VNW-Direktor kritisiert Gebührenerhöhungen in Hamburg: Andreas Breitner fordert gerechte Kostenanpassungen

Einleitung: Der Hamburger Senat hat beschlossen, städtische Gebühren ab nächstem Jahr zu erhöhen. Finanzsenator Andreas Dressel nennt gestiegene Kosten als Grund. Doch während soziale Vermieter hohe Mietsteigerungen vermeiden müssen, dürfen andere ihre Preise nicht erhöhen. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) kritisiert diese Ungerechtigkeit scharf. Erfahren Sie, warum das Thema nicht nur für Mieter von Bedeutung ist.

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VNW-Direktor kritisiert Gebührenerhöhungen in Hamburg: Andreas Breitner fordert gerechte Kostenanpassungen eins zu eins
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Bremen (VBR). Der Hamburger Senat hat am Dienstag beschlossen, städtische Gebühren zu erhöhen. Ab dem kommenden Jahr wird der Großteil dieser Gebühren um drei bis zehn Prozent angehoben. Die Erhöhungen werden mit gestiegenen Kosten durch Tarifabschlüsse und Inflation begründet, so Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.

Andreas Breiten, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußerte sich zu den Gebührenerhöhungen. Er betonte, dass es einen Aufschrei geben würde, wenn soziale Vermieter pünktlich zum Jahreswechsel ihre Mieten um bis zu zehn Prozent erhöhen würden. Dennoch stimme er dem Finanzsenator zu, dass gestiegene Kosten unausweichlich seien, wenn man das „gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip“ berücksichtige.

Allerdings stellt Breiten die Frage, warum dieses Kostendeckungsprinzip nicht auch für andere gelte. Viele andere hätten ebenfalls mit gestiegenen Lohnkosten und Inflation zu kämpfen, dürften aber ihre Mieten nicht erhöhen. Die SPD-Bundestagsfraktion plane sogar, die Mietpreiserhöhungen künftig auf elf Prozent in drei Jahren zu deckeln, unabhängig von Inflation, Lohnabschlüssen oder anderen Kostensteigerungen. Breiten ist der Meinung, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und der Staat sich ein Recht herausnimmt, das er anderen verweigert.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt 430 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den von ihnen verwalteten 740.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW bezeichnet sich selbst als Verband der Vermieter mit Werten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hamburger Senat beschlossen hat, städtische Gebühren zu erhöhen. Andreas Breiten, Direktor des VNW, kritisiert, dass das „gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip“ nicht auch für andere Kostensteigerungen wie z.B. Mieten gelte. Der VNW vertritt eine Vielzahl von Wohnungsunternehmen und setzt sich für soziale Vermietung ein.

Quelle: Pressemeldung des Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. auf Presseportal.de (https://www.presseportal.de/pm/150884/5665455/?utm_source=twitter&utm_medium=social)

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VNW-Direktor Andreas Breitner zu den Gebührenerhöhungen in Hamburg

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