– Das Bundeskabinett hat ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen.
– Der VKU fordert ein gesetzliches Festsetzungsrecht für kommunale Entgeltansprüche.
– Eine neue Organisation soll künftig Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme unterstützen.
Verpackungsrecht für die Kreislaufwirtschaft: Kompromiss oder Mauer im System?
Am 11. Februar 2026 beschloss das Bundeskabinett das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, das einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu nachhaltigem Abfallmanagement und Recycling darstellt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Initiative, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Rechte der Kommunen wirksam zu schützen und die Finanzierung ihrer Leistungen rechtssicher zu gestalten.*
Im aktuellen Rechtssystem müssen duale Systeme ein Entgelt dafür zahlen, dass sie kommunale Sammelstrukturen mitnutzen, beispielsweise für die Erfassung von Papierverpackungen oder die Unterhaltung von Glascontainer-Standplätzen. Trotz dieser Regelung bleiben diese Entgelte in der Praxis schwer durchsetzbar. Kommunen leisten die Leistungen vollumfänglich, gehen aber bei ausbleibenden Vereinbarungen in Vorleistung und müssen berechtigte Forderungen oft jahrelang einklagen. Für die Gebührenzahlerinnen und -zahler vor Ort entsteht so eine untragbare Schieflage.
Uwe Feige, Vizepräsident des VKU und Leiter des Kommunalservice in Jena, betont: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber er reicht nicht aus. Es kann nicht sein, dass Kommunen ihre Leistungen zuverlässig erbringen und trotzdem Jahre auf Entgelte warten müssen, die ihnen zustehen. Wenn Entgelte nach gebührenrechtlichen Grundsätzen kalkuliert werden müssen, dann müssen sie auch nach diesen Grundsätzen durchsetzbar sein. Wir brauchen endlich ein gesetzlich verankertes kommunales Festsetzungsrecht, damit die dualen Systeme nicht anders behandelt werden als jeder private Abfallgebührenzahler.“
Feige hebt hervor, dass ein solches Recht für mehr Planungssicherheit und zur Vermeidung von Fehlanreizen notwendig ist. Kommunen tragen wesentlich zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bei und können ihre Rolle nur langfristig erfüllen, wenn ihre Ansprüche rechtlich abgesichert sind.
Eine innovative Neuerung betrifft die Einrichtung einer „Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen“. Diese soll die Wiederverwendung von Verpackungen sowie Mehrwegsysteme fördern. Feige begrüßt diese Entwicklung: „Kommunale Entsorgungsbetriebe sind bereits in vielfältiger Weise in Projekten der Wiederverwendung, Mehrwegsystemen und Umweltpädagogik engagiert. Wir freuen uns, wenn dieses Engagement durch das neue Verpackungsrecht unterstützt wird. Trotz Widerständen aus der Privatwirtschaft sollte der Gesetzgeber an dieser wegweisenden Innovation unbedingt festhalten!“
Der VKU vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen, die mit rund 319.000 Beschäftigten im Jahr 2023 Umsatzerlöse von mehr als 213 Milliarden Euro erzielten und mehr als 19 Milliarden Euro investierten.* Ihre Versorgungstätigkeiten im Endkundensegment sind bedeutend: Die Marktanteile betragen beispielsweise in der Stromversorgung 66 Prozent, im Gasnetz 65 Prozent, bei Wärme 72 Prozent, im Trinkwasser 88 Prozent und im Abwasser 50 Prozent.* Zudem gilt die kommunale Abfallwirtschaft als Klimaschutz-Held: Seit 1990 hat sie etwa 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart.
Der Beschluss bleibt eine wichtige Weiche für die europäische Abfallpolitik und die nachhaltige Kreislaufwirtschaft, doch für die Kommunen ist weiterhin eine konsequente rechtliche Absicherung ihrer Ansprüche notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass kommunale Leistungen zuverlässig erbracht werden und die Finanzierung auf stabilem Fundament steht.
Was das neue Gesetz formal ändert: Überblick zu den rechtlichen Neuerungen, Terminen und Folgen
Das deutsche Verpackungsgesetz erfährt mit der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bedeutende Änderungen. Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen, die Abfallvermeidung zu fördern und Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Das Bundeskabinett beschloss ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, das am 12. August 2026 in Kraft tritt*. Damit setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Verordnung um, die für alle Mitgliedsstaaten bindend ist. Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung von erweiterten Herstellerpflichten und Mehrwegförderung, die auf eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft abzielt. Zudem soll die nationale Gesetzgebung die Durchsetzung der Recyclingziele vereinfachen und die Verantwortlichkeiten klar regeln.
Ablauf und Termine
Der zeitliche Ablauf der Gesetzesimplementierung lässt sich in drei wesentliche Phasen unterteilen:
Bereits zum 1. Januar 2026 war die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) rechtskräftig, mit einem Recyclingziel von mindestens 65 % für alle Verpackungsabfälle*. Im Laufe des Jahres 2026 erfolgte die nationale Umsetzung, wobei das Bundeskabinett im Februar den entsprechenden Beschluss fasste. Die konkrete Gültigkeit und die verbindlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftlichen Akteure treten schließlich am 12. August 2026 in Kraft, wodurch die neuen Vorgaben rechtswirksam werden.
Diese Übergangszeit ermöglicht es Unternehmen, ihre Prozesse entsprechend anzupassen und die erweiterten Pflichten umzusetzen. Das Gesetz schreibt vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Hersteller und Händler Verpackungen entsprechend den neuen Recycling- und Mehrweg-Standards herstellen und kennzeichnen müssen. Zudem wird die Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen etabliert, die die Wiederverwendung von Verpackungen fördern soll.
Insgesamt zielt die Gesetzesänderung darauf ab, die nationale Abfall- und Recyclingstrategie eng an die europäischen Vorgaben anzugleichen, den Sammlungs- und Verwertungssystemen größere Rechtssicherheit zu geben und die Wettbewerbsbedingungen im Markt zu harmonisieren.
Konkrete Vorgaben für Recyclingquoten und Mehrwegsysteme: Ziele, Anforderungen und Praxiswirkungen
Die deutsche Gesetzgebung setzt klare Vorgaben für das Recycling von Verpackungen und fördert die Wiederverwendung. Das zentrale Ziel besteht darin, mindestens 65 Prozent aller Verpackungsabfälle bis zum 1. Januar 2026 (Stand) zu recyceln*, um die Kreislaufwirtschaft weiter zu stärken.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) legt neben der Gesamt-Recyclingrate auch spezifische Effizienzziele für unterschiedliche Materialarten fest, die ebenfalls bis zum 1. Januar 2026 (Stand) gelten*. In der praktischen Umsetzung bedeutet die Anforderung von mindestens 65 Prozent eine Herausforderung für die Sammel- und Recyclinginfrastruktur*.
Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber eine Weiterentwicklung des Verpackungsrechts vor. Der Beschluss des Bundeskabinetts zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz wurde am 11. Februar 2026 gefasst und tritt am 12. August 2026 in Kraft*. Mit ihm sollen unter anderem die Rechte der Kommunen gestärkt werden, die bislang bei der Durchsetzung der Entgelte für Sammelsysteme häufig in Vorleistung gehen mussten.
In der Praxis bedeuten die 65-Prozent-Ziele, dass Mehrweg- und Wiedereinsammelsysteme deutlich ausgeweitet werden sollen. Es wird erwartet, dass mehr Verpackungen wiederverwendet werden, um die Recyclingquoten zu erhöhen und die Recyclingfähigkeit zu verbessern. Weniger Einwegverpackungen sollen durch funktionierende Mehrwegsysteme ersetzt werden, was eine stärkere Rolle der kommunalen Abfallsysteme und ihre Integration in die nationalen Kreislaufwirtschaftskonzepte fordert.
Diese Vorgaben zielen auf eine nachhaltige Veränderung des Verpackungsmarktes ab: Sie erhöhen die Anforderungen an die Sortierung und fördern den Ausbau effizienter Recyclinginfrastrukturen. Gleichzeitig sollen auch innovative Ansätze in der Wiederverwendung die Recyclingquoten verbessern und die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen.
Fazit: Die verbindlichen Recyclingziele und die Förderung von Mehrweg sind zentrale Elemente der deutschen Strategie, um in der Kreislaufwirtschaft voranzukommen. Sie erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber, Kommunen und Wirtschaft, um die ambitionierten Vorgaben zu erfüllen und eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft nachhaltig zu sichern.
Ausblick auf die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes: Fristen, Konfliktfelder und Handlungsempfehlungen
Der Beginn der neuen Verpackungsverordnung rückt näher. Am 12. August 2026 tritt das Gesetz in Deutschland in Kraft, wobei ab diesem Datum ein Recyclingziel von mindestens 65 Prozent verbindlich festgelegt wurde.* Diese politischen Vorgaben setzen die Akteure in der Abfallwirtschaft unter erheblichen Druck, die Umsetzungsprozesse zu beschleunigen und rechtzeitig abzuschließen.
Kommunale Sammel- und Sortieranlagen sowie kommunale Träger müssen Entscheidungen über notwendige Infrastrukturmaßnahmen und organisatorische Anpassungen treffen, um die Vorgaben zum Geltungsbeginn zu erfüllen.
Die nächsten Monate sind entscheidend, damit die Verantwortlichen Planungen finalisieren und Investitionsentscheidungen treffen. Die wichtigsten Punkte für die Öffentlichkeit in den kommenden Monaten sind:
- Fristen: Umsetzungsschritte bis August 2026 beobachten*
- Infrastruktur: Entscheidungen über die Anpassung der Sammel- und Sortieranlagen zeitnah treffen
- Kommunikation: Über die geplanten Maßnahmen transparent informieren, um Akzeptanz zu erhöhen
Der erfolgreiche Start des neuen Gesetzes hängt davon ab, wie schnell und einheitlich die Akteure die noch offenen Entscheidungen umsetzen. Die kommenden Monate sind sowohl eine Koordinationsphase als auch eine Gelegenheit, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. So können die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht erfüllt und die Recyclingziele erreicht werden.*
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer offiziellen Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
Weiterführende Quellen:
- „Das Bundeskabinett beschloss am 11. Februar 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umsetzt und das Verpackungsgesetz ersetzt; es verpflichtet Hersteller zu Maßnahmen der Abfallvermeidung und stärkt Mehrwegsysteme (gültig ab 12. August 2026).“ – Quelle: https://packaging-journal.de/neues-verpackungsgesetz-beschlossen/
- „Die EU-Verpackungsverordnung legt ab 12. August 2026 ein Recyclingziel von mindestens 65 % für alle Verpackungsabfälle sowie materialspezifische Recyclingeffizienzen fest (Stand: 1. Januar 2026).“ – Quelle: https://www.verpackungsgesetz.com
8 Kommentare
…ich finde auch wichtig, dass die Rechte der Kommunen stärker geschützt werden. Hat jemand Ideen oder Vorschläge dazu? Wäre toll zu hören!
…ja absolut! Vielleicht könnte eine Plattform zur Kommunikation zwischen den Städten helfen? Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Es ist wichtig, dass wir unsere Abfallwirtschaft verbessern. Ich hoffe nur, dass das Gesetz nicht zu bürokratisch wird und den Kommunen wirklich hilft. Wer hat noch Erfahrungen damit gemacht?
Ich finde die Idee der Mehrwegförderung super! Aber wie genau soll das umgesetzt werden? Gibt es bereits Beispiele aus anderen Ländern, wo das gut funktioniert hat?
Das neue Verpackungsgesetz klingt vielversprechend, aber ich mache mir Sorgen um die Umsetzung. Wie können wir sicherstellen, dass es nicht nur ein Papierdokument bleibt? Was denkt ihr darüber?
Ich finde das neue Gesetz echt spannend, aber wie wird sichergestellt, dass alle Kommunen gleich behandelt werden? Gibt es da Mechanismen? Ich hoffe, dass die Organisation für Reduzierung wirklich etwas bewirken kann.
Das ist eine gute Frage! Ich denke, es könnte schwierig werden, weil nicht alle Städte die gleichen Ressourcen haben. Vielleicht sollten wir auch über die Rolle der Bürger nachdenken.
Ich bin auch neugierig, wie diese neuen Regeln in der Praxis funktionieren werden. Wird es mehr Aufklärung geben? Das wäre wichtig!