Für Händler beginnt das Risiko oft schon vor dem ersten geöffneten Geschäft am Sonntag. Wenn Anträge an strenge Auflagen, unterschiedliche Länderregeln und die Sorge vor einer kurzfristigen Klage scheitern, bleibt eine Sonntagsöffnung manchmal schon in der Planung stecken. Genau an diesem Punkt setzt die Forderung des Handelsverbandes Textil Schuhe Lederwaren (BTE) an.
Der Verband dringt auf eine einfachere Genehmigungspraxis bei verkaufsoffenen Sonntagen. Nach seiner Einschätzung führen die vielen Vorgaben in Ländern, Städten und Gemeinden dazu, dass Anträge teils gar nicht erst gestellt werden. Für Handel, Beschäftigte und Kommunen ist das mehr als eine juristische Randfrage: Es geht um Planbarkeit, Arbeitszeiten, Wettbewerb und die Frage, wie Innenstädte belebt werden sollen.
Was der BTE konkret ändern will
Im Mittelpunkt steht die Forderung, den sogenannten Anlassbezug abzuschaffen. Damit ist gemeint, dass eine Sonntagsöffnung rechtlich an einen konkreten Anlass gebunden sein muss, etwa an ein Stadtfest oder eine Veranstaltung. Aus Sicht des BTE ist diese Bindung in der Praxis zu kompliziert und zu unsicher, weil Freigaben später wieder gekippt werden können.
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels warnt in diesem Zusammenhang vor finanziellen Risiken für Unternehmen. Scheitere eine Sonntagsöffnung kurzfristig, blieben Betriebe nach seiner Darstellung auf Organisations- und Arbeitskosten sitzen und müssten unter Umständen sogar die eingeplanten Arbeitsstunden der Verkaufskräfte bezahlen. Das ist die Sicht des Verbandes; wie häufig solche Fälle tatsächlich auftreten, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Der BTE fordert deshalb klarere und praktikablere Rahmenbedingungen. Händler könnten sonntägliche Öffnungen nach Auffassung des Verbandes nur dann verlässlich planen, wenn die Genehmigung nicht an schwer kalkulierbaren Hürden hängt.
Warum der Anlassbezug zum Streitpunkt geworden ist
Juristisch ist die Lage seit Jahren eng. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen anlassbezogene Sonntagsöffnungen als Annex zur Veranstaltung erkennbar sein. Vereinfacht gesagt: Die Ladenöffnung darf nur eine Begleitmaßnahme eines konkreten Ereignisses sein und muss sich meist auch räumlich an diesem Anlass orientieren.
Gerade diese enge Auslegung sorgt in der Praxis für Unsicherheit. Was auf dem Papier wie eine planbare Öffnung wirkt, kann im Einzelfall schnell rechtlich angreifbar werden. Für Händler bedeutet das: Selbst eine lokal abgestimmte Sonntagsöffnung ist kein Selbstläufer, sondern hängt oft daran, ob die Veranstaltung als tragender Anlass ausreicht.
Hinzu kommt, dass die Regeln der Länder weiter stark auseinandergehen. Genannt werden unter anderem Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Für Handelsunternehmen, die in mehreren Regionen aktiv sind, erschwert das die Planung zusätzlich, weil sie nicht mit einer einheitlichen Linie rechnen können.
Unterschiedliche Regeln machen die Planung schwer
Wie unterschiedlich die Praxis vor Ort ausfällt, zeigen auch die verfügbaren Daten. In Nordrhein-Westfalen stellt das Land einen Kommunaldatensatz zu Sonntagsöffnungen bereit. Im IHK-Bezirk Rhein-Neckar sind für 2026 über 60 Sonntagsöffnungen geplant. Solche Zahlen machen deutlich, dass verkaufsoffene Sonntage regional längst sehr unterschiedlich genutzt werden.
Für Städte und Gemeinden entsteht daraus ein Spagat. Einerseits sollen Innenstädte belebt und lokale Veranstaltungen unterstützt werden. Andererseits müssen Kommunen ihre Entscheidungen so absichern, dass sie vor Gericht Bestand haben. Genau an dieser Stelle entsteht die Unsicherheit, die der BTE als bürokratische Hürde beschreibt.
Der Verband verweist in seiner Argumentation auch auf Sonderregelungen für Bäder und Touristenzentren. Daraus leitet er ab, dass weit großzügigere Öffnungen in Deutschland grundsätzlich möglich seien. Ob sich diese Sonderfälle auf andere Städte übertragen lassen, ist allerdings eine andere Frage: Die rechtlichen Ausnahmen gelten nicht automatisch für den gesamten Handel.
Was das für Beschäftigte und Innenstädte bedeutet
Bei der Zahl der Sonntagsöffnungen setzt der BTE auf Flexibilität. Nach Angaben des Verbandes dürften bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr in den meisten Städten wirtschaftlich sinnvoll und für Mitarbeitende tragbar sein. Für attraktive Standorte hält Rolf Pangels auch 10 bis 12 Sonntage für denkbar. Das sind Verbandserwartungen, keine allgemeingültigen Vorgaben.
Pangels begründet diese Linie auch mit dem Onlinehandel, der rund um die Uhr erreichbar ist. Aus Sicht des BTE brauche der stationäre Handel mehr Spielraum, um im Wettbewerb sichtbar zu bleiben. Ob längere Ladenöffnungen tatsächlich zu mehr Kundschaft oder stärkeren Innenstädten führen, lässt sich aus der Mitteilung nicht belegen.
Die Gegenposition bleibt deutlich. Die Arbeitnehmerseite, darunter ver.di, kritisiert längere Ladenöffnungszeiten und warnt vor Belastungen für den freien Sonntag und die Gesundheit der Beschäftigten. Damit stehen sich zwei Interessen gegenüber, die sich nur schwer ausgleichen lassen: wirtschaftliche Planbarkeit auf der einen Seite, Schutz von Ruhezeiten und Arbeitsbedingungen auf der anderen.
Auch wettbewerbsrechtlich ist das Thema heikel. Ladenöffnungsregeln gelten als Marktverhaltensregeln und können deshalb auch juristisch relevant werden, wenn einzelne Anbieter oder Standorte Sondervorteile erhalten. Der BTE verweist in diesem Zusammenhang auf das Zweibrücken Fashion Outlet als Beispiel für umstrittene Sonderregelungen. Die eigentliche Botschaft dahinter ist klar: Schon kleine Ausnahmen können den Wettbewerb zwischen Handelsstandorten verschieben.
Mehr Flexibilität löst den Grundkonflikt noch nicht
Die Forderung des BTE zielt vor allem auf weniger Unsicherheit und mehr Verlässlichkeit. Das klingt nach einer technischen Änderung, berührt aber einen grundsätzlichen Konflikt: Wie viel Sonntagsöffnung ist wirtschaftlich sinnvoll, ohne den freien Sonntag auszuhöhlen?
Solange die Länderregeln weiter auseinandergehen und Gerichte enge Maßstäbe anlegen, dürfte die Debatte nicht abklingen. Für Kommunen und Händler bleibt damit vor allem eine praktische Frage offen: Unter welchen Bedingungen lassen sich verkaufsoffene Sonntage rechtssicher planen, ohne Beschäftigte und Anwohner aus dem Blick zu verlieren?