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VNW: Grundsteuer-Differenzierung schützt vor höheren Wohnkosten

Soziale Vermieter zur Grundsteuerentscheidung der Landesregierung
Im Zuge der neuen Grundsteuerreform können schleswig-holsteinische Kommunen künftig zwischen Wohn- und Gewerbegebäuden differenzieren. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kündigte an, einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen zu übernehmen, um Städte und Gemeinden die Erhebung differenzierter Hebesätze zu ermöglichen. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), begrüßt diesen Schritt, warnt jedoch davor, dass das Bundesmodell weiterhin erhebliche Nachteile insbesondere für Mieter in begehrten Wohnlagen mit sich bringen wird. Der Landtag müsse nun rasch handeln, um eine zusätzliche Belastung durch Mieterhöhungen zu vermeiden.

Bremen (VBR). Am 4. Juni 2024 meldet der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW), dass die Schleswig-holsteinischen Kommunen zukünftig nach Wohn- und Gewerbegebäuden differenzieren dürfen, wenn es um die Grundsteuer geht. Diese Regelung, basierend auf einem Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen, erlaubt Städten und Gemeinden, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Finanzministerin Monika Heinold von den Grünen kündigte an, dass eine entsprechende Formulierungshilfe bereits in Arbeit ist, um das parlamentarische Verfahren zügig beginnen zu lassen.

Andreas Breitner, Direktor des VNW, begrüßt die Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung als positiv, da sie potenzielle Mietsteigerungen durch die Grundsteuerreform abmildern könnte. „So wird verhindert, dass infolge der Grundsteuerreform das Wohnen zusätzlich noch teurer wird. Der Landtag muss jetzt zügig das entsprechende Gesetz verabschieden,” erklärt Breitner.

Dennoch bleibt Kritik bestehen: Das neue Modell beseitige nicht die fundamentalen Fehler des Bundesmodells. Da bei der Berechnung der zukünftigen Grundsteuer der Bodenrichtwert eine übergroße Rolle spielt, könnten MieterInnen in begehrten Wohnquartieren erhebliche Steigerungen ihrer Abgaben befürchten müssen. „Ich fürchte nur, dass der jetzt beschlossene Winkelzug den Schaden, den das Bundesmodell bei der neuen Grundsteuer anrichtet, nicht wirklich heilen kann.”

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Breitner betont zudem, dass das geplante Gesetz lediglich sicherstellt, dass die Abgaben für Gewerbeimmobilien nicht zu Lasten von Wohnimmobilien sinken – und damit Wohnen nicht noch teurer wird. Er kritisiert die Entscheidung der Kieler Landesregierung, das Bundesmodell zur Anwendung zu bringen: „Mit ihrer Entscheidung, das Bundesmodell bei der Grundsteuer anzuwenden, hat sich die Kieler Landesregierung sehenden Auges für ein Modell entschieden, das Segregation fördert und es Menschen mit geringem Einkommen schwerer macht, in besonders nachgefragten Wohngebieten eine bezahlbare Wohnung zu finden.“

Der Appell des VNW-Direktors an die Landesregierung ist klar: „Die Landesregierung sollte möglichst rasch nach Inkrafttreten der Reform diesen Geburtsfehler beseitigen und die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer überarbeiten. Vorbild könnte das Hamburger Modell sein, das einfach und unbürokratisch ist – das aber vor allem große Unterschiede zwischen angesagten und weniger angesagten Wohngebieten vermeidet.“

Diese Entwicklungen sind von großer Bedeutung für viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen – Menschen, deren Alltag und Lebensstandard stark von der Entwicklung der Grundsteuer abhängen kann. Aktuell liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro.

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Diese Entscheidungsfindungen und Gesetzesentwürfe zeigen, wie eng verwoben Politik und die Lebensrealität vieler Menschen sind. Die Forderung nach einem gerechten und transparenten Steuermodell bleibt daher essenziell, um sozialen Frieden und faire Wohnverhältnisse zu garantieren.


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Soziale Vermieter zur Grundsteuerentscheidung der Landesregierung

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Meldung einfach erklärt

  • Was steht in diesem Beitrag?

    • Der Beitrag spricht über eine Entscheidung der Schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Grundsteuer.
  • Wann wurde dieser Beitrag geschrieben?

    • Am 4. Juni 2024 um 12:44 Uhr.
  • Wer ist der Verfasser oder Quelle des Beitrags?

    • Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW)
    • Zitiert wird Andreas Breitner, Direktor des VNW.
  • Was ist die Hauptaussage von Andreas Breitner?

    • Die Unterscheidung zwischen Wohn- und Gewerbegebäuden bei der Grundsteuer ist sinnvoll.
    • Aber es löst nicht das Grundproblem des Bundesmodells zur neuen Grundsteuer.
  • Warum ist diese Unterscheidung wichtig?

    • Sie soll verhindern, dass Wohnen teurer wird durch die neue Grundsteuer.
  • Was plant die Regierung in Schleswig-Holstein genau?

    • Schwarz-Grün will einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen übernehmen, damit Gemeinden unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen können.
  • Was befürchtet Andreas Breitner trotz der Maßnahmen?

    • Das Grundproblem des Bundesmodells bleibt bestehen.
    • Mieten in begehrten Wohnlagen könnten stark steigen.
    • Das Modell könnte zu sozialer Trennung führen und erschwert es Menschen mit geringem Einkommen, bezahlbare Wohnungen zu finden.
  • Was schlägt Andreas Breitner vor?

    • Die Landesregierung sollte die Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer ändern.
    • Er empfiehlt das Hamburger Modell, da es einfach und unbürokratisch ist und große Unterschiede zwischen beliebten und weniger beliebten Wohngegenden vermeidet.
  • Was macht der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)?

    • Vertritt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    • Verwaltungsbereich umfasst 742.000 Wohnungen, in denen rund 1,5 Millionen Menschen leben.
    • Durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei 6,41 Euro.
  • Zusätzliche Informationen zum VNW
    • Oliver Schirg leitet das Referat Kommunikation beim VNW.
    • Kontaktmöglichkeiten: Telefon +49 40 52011 226, Mobil +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de
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