– Monitoringbericht bestätigt dringenden Zubau von Gaskraftwerken zur Sicherung der Stromversorgung.
– Bis 2035 müssen mindestens 22,4 GW steuerbare Kapazitäten hinzugebaut werden, sonst Versorgungslücke.
– Politik muss Ausschreibungen für H2-ready-Gaskraftwerke und KWK-Anlagen bis Anfang 2026 starten.
Bundesnetzagentur bestätigt: Dringender Zubau von Gaskraftwerken für Versorgungssicherheit notwendig
Das Bundeskabinett hat den aktuellen Bericht zur Versorgungssicherheit im Strombereich beschlossen – ein Signal, das die Bedeutung zusätzlicher Gaskraftwerke deutlich macht. Die Bundesnetzagentur und der Branchenverband BDEW warnen eindringlich vor einer drohenden Versorgungslücke, falls bis 2035 nicht mindestens 22,4 Gigawatt (GW) neuer steuerbarer Stromerzeugungskapazität errichtet werden. Steuerbare Kraftwerke sind Anlagen, deren Stromproduktion bedarfsgerecht geregelt werden kann – entscheidend für die Netzstabilität, wenn etwa Wind und Sonne nicht genug Energie liefern.
Bis 2038 werden zahlreiche Kohle- und ältere Gaskraftwerke vom Markt genommen, so dass eine zunehmende Lücke bei flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten entsteht. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, stellt klar: „Für ein funktionierendes Energiesystem brauchen wir daher neue steuerbare, gesicherte Leistung, um die Residuallast zu decken.“ Die Residuallast beschreibt die Stromnachfrage, die nach Abzug der erneuerbaren Energien übrig bleibt und über konventionelle Kraftwerke abgedeckt werden muss.
Derzeit gibt es zwar noch ausreichende steuerbare Kapazitäten und Reservekraftwerke, die die Versorgung kurzfristig absichern. Doch diese werden nicht dauerhaft ausreichen, warnt der Bericht. Die Politik steht deshalb unter Zeitdruck: „Die entsprechenden Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Gaskraftwerke müssen spätestens bis Anfang 2026 erfolgen, damit die Anlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.“ Wasserstofffähige Gaskraftwerke sind bereits heute so konzipiert, dass sie später vollständig mit klimafreundlichem Wasserstoff betrieben werden können – ein wichtiger Beitrag zum Kohleausstieg und zur Dekarbonisierung.
Neben dem Zubau neuer Anlagen fordert der BDEW auch eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz). Diese Kraftwerke produzieren gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme, was ihre Energieeffizienz stark erhöht und die Versorgungssicherheit stärkt. Andreae betont: „Rechtssicher muss auch zügig das KWK-Gesetz weiterentwickelt werden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte konsequente und langfristige Nutzung der KWK in Deutschland zur Stärkung der Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“
Neben Gaskraftwerken, die künftig klimaneutral betrieben werden können, setzt der BDEW auf verstärkte Flexibilitätslösungen im Energiesystem. Dazu gehören etwa Pumpspeicherwerke und Batteriespeicher, die zeitweise überschüssigen Strom speichern und bei Bedarf wieder abgeben können. Ein weiteres wichtiges Instrument ist der vorgeschlagene Integrierte Kapazitätsmarkt (IKM), ein technologieoffener Marktmechanismus, der Investitionen in neue Kapazitäten – darunter auch Flexibilitäten und Speicher – fördert und die Versorgungssicherheit insgesamt ergänzt. Andreae weist darauf hin: „Dazu haben wir mit dem Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM) einen Vorschlag erarbeitet, der auch mit einem funktionierenden KWSG harmonieren würde.“
Der Bericht und die Stellungnahmen zeigen, wie eng verknüpft Energiewende und Versorgungssicherheit sind. Ohne zusätzliche, planbare Kraftwerke drohen Engpässe in der Stromversorgung, gerade wenn fossile Kraftwerke auslaufen. Deswegen wird jetzt eine klare politische Entscheidung gefordert, um den rechtlichen Rahmen anzupassen und Investitionen zu ermöglichen. Nur so könne Deutschland den Kohleausstieg mit sicheren und klimaneutralen Gaskraftwerken begleiten und einen stabilen Strommarkt für die nächsten Jahrzehnte sicherstellen.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.