Verunfallte E-Autos abschleppen: Neue ADAC-Handlungsempfehlungen für sicheres Bergen und Transportieren

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Der ADAC hat gemeinsam mit Branchenverbänden und Experten Handlungsempfehlungen für den Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen erarbeitet. Die Empfehlungen sollen Abschleppdiensten, Feuerwehren und Werkstätten mehr Klarheit und Sicherheit beim Bergen, Abschleppen und Transportieren geben. Sie enthalten praxisnahe Hinweise zu Qualifikation, Arbeitsschutz und Vorgehensweise am Unfallort.

Inhaltsverzeichnis

– Der ADAC hat Handlungsempfehlungen für das Bergen und Abschleppen verunfallter Elektrofahrzeuge initiiert.
– Die Empfehlungen geben Akteuren wie Abschleppdiensten und Feuerwehren klare Sicherheitshinweise an die Hand.
– Die Leitlinien sind auf der Website des Verbands der Automobilindustrie (VDA) abrufbar.

Neue Leitlinien für die Bergung von Elektroautos

Ein verunfalltes Elektrofahrzeug stellt Rettungskräfte und Abschleppdienste vor besondere Herausforderungen. Der ADAC hat deshalb einheitliche Handlungsempfehlungen für den Umgang mit solchen Fahrzeugen initiiert. Diese Leitlinien sollen für mehr Sicherheit und Klarheit bei allen Beteiligten sorgen.

Die Empfehlungen tragen den Titel „HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DEN UMGANG MIT VERUNFALLTEN ELEKTROFAHRZEUGEN AUF INITIATIVE DES ADAC“. Ihr Kernanliegen ist es, dass „das Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen sicher, effizient und professionell erfolgen kann“. Dafür sind laut ADAC „teils zusätzliche Qualifikationen sowie spezielle Maßnahmen erforderlich“. Die Verantwortung liegt vor allem bei Abschlepp- und Bergungsunternehmen, Behörden und Fachwerkstätten, die die Sicherheit im Umgang mit Hochvoltsystemen gewährleisten müssen.

Um in der Praxis für einen einheitlichen Standard zu sorgen, hat der ADAC die Empfehlungen angeregt und gemeinsam mit verschiedenen Partnern erarbeitet. Sie sind auf der Website des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) abrufbar und basieren auf dem aktuellen Stand der Technik (Stand: 2024)*. Die Inhalte decken fünf zentrale Bereiche ab: Sie geben praxisnahe Hinweise zur Vorgehensweise am Unfallort, definieren Anforderungen an den Arbeitsschutz und nötige Qualifikationen für das Personal. Zudem regeln sie Transportvorschriften für beschädigte Fahrzeuge, legen Standards für spezielle Quarantäneflächen fest und klären Dokumentationspflichten.

Der ADAC hat die Qualifizierung seiner eigenen Abschleppdienste bereits an diesen Vorgaben ausgerichtet. An der Erarbeitung der Leitlinien waren neben dem VDA Vertreter des Kraftfahrzeuggewerbes, der Feuerwehren, von Versicherungen und weiteren Verbänden beteiligt.

Qualifikationen für den Umgang mit Hochvoltsystemen

Elektrofahrzeuge bergen nach einem Unfall spezifische Risiken. Die Hochvoltsysteme in ihren Antriebsbatterien erfordern besondere Vorsicht und vor allem klar definiertes Fachwissen bei allen Beteiligten. Wer ein verunfalltes E-Auto bergen, transportieren oder reparieren will, muss daher über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Diese ist nicht optional, sondern eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes. Bundesweit gelten hierfür einheitliche Stufen, die festlegen, welche Aufgaben von welchem Personal durchgeführt werden dürfen.

Die maßgebliche Richtlinie ist die DGUV Information 209-093 (Stand: 2024). Sie definiert die bundesweit verbindlichen Qualifikationsstufen 1S, 2S und 3S speziell für Rettungs- und Bergedienste.* Diese Stufen bauen aufeinander auf und grenzen die Verantwortlichkeiten klar ab.

Qualifikationsstufen 1S–3S erklären

Die Einstufung sorgt für Sicherheit und klare Prozesse am Unfallort. Sie stellt sicher, dass nur entsprechend geschultes Personal mit den Hochvolt-Komponenten in Kontakt kommt.

  • Stufe 1S (Sicherheitsunterweisung): Diese Basisqualifikation richtet sich an alle Personen, die bei Bergung und Transport assistieren, aber nicht direkt an der Hochvolttechnik arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Fahrer von Abschleppfahrzeugen oder Hilfskräfte. Sie lernen, Gefahrenstellen zu erkennen, gesicherte Bereiche einzuhalten und wissen, wann sie spezialisierte Kollegen hinzuziehen müssen.

  • Stufe 2S (Fachkunde): Wer diese Stufe besitzt, ist befähigt, die Hochvoltanlage eines Fahrzeugs spannungsfrei und damit sicher für weitere Arbeiten zu schalten. Diese Qualifikation ist für das Personal unerlässlich, das direkt an der Unfallstelle die Bergung vorbereitet – etwa durch das Trennen der Hochvoltbatterie. Interessant ist hier eine branchenspezifische Regelung: Kfz-Mechatroniker, die ihre Ausbildung seit Juni 2013 absolviert haben, verfügen automatisch über die Fachkunde nach Stufe 2S (Stand: 2024).*

  • Stufe 3S (Spezialkenntnisse): Dies ist die höchste Qualifikationsstufe. Sie berechtigt zu Arbeiten an der spannungsfreigeschalteten Hochvoltanlage, also etwa zur Demontage oder Reparatur von Hochvoltkomponenten. Diese Kenntnisse sind vor allem in Fachwerkstätten erforderlich. Kfz-Mechatroniker mit einem besonderen Schwerpunkt in der Hochvolttechnik erlangen diese Stufe 3S (Stand: 2024).*

Diese Einstufungen finden sich auch im branchenweit anerkannten VDA-Leitfaden 'Retten und Bergen: Technische Vorschriften' (Stand: 2024), der als wichtiger Referenzstandard dient.* Die klare Trennung der Kompetenzen ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein essenzieller Schutz für die Einsatzkräfte und für nachfolgende Gewerke. Sie gewährleistet, dass jeder Handgriff am verunfallten Fahrzeug von einer Person mit der passenden und nachgewiesenen Expertise ausgeführt wird.

Leitfäden für die Praxis: Ein Vergleich der Empfehlungen

Die Frage, wie mit einem verunfallten Elektrofahrzeug umzugehen ist, wird von verschiedenen Seiten beantwortet. Im Laufe der Zeit haben sich mehrere Leitfäden und Handlungsempfehlungen etabliert, die sich in Zielgruppe, Detailgrad und Aktualität unterscheiden. Eine chronologische Betrachtung zeigt die Entwicklung hin zu immer umfassenderen und abgestimmten Standards.

Den frühen, branchenspezifischen Rahmen setzte der Verband der bayerischen Abschlepp- und Autotransportunternehmen (VBA) mit seinem Leitfaden „E-Mobilität“ (Stand: Juli 2024)*. Dieses Dokument gilt als eine der ersten konkreten Handlungsempfehlungen und definiert einen brancheninternen Mindeststandard für Abschlepp- und Bergungsdienste.

Kurz darauf veröffentlichte der Verband der Automobilindustrie (VDA) seinen umfangreichen Leitfaden „Retten und Bergen“ (Stand: 2024)*, der sich an Rettungsdienste und Feuerwehren richtet und technische Details für die Erstmaßnahme am Unfallort behandelt.

Ein bedeutender Schritt zur Vereinheitlichung folgte mit der gemeinsamen Handlungsempfehlung einer breiten Allianz aus über 20 Organisationen, darunter Versicherer und Verkehrsverbände (Stand: 2024/2025)*. Diese Empfehlung zielt auf pragmatische Vereinfachung in der täglichen Praxis: Sie rät dazu, verunfallte E-Fahrzeuge grundsätzlich wie konventionelle Verbrenner zu behandeln – es sei denn, es liegen erkennbare Batterieschäden vor.

Die aktuellste und umfassendste Empfehlung stellt die aktualisierte Handlungsempfehlung des VDA vom 1. Dezember 2025 dar*. Sie bündelt das Wissen der Vorläufer und erweitert den Geltungsbereich explizit auf Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Hybrid- und Mild-Hybrid-Fahrzeuge. Diese Empfehlung, die auf Initiative des ADAC und in Zusammenarbeit mit zahlreichen Praxispartnern entstand, adressiert nun alle relevanten Akteure: von Abschleppdiensten über Feuerwehren bis hin zu Fachwerkstätten. Sie enthält praxisnahe Hinweise zur Vorgehensweise am Unfallort, zum Arbeitsschutz, zu Qualifikationsanforderungen und zu Transportvorschriften.

VDA vs. VBA vs. Verbände-Empfehlung

Die Unterschiede zwischen den Dokumenten liegen vor allem in ihrer Ausrichtung und Zielgruppe. Der VBA-Leitfaden ist ein spezifisches Regelwerk für Abschleppunternehmen, das operative Abläufe definiert. Die gemeinsame Empfehlung der 20+ Verbände fungiert als übergreifende Grundregel für einen schnellen und sicheren Erstzugriff, bevor eine detaillierte Schadensanalyse erfolgt. Die VDA-Empfehlung von Dezember 2025 stellt schließlich die konsolidierte und aktualisierte Gesamtübersicht dar, die den gesamten Prozess von der Bergung bis zur Lagerung abdeckt und für alle Beteiligten verbindliche Maßstäbe setzt.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der relevanten Leitlinien:

Jahr/Stand Dokument/Leitfaden Primäre Zielgruppe Quelle
Juli 2024 VBA-Leitfaden „E-Mobilität“ Abschlepp- und Bergungsunternehmen Verband der bayerischen Abschlepp- und Autotransportunternehmen (VBA) *
2024 VDA-Leitfaden „Retten und Bergen“ Rettungsdienste, Feuerwehren Verband der Automobilindustrie (VDA) *
2024/2025 Gemeinsame Handlungsempfehlung (über 20 Verbände) Alle Ersthelfer, Abschleppdienste, Versicherungen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) *
1. Dezember 2025 Aktualisierte VDA-Handlungsempfehlung Abschleppdienste, Feuerwehren, Fachwerkstätten, Behörden Verband der Automobilindustrie (VDA) *

Für Praxisträger bedeutet diese Entwicklung mehr Klarheit und Sicherheit. Während frühere Leitfälen oft nur für bestimmte Gewerke galten, bietet die jüngste VDA-Empfehlung nun einen harmonisierten und für alle Beteiligten verbindlichen Referenzrahmen. Sie löst ältere, teils branchenspezifische Empfehlungen nicht zwangsläufig ab, sondern ergänzt und konsolidiert sie zu einem einheitlichen Standard.

Sicherheit, Kosten, Kapazitäten: Die praktischen Folgen neuer Regeln

Die aktualisierten Handlungsempfehlungen für verunfallte Elektrofahrzeuge sind mehr als nur ein technisches Dokument. Sie lösen eine Reihe praktischer und gesellschaftlicher Fragen aus, die Abschleppbetriebe, Werkstätten, Versicherungen und letztlich alle Verkehrsteilnehmer betreffen. Im Kern geht es um das Spannungsfeld zwischen maximaler Sicherheit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

Ein zentraler Punkt, der für Klarheit, aber auch für Diskussionen sorgt, ist die gemeinsame Empfehlung von Organisationen. Diese rät dazu, verunfallte E-Fahrzeuge grundsätzlich wie Verbrenner zu behandeln – jedoch nur, solange keine erkennbaren Batterieschäden vorliegen. Diese pragmatische Grundregel soll eine pauschale und kostenintensive Überbehandlung verhindern. In der Praxis erzeugt sie jedoch eine kritische Abwägungsentscheidung für die Ersthelfer am Unfallort: Wann ist ein Schaden an der Hochvoltbatterie „erkennbar“? Diese Einschätzung erfordert geschultes Personal und kann im Zweifel zu unterschiedlichen Interpretationen führen.

Die daraus resultierenden Spannungen sind vielfältig. Für Versicherungen stellt sich die Frage der Kostentragung bei aufwändigeren Bergungen oder speziellen Transporten, die bei Verdacht auf Batterieschäden nötig werden. Höhere Abschleppkosten könnten im schlimmsten Fall auf den Fahrzeughalter durchschlagen. Gleichzeitig stehen Abschlepp- und Bergungsunternehmen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter für diese Risikobewertung und die sichere Handhabung zu qualifizieren. Die Empfehlungen fordern explizit „zusätzliche Qualifikationen“ sowie „spezielle Maßnahmen“, was in Schulungen und eventuell neuer Ausrüstung investiert werden muss. Auch die Logistik wird komplexer: Die Vorgaben zu Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge und erweiterte Dokumentationspflichten bedeuten zusätzlichen administrativen und räumlichen Aufwand für Werkstätten und Verwertungsbetriebe.

Dass diese Themen die Branche intensiv beschäftigen, zeigt die fortlaufende Anpassung der Regeln. Die Aktualisierung des VDA-Leitfadens ist ein deutlicher Indikator dafür, dass Praxiserfahrungen und technische Entwicklungen laufend in die Empfehlungen einfließen. Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, der Sicherheitsstandards mit praktischer Umsetzbarkeit in Einklang bringen muss. Letztlich profitieren alle Verkehrsteilnehmer von diesem Prozess, denn er zielt darauf ab, dass Hilfe nach einem Unfall – unabhängig vom Antrieb – professionell, einheitlich und vor allem sicher erfolgt.

Was jetzt zu tun ist: Leitfäden für die Praxis

Die neuen Handlungsempfehlungen markieren einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit im Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen. Ihre Wirksamkeit entfaltet sich jedoch erst in der praktischen Umsetzung durch alle beteiligten Akteure. Für Werkstätten, Abschleppdienste, Feuerwehren und auch Verkehrsteilnehmer ergeben sich konkrete Erwartungen und Handlungsoptionen.

Ein zentraler Punkt wird die flächendeckende Qualifizierung von Fachpersonal sein. Die Empfehlungen fordern spezielle Kenntnisse im Umgang mit Hochvoltsystemen. Es ist daher zu erwarten, dass verstärkte Schulungs- und Zertifizierungsmaßnahmen für Bergungs- und Abschleppkräfte sowie für Werkstattmitarbeiter folgen werden. Parallel dazu dürfte der Bedarf an speziell gesicherten Quarantäneflächen für beschädigte E-Fahrzeuge steigen, um Risiken nach einem Unfall oder einer Panne zu minimieren. Diese Flächen müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen und sind eine logistische wie auch planerische Aufgabe für Unternehmen und Kommunen.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet die zunehmende Elektromobilität, sich auch über die Situation nach einem Unfall Gedanken zu machen. Die aktuellen Leitfäden, wie der VBA-Leitfaden (Stand: 07/2024)* und die aktualisierten VDA-Empfehlungen (Stand: 01.12.2025)*, richten sich zwar primär an Profis. Dennoch können sich Betroffene an einfachen Grundsätzen orientieren:

  • Informieren Sie den Abschlepp- oder Rettungsdienst bereits beim Notruf über den Antrieb Ihres Fahrzeugs (Elektro, Hybrid).
  • Halten Sie nach einem Unfall ausreichend Sicherheitsabstand zum eigenen Fahrzeug, insbesondere bei sichtbaren Beschädigungen am Unterboden oder Batteriepack.
  • Verweisen Sie das eintreffende Bergungsteam auf die Hersteller-Notfallinformationen, die in vielen Fahrzeugen im Handschuhfach oder als QR-Code an der B-Säule zu finden sind.

Die konsequente Anwendung der vereinbarten Standards durch die Profis und ein grundlegendes Bewusstsein der Fahrzeugführer sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie sorgen gemeinsam dafür, dass Pannen und Unfälle mit Elektroautos sicher und effizient bewältigt werden.

Die nachfolgenden Informationen und Empfehlungen basieren auf einer Pressemitteilung des ADAC e.V.

Weiterführende Quellen:

7 Antworten

  1. „Zusätzliche Qualifikationen“ hören sich nach viel Aufwand an! Aber ich denke, das ist nötig für mehr Sicherheit im Umgang mit Elektroautos. Gibt es spezielle Förderungen für diese Schulungen?

    1. […] Es könnte hilfreich sein, wenn die Regierung hier unterstützt oder Anreize schafft! So könnten auch kleinere Betriebe mitmachen.

  2. Ich begrüße die einheitlichen Empfehlungen des ADAC sehr! Das Thema Hochvoltsysteme ist komplex und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Haben wir als Autofahrer auch Pflichten bei einem Unfall?

    1. Ja, als Fahrer sollte man das Fahrzeug bei einem Unfall genau beschreiben und Abstand halten. Ich denke, mehr Aufklärung wäre sinnvoll, damit alle Bescheid wissen!

  3. Die Qualifikationsstufen für Hochvoltsysteme sind interessant. Ist das alles gesetzlich geregelt oder gibt es da Unterschiede zwischen den Bundesländern? Ich habe gehört, dass nicht jeder Betrieb gleich gut ausgestattet ist.

  4. Ich finde die neuen Handlungsempfehlungen für Elektrofahrzeuge wirklich wichtig. Sie zeigen, dass der ADAC sich um Sicherheit kümmert. Wie wird denn die Schulung der Mitarbeiter konkret aussehen? Gibt es da schon Programme?

    1. Ja, Schulungen sind sehr wichtig. Ich hoffe, dass auch kleinere Abschleppdienste die Möglichkeit bekommen, sich weiterzubilden. Die Verantwortung ist hoch und alle sollten gut vorbereitet sein.

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