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Versicherungskündigung: Was tun, wenn die Versicherung kündigt? Ratgeber für optimalen Versicherungsschutz

Wenn der Versicherer den Vertrag kündigt, riskieren Betroffene den vollständigen Verlust ihres Versicherungsschutzes und finden oft nur Angebote mit eingeschränkten Leistungen. Mit einer sogenannten Vertragssanierung – etwa durch höhere Selbstbeteiligung oder den gezielten Ausschluss weniger wichtiger Bausteine – lässt sich die Kündigung unter Umständen abwenden. Lässt der Versicherer keine Anpassungen zu, kann eine frühzeitige Eigenkündigung (Kündigungsumkehr) die Chancen auf einen nahtlosen Neuabschluss erhöhen; bei einem neuen Vertrag sollten Verbraucher alle früheren Schäden oder Kündigungen offenlegen.

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– Hamburg, 10.07.2025: BdV informiert über Versichererkündigung und notwendige Handlungsempfehlungen
– Kündigung durch Versicherer führt zu Schutzverlust und erschwerten Neuversicherungsangeboten
– Optionen wie Vertragssanierung und Kündigungsumkehr sichern weitergehenden Versicherungsschutz

Wenn der Versicherer kündigt: So behalten Betroffene ihren Schutz

Wenn der Versicherer kündigt, geraten Betroffene rasch in eine schwierige Lage. Der Verlust des Versicherungsschutzes trifft sie unerwartet und kann weitreichende Folgen haben. Besonders problematisch wird es, wenn nach der Kündigung kein neuer Vertrag zustande kommt. Wer nach einem Schadenfall plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht, steht vor einem echten Risiko.

„Eine Kündigung durch den Versicherer stellt Versicherte vor zwei Probleme: Sie verlieren ihren Versicherungsschutz und erhalten von anderen Versicherern häufig keine Vertragsangebote mehr – oder nur mit stark eingeschränkten Leistungen“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. Aufgrund dieser doppelten Belastung ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend – Abwarten verschärft die Situation nur.

Nicht jede Kündigung durch den Versicherer ist unumkehrbar. Manche Gesellschaften zeigen sich bereit, den Vertrag fortzusetzen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden. Eine sogenannte Vertragssanierung kann hier helfen. Dabei sind etwa eine neue Selbstbeteiligung oder die vorübergehende Erhöhung einer bestehenden Selbstbeteiligung möglich. Auch der gezielte Ausschluss bestimmter Leistungen kann eine tragbare Lösung sein – unter der Voraussetzung, dass der restliche Versicherungsschutz weiterhin besteht.

„Beispielsweise lässt sich der Schutz für ein mitversichertes Fahrrad in der Hausratversicherung streichen. Wird dagegen angeboten, in der Wohngebäudeversicherung künftig auf den Schutz bei Leitungswasserschäden zu verzichten, sollten Versicherte das Angebot nicht akzeptieren“, warnt Bianca Boss.

Bleibt der Versicherer bei seiner Kündigung und lehnt eine Vertragssanierung ab, eröffnet sich dennoch eine Option: die sogenannte Kündigungsumkehr. Dabei kündigt nicht der Versicherer, sondern die versicherte Person selbst – und zwar bevor die Kündigung des Versicherers wirksam wird. Dadurch steigen die Chancen, bei einem neuen Anbieter einen Vertrag zu bekommen.

„Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Versicherer sind Versicherte auf das Entgegenkommen ihres Versicherers angewiesen und sollten aktiv das Gespräch suchen“, empfiehlt Boss. Anders ist die Lage bei einer außerordentlichen Kündigung, beispielsweise nach einem Schadenfall. Hier können Versicherte ihrerseits kündigen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit vorverlegen. Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt: Zuerst wirksam werdende Kündigung hat Vorrang.

Wer sich auf die Suche nach einem neuen Vertrag macht, sollte bei der Antragstellung stets ehrlich sein. Frühere Schäden oder Kündigungen müssen korrekt angegeben werden. Falsche Angaben können später den Versicherungsschutz kosten. Doch auch bei Vorschäden oder Kündigungen ist es mit rechtzeitig eingeholten Angeboten und etwas Kompromissbereitschaft oft möglich, eine passende Absicherung zu finden.

Betroffene finden ausführliche Hinweise zur richtigen Vorgehensweise im kostenlosen BdV-Infoblatt „Kündigung durch den Versicherer“.
Es lohnt sich, die empfohlenen Sofortmaßnahmen zu kennen und zeitnah zu handeln, um trotz Kündigung den Versicherungsschutz zu erhalten.

Wenn die Versicherung kündigt: Gründe, Folgen und neue Perspektiven für Betroffene

Versicherungsschutz gehört für die meisten Menschen und Unternehmen heute zum Alltag – er sichert gegen finanzielle Risiken ab, schützt Existenzen und bietet Planungssicherheit. Umso gravierender ist es, wenn der Vertrag nicht mehr fortgeführt wird, sondern der Versicherer selbst kündigt. In den letzten Jahren steigen die Kündigungszahlen spürbar. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Häufigere Schadensfälle führen dazu, dass Versicherer ihre Risiken neu bewerten und strengere Annahmerichtlinien einführen. Auch die Digitalisierung spielt eine Rolle, etwa durch verbesserte Datenanalyse, die zu risikobewussteren Entscheidungen führt.

Eine Kündigung durch den Versicherer trifft Verbraucher und Unternehmen hart. Sie verlieren nicht nur den Schutz, sondern haben oft große Schwierigkeiten, bei anderen Gesellschaften neue Verträge zu guten Konditionen abzuschließen. Das betrifft private Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen ebenso wie gewerbliche Policen. Gerade nach einem Schadenfall zeigt sich: Ohne Versicherungsschutz stehen Betroffene plötzlich schutzlos da.

Warum werden Versicherungsverträge gekündigt?

Die Gründe für eine Kündigung durch die Versicherung lassen sich so zusammenfassen:

  • Häufigere oder hohe Schadensfälle: Wenn Versicherte viele oder teure Schäden melden, steigt für den Versicherer das Risiko.
  • Änderung der Risikobewertung: Neue Erkenntnisse und verbesserte Datenanalyse durch Digitalisierung führen zu präziseren Einschätzungen.
  • Anpassung der Annahmerichtlinien: Versicherer verschärfen oft ihre Kriterien, um profitable Risiken zu bevorzugen.
  • Wechselnde Marktbedingungen: Wettbewerb, regulatorische Vorgaben und steigende Kosten beeinflussen die Geschäftsstrategie der Anbieter.
  • Vertragsverstöße oder Falschangaben: Wenn Versicherte Informationen falsch angeben, kann der Vertrag gekündigt werden.

Diese Auswahl zeigt, dass die Entwicklung am Versicherungsmarkt komplex ist. Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen mit einer gestiegenen Wahrscheinlichkeit rechnen, dass ihr Vertrag gekündigt wird – etwa weil sich die individuellen Risikofaktoren verändert haben oder der Versicherer seine Strategie neu ausrichtet.

Neue Chancen für Versicherte trotz Kündigung

Trotz der ernsten Situation, die eine Kündigung mit sich bringt, gibt es Handlungswege, um den Schutz nicht zu verlieren. An erster Stelle steht das frühzeitige aktive Gespräch mit dem Versicherer. Manche Anbieter sind offen für eine Vertragssanierung – dabei können etwa eine Selbstbeteiligung eingeführt oder erhöht und einzelne Leistungen wie ein mitversichertes Fahrrad ausgespart werden. Entscheidend ist, dass der Kernschutz erhalten bleibt. Im Einzelfall muss abzuwägen sein, was tragbar ist und was nicht. So warnt BdV-Vorständin Bianca Boss: „Wird dagegen angeboten, in der Wohngebäudeversicherung künftig auf den Schutz bei Leitungswasserschäden zu verzichten, sollten Versicherte das Angebot nicht akzeptieren.“

Falls der Versicherer bei der Kündigung bleibt, kann eine sogenannte Kündigungsumkehr sinnvoll sein. Dabei kündigen Versicherte selbst vor Inkrafttreten der Kündigung vom Versicherer. Das erhöht die Chancen, bei anderen Gesellschaften wieder aufgenommen zu werden. Außerdem gilt es beim Neuabschluss, alle bisherigen Kündigungen oder Schäden ehrlich anzugeben – Kompromisse und rechtzeitiges Einholen von Angeboten verbessern die Chancen auf passenden Schutz erheblich.

Ausblick: Was sollten Verbraucher in Zukunft beachten?

Die steigende Zahl von Versichererkündigungen zeigt, dass Schutz kein Selbstläufer ist und aktive Versicherungspflege immer wichtiger wird. Versicherte sollten ihre Policen regelmäßig überprüfen, Veränderungen ihrer Situation offen kommunizieren und im Falle einer Kündigung schnell handeln. Die Bereitschaft zu Vertragsänderungen kann Chancen eröffnen. Digitalisierung und Datenanalysen werden Versicherungen weiterhin präziser steuern – das erfordert von Verbrauchern ein gutes Verständnis für den eigenen Risikoprofil und eine vorausschauende Planung. Unterstützung bieten dabei unabhängige Beratung und Informationsangebote wie das BdV-Infoblatt „Kündigung durch den Versicherer“. So können Verbraucher besser einschätzen, wann eine Kündigung droht und wie sie darauf reagieren sollten, um ihren Schutz zu erhalten.

Die in diesem Artikel aufgeführten Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
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