Unwetter und Starkregen über Deutschland: Bund der Versicherten klärt über Versicherungsschutz auf
Hamburg – Zu Wochenbeginn haben Gewitter im Westen Deutschlands örtlich für Starkregen und Überschwemmungen gesorgt. Viele Verbraucher*innen fragen sich, ob sie für solche Schadenfälle ausreichend versichert sind. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Antworten und klärt über den passenden Versicherungsschutz auf.
Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder auch Sturmschäden sind durch die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. „Wer sich gegen Überschwemmungen durch Starkregen absichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Eine Elementarschadenversicherung leistet bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach Witterungsniederschlägen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Vulkanausbrüchen sowie Lawinen und Rückstau. Doch leider ist eine Elementarschadenversicherung in sogenannten Hochrisikogebieten nicht ohne Weiteres zu bekommen. Hier wird der Schutz – wenn überhaupt – nur zu sehr hohen Prämien und mit einer hohen Selbstbeteiligung im Schadenfall angeboten.
„Leider sind viele Verbraucher*innen unzureichend oder gar nicht gegen solche Schäden versichert. Oft wird nur die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen, die jedoch bei Überschwemmungen durch Starkregen nicht greift“, warnt Boss. Der BdV empfiehlt deshalb jedem, der in einem Hochrisikogebiet wohnt oder arbeitet, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.
Versicherte, die eine Elementarschadenversicherung besitzen, sollten im Schadensfall schnell handeln und den Schaden der Versicherung melden. Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren. So lässt sich nachweisen, dass beispielsweise tatsächlich der Starkregen die Überschwemmung verursacht hat. Schäden am Gebäude beziehungsweise Hausrat sollten durch Fotos dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden.
Wichtige Hintergründe und Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung gibt’s hier <versicherungscheck.bundderversicherten.de/de/elementarschaden.html>. Alles Wichtige hat der BdV im kostenlosen „Infoblatt Unwetter <versicherungscheck.bundderversicherten.de/_Resources/Persistent/d/5/e/5/d5e5d73ef9a4c64fc2efba7b16ffa93c50e34717/35_Unwetter.pdf>“ zusammengestellt.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Quelle: Bund der Versicherten e. V. (BdV)