Bremen (VBR). Neues Gesetz verbietet den Verkauf von Himmelslaternen
Berlin (ots) – Himmelslaternen, auch bekannt als Wunschlaternen oder Glücksballons, stellen aufgrund ihres offenen Feuers ein erhebliches Brandrisiko dar. Trotz des Verbots ihrer Verwendung gab es bislang keine Einschränkungen beim Verkauf, insbesondere im Onlinehandel fehlten Hinweise auf das Verbot. Um diese Lücke zu schließen und mehr Sicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber nun die 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz geändert, wie Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), erfreut mitteilt.
Der Deutsche Feuerwehrverband war bereits vor 15 Jahren auf die Gefahren der unsteuerbaren Ballons hinzuweisen. Diese Flugkörper schweben kilometerweit und können eine Höhe von bis zu 400 Metern erreichen. Bereits in der Vergangenheit führten Himmelslaternen zu schwerwiegenden Vorfällen. So kam 2009 ein Zehnjähriger in Siegen (NRW) bei einem durch eine Himmelslaterne ausgelösten Feuer ums Leben. Auch der Brand im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/2020 wurde durch eine herabgestürzte Himmelslaterne verursacht. Die Verordnung begründet das Verbot mit der erheblichen Gefahr, die von den Flugkörpern aufgrund ihrer Bauart und verwendeten Materialien ausgeht. Sie stellen auch eine Gefährdung für den Flugverkehr dar.
Die Änderung der Verordnung wurde gestern veröffentlicht und ist heute in Kraft getreten. Damit ist nun auch der Verkauf von Himmelslaternen in Deutschland verboten.
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