-Papier will der Verband mehr Rechtssicherheit, Transparenz und faire Bezahlung erreichen, um die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland zu stärken.

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– Der Deutsche Hochschulverband fordert eine Reform der W-Besoldung für mehr Rechtssicherheit und faire Leistungsbezüge.
– Ein Zehn-Punkte-Papier schlägt unter anderem vor, das Grundgehalt zu stärken und Sperrklauseln abzuschaffen.
– Ziel ist es, die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland durch leistungsgerechte Bedingungen zu erhöhen.

Reformbedarf bei der W-Besoldung: Wissenschaftler fordern klare Modernisierungsschritte

Die Debatte um die Weiterentwicklung der W-Besoldung hat nach den jüngsten Gerichtsurteilen erneut an Brisanz gewonnen. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) präsentiert ein zehn Punkte umfassendes Reformpapier, das auf konkrete Verbesserungen zielt. Im Mittelpunkt stehen mehr Rechtssicherheit, Transparenz sowie eine leistungsgerechte Bezahlung für wissenschaftliches Personal. Die berufliche Vertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit fast 34.000 Mitglieder* betont, dass die aktuelle Regelung nach wie vor Lücken aufweist und eine Modernisierung dringend notwendig ist.

„In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir, dass die einschlägigen Besoldungsgesetze — angefangen beim wegweisenden W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 bis hin zur aktuellen Entscheidung zur Berliner A-Besoldung aus dem Jahr 2025 — fortwährend Gegenstand rechtlicher Überprüfung sind und noch immer Unklarheiten und Lücken aufweisen. Die praktische Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass auch im System der Leistungsbezüge erheblicher Nachjustierungsbedarf besteht“, erklärte der DHV-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch.

Der Verband setzt sich mit seinem Papier für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen ein. Ziel ist es, das Wissenschaftssystem attraktiver zu machen, den Wettbewerb zu fördern und die Mobilität innerhalb der Wissenschaft zu stärken. Koch unterstreicht: „Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.“

Im Kern fordert das Positionspapier unter anderem, das Grundgehalt als Basis der W-Besoldung konsequent zu stärken und auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten. Zudem soll die Anrechnung von Zeiten einer Juniorprofessur bei der Stufenbemessung erfolgen, Leistungsbezüge in allen Besoldungsgruppen — auch in W1 — tatsächlich vergeben, Dauerleistungsbezüge sowie Funktions-Leistungsbezüge ausgeweitet und flexibler gestaltet werden. Außerdem plädiert der DHV für die Abschaffung von Sperrklauseln, die Verknüpfung von Leistungsbezügen an Besoldungsanpassungen sowie die stärkere Sicherstellung der Ruhegehaltfähigkeit.

„Wir brauchen klare und stabile Regelungen, um Fachkräfte langfristig zu binden und den Wissenschaftsstandort Deutschland voranzubringen“, so Koch. Das vollständige Positionspapier ist online unter anderem auf der Website des Deutschen Hochschulverbands verfügbar.*

„In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir, dass die einschlägigen Besoldungsgesetze — angefangen beim wegweisenden W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 bis hin zur aktuellen Entscheidung zur Berliner A-Besoldung aus dem Jahr 2025 — fortwährend Gegenstand rechtlicher Überprüfung sind und noch immer Unklarheiten und Lücken aufweisen.“

„Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.“

Das Ziel der Reformbemühungen ist es, systematische Ungleichheiten abzubauen, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gerechter zu honorieren. Für den DHV ist die Modernisierung der W-Besoldung eine zentrale Voraussetzung, um den Wissenschaftsstandort Deutschland zukunftssicher zu gestalten.

Journalistische Einordnung und Hintergründe der Leistungsbezüge in der Hochschullandschaft

Leistungsbezüge innerhalb der W-Besoldung dienen dazu, besondere Leistungen und Aufgaben von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen finanziell anzuerkennen und zu honorieren. Sie schaffen Anreiz, die Forschungsqualität zu steigern und die Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere zu erhöhen. Dabei ist das Grundgehalt die zentrale Säule der Besoldung, während Leistungsbezüge oft als zusätzliches Element verankert sind.

Interne Verwaltungsverordnungen, wie die „Hochschul-Leistungsbezugsverordnung“ (§ 4 NHLeistBVO), regeln die Verteilung dieser Bezüge. In einigen Verordnungen wird dabei das Grundgehalt als Basis genommen, auf die prozentuale Anteile für Leistungsbezüge aufgeschlagen werden*. Diese Regelungen stellen sicher, dass Leistungsbezüge in manchen Regionen fest an das Grundgehalt gekoppelt sind und somit transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.

Es bestehen Unterschiede darin, wie einzelne Bundesländer und Hochschulen diese Mechanismen ausgestalten. Während einige Verordnungen die Leistungsbezüge in das Grundgehalt integrieren und sie regelmäßig an Leistungsnachweise koppeln, gibt es andere, die sie punktuell und an spezifische Aufgaben oder Erfolge binden. Das Ziel bleibt, Anreiz und Anerkennung zugleich zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern und die Position Deutschlands im internationalen Forschungsfeld zu stärken.

Vergleichbare Leistungs- und Gehaltswerte in der Wissenschaftsfinanzierung

Zahlen liefern eine präzise Grundlage, um den aktuellen Status der Bezüge im deutschen Wissenschaftssystem zu analysieren. Dabei zeigen die verfügbaren Daten, wie sich Leistungsbezüge, Grundgehälter und Besoldungsanpassungen im zeitlichen Vergleich entwickeln. Konkrete Vergleichswerte verdeutlichen die Unterschiede und Fortschritte in der Vergütungspraxis für Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende.

Durchschnittswerte bei Leistungsbezügen

Leistungsbezogene Zahlungen sind an individuelle Forschungs- und Lehrleistungen gekoppelt und variieren je nach Bundesland, Fachbereich und Personalentwicklung. Eine leistungsbezogene Komponente ist im bestehenden System vorhanden, allerdings gibt es noch Raum für eine stärkere Bezugsverbindung.

Beispiel: Grundgehälter in Hessen

Für Professorinnen und Professoren in Hessen gilt seit der kürzlich erfolgten Gehaltsanpassung ein Bruttogrundgehalt zwischen 5.566 Euro (W2) und 8.959 Euro (W3) monatlich, Stand: 2025/2026*. Die Erhöhung von 5,5 Prozent wurde in diesem Zeitraum umgesetzt*. Damit liegt Hessen bei den Grundgehältern im Bundesvergleich im oberen Mittelfeld und zeigt, wie das Land die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts durch gezielte Gehaltsanpassungen steigern möchte.

Entwicklung und Vergleich: Aktuelle Zahlen

Im Dezember 2025 wurde eine allgemeine Besoldungsanpassung von +3,0 Prozent umgesetzt*. Diese Erhöhung betrifft die Grund- und Leistungsbezüge und wird landesübergreifend in die Besoldungssysteme übertragen. Für eine anschauliche Gegenüberstellung sind die wichtigsten Werte in der folgenden Tabelle zusammengestellt:

Jahr Position/Wert Einheit Quelle / Stand
2019 Durchschnittlicher W3-Leistungsbezug
2025/2026 Grundgehalt in Hessen (W2/W3) 5.566 – 8.959 academics.de (2025/2026)*
Dezember 2025 Besoldungsanpassung +3,0 % Verbandsbuero.de (Dezember 2025)*

Die Tabelle verdeutlicht, dass die Grundgehälter in Hessen aktuell deutlich höher ausfallen. Zudem ist die jüngste Besoldungsanpassung ein Schritt, der die Grundgehälter erhöht und die Vergleichbarkeit weiter verbessert.

Dieses zahlenfokussierte Bild zeigt, dass die Vergütung im Wissenschaftsbetrieb sowohl auf Leistungs- als auch auf Grundgehaltsbasis kontinuierlich in Bewegung ist. Die klare Gegenüberstellung der Werte unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und leistungsorientierten Bezahlpraxis, um die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts dauerhaft zu sichern.

Auswirkungen der DHV-Forderungen auf den deutschen Wissenschaftsstandort

Die geplanten Reformen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) zielen auf eine Modernisierung der W-Besoldung ab, um die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssystem zu verbessern und die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern. Dabei sind jedoch nicht nur die möglichen Vorteile zu bedenken: Die Veränderungen beeinflussen auch gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Aspekte, die unterschiedlich bewertet werden.

Ein zentrales Anliegen der DHV-Forderungen ist die stärkere Orientierung an Leistung und Erfahrung. So soll das Grundgehalt als tragende Säule der W-Besoldung konsequent gestärkt werden, um eine gerechtere Verteilung zu erzielen. Hierbei wird vorgeschlagen, auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten und Erfahrungszeiten bei Juniorprofessuren anzurechnen. Solche Maßnahmen könnten die Personalrekrutierung erleichtern, da Anreize für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb des bisherigen Systems verbessert werden. Zudem könnten klare Leistungsbezüge in allen Besoldungsgruppen, inklusive der Einstiegsstufe W1, die Transparenz erhöhen, was wiederum die Binnenmobilität fördert und den Wissenschaftsstandort international attraktiver macht*.

Bei der Frage der Gleichstellung spielt die Transparenz bei Leistungsbezügen eine zentrale Rolle. Die Diskrepanz zwischen Geschlechtern ist evident: Daten aus dem Jahr 2019 zeigen, dass W3-Professoren durchschnittlich 2.266 Euro Leistungsbezüge monatlich erhalten, W3-Professorinnen niedrigere Beträge (Stand: 2019)*.

Die Finanzierung und Haushaltsplanung stehen ebenfalls im Mittelpunkt der Reformvorschläge. Die Forderung nach unbefristeten Leistungsbezügen und die Flexibilisierung der Grenzwerte bei Funktions-Leistungsbezügen sowie Einmalzahlungen zielen darauf ab, die finanzielle Planungssicherheit im Hochschulsektor zu verbessern. Laut aktuellen Haushaltsdaten in Hessen (Stand: 1.12.2025) stellen Gehälter und Leistungsbezüge einen erheblichen Anteil an den Hochschulhaushalten dar*. Kritiker warnen jedoch vor einer möglichen Inflationsdynamik, wenn Leistungsbezüge unkontrolliert steigen, was die Haushaltsrisiken erhöht.

Kurz gefasst, besteht die Herausforderung darin, die Reformvorschläge so zu gestalten, dass sie einerseits den Wettbewerb stärken und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen, andererseits aber stabile und nachhaltige Haushaltsgrundlagen sichern. Die Debatte bleibt somit offen: Während die Reformbestrebungen den Wunsch nach mehr Fairness und Transparenz widerspiegeln, ist eine sorgfältige Abwägung der finanziellen Folgen notwendig, um unbeabsichtigte Nebenwirkungen wie Haushaltsbelastungen oder ungleiche Verteilung zu vermeiden.

Ausblick: Reformoptionen, offene Fragen und zukünftige Beobachtungspunkte

Die Diskussion um die Weiterentwicklung der W-Besoldung in Deutschland dürfte in den kommenden Monaten an Intensität gewinnen. Fachverbände wie der Deutsche Hochschulverband fordern seit längerer Zeit, das System grundlegend zu modernisieren. Dabei stehen rechtliche Verfahren, etwa das W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 und die jüngste Entscheidung zur Berliner A-Besoldung vom 17. September 2025, im Fokus, die fortwährende Unsicherheiten und Lücken in der rechtlichen Ausgestaltung dokumentieren. Politische Akteure werden intensiv prüfen, wie gesetzliche Maßnahmen dazu beitragen können, rechtssichere und transparent ausgestaltete Regelungen zu schaffen — etwa durch klare Vorgaben zur Anrechnung von Erfahrungszeiten oder eine stärkere Verknüpfung von Leistungsbezügen mit tatsächlichen Leistungen. Konkrete Vorschläge, wie das Grundgehalt als tragende Säule gestärkt werden kann, ohne auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten, sind bereits im Gespräch.

Verschiedene Akteure haben bereits Positionen formuliert, die eine Grundlage für weiterführende Diskussionen bieten.* Für die zukünftige Beobachtung bleibt es zentral, auf Stellungnahmen und Initiativen von Landesministerien sowie Gewerkschaften zu achten. Diese könnten entscheidend beeinflussen, welche konkreten Maßnahmen im Gesetzgebungsprozess tatsächlich Umsetzung finden. Der Blick auf die bisher dokumentierten Zahlen und Positionen (Stand: Januar 2026) zeigt eine klare Richtung: Eine Harmonisierung und Modernisierung des W-Besoldungssystems ist politisch gewollt, doch die finale Ausgestaltung sowie die Umsetzung bleiben offene Fragen.

Weiterführende Diskussionen und Stellungnahmen, beispielsweise zu den Themen Lehr- und Forschungszulagen sowie der Einbeziehung außeruniversitärer Institute, sind ebenfalls zu erwarten. Redaktionen sollten die nächsten Rechercheschritte nutzen, um die Positionen von Landesregierungen und Gewerkschaften zu analysieren, um eine umfassende Einschätzung der Reformperspektiven zu gewinnen.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbands (DHV).

Weiterführende Quellen:

7 Antworten

  1. ‚Leistungsbezüge müssen klarer geregelt werden‘, sage ich! Aber wie kann man sicherstellen, dass es fair bleibt? Es gibt immer wieder Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei den Bezügen. Was tut ihr dafür?

    1. ‚Gleichstellung sollte auf jeden Fall ein großes Thema sein! Ich hoffe wirklich auf positive Veränderungen im System.‘

  2. Das zehn Punkte Papier klingt nach einem guten Anfang, aber ich frage mich, ob das wirklich genug ist? Wenn wir über die Anrechnung von Juniorprofessuren sprechen, wie wird das denn genau umgesetzt? Könnten da nicht auch andere Faktoren mit einfließen?

    1. Gute Frage Eleonore! Ich glaube, wenn man nur die Juniorprofessuren betrachtet, dann sieht man nicht das ganze Bild. Vielleicht sollten wir auch über andere Karrierewege reden?

    2. Ich denke auch, dass es mehr als nur Punkte braucht. Wir brauchen echte Veränderungen! Was ist mit der Gleichstellung? Das muss ebenfalls angepackt werden.

  3. Ich finde die Idee von einer Reform der W-Besoldung sehr wichtig. Die aktuellen Regelungen sind oft unklar und machen es schwer für viele Wissenschaftler. Wie sollen wir denn wirklich gute Leute anziehen, wenn die Bezahlung nicht stimmt? Was denkt ihr über das Thema?

    1. Ich stimme dir zu, Annerose! Die Transparenz muss unbedingt besser werden. Ich habe gehört, dass die Gehälter in Hessen besser sind als in anderen Bundesländern. Vielleicht sollten andere Länder das übernehmen?

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