– Kabinett beschließt Vergabe-Beschleunigungsgesetz, das mehr Bürokratie und Kosten verursacht
– Entwurf widerspricht Koalitionsvertrag: keine grundlegende Vereinfachung und Überarbeitung des Vergaberechts
– Bauindustrie fordert flexiblere Gesamtvergabe und behutsame Anpassung des Losaufteilungsgrundsatzes
Bauindustrie kritisiert Vergabe-Beschleunigungsgesetz als Bremse für Bauprojekte
Das vom Kabinett beschlossene Vergabe-Beschleunigungsgesetz stößt in der Bauwirtschaft auf deutliche Ablehnung. Statt die Abläufe bei öffentlichen Aufträgen zu straffen und das Bauen in Deutschland zu beschleunigen, sieht der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie darin einen Schritt zurück. „Der Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, der heute im Kabinett beschlossen wurde, leistet keinen Beitrag dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen. Im Gegenteil: In der aktuellen Fassung würde der Entwurf zu Mehraufwand, Bürokratie und damit zu mehr Kosten führen. Der Gesetzesvorschlag wirkt damit wie ein Anti-Bau-Turbo.“ Diese scharfe Kritik unterstreicht die Dringlichkeit, die Herausforderungen im Baubereich anders anzugehen.
Der Verband betont, dass eine Vielzahl von Bauunternehmen – von kleinen Handwerksbetrieben bis zu großen Firmen – gefordert sind, den gewaltigen Bedarf an Wohnungsbau, Verkehrswegen, Energieinfrastruktur sowie Bildungseinrichtungen und öffentlichem Nahverkehr zu bewältigen. Gleichzeitig müsse die öffentliche Hand bei der Vergabe flexibler und sicherer auf verschiedene Modelle und Projektgrößen setzen können. „Es werden also nicht nur schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren benötigt, sondern auch eine Vereinfachung in der Vergabe.“ Genau hier setzt der Vorwurf an, dass der Gesetzentwurf diesen Anspruch verfehlt.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die fehlende Lockerung der Vergaberegeln, insbesondere bei der Gesamtvergabe von öffentlichen Aufträgen. Derzeit sind Ausnahmen von der strikten Fach- und Teillosvergabe mit hohen Hürden und umfangreicher Dokumentation verbunden. Dabei könnte eine behutsame Anpassung dieses Losaufteilungsprinzips in vielen Fällen helfen, Vergabe-, Koordinierungs- und Kontrollaufwand zu senken, Projekte zu beschleunigen und Risiken zu reduzieren. „Der neue Gesetzesentwurf reduziert diese Hürden nicht.“ Damit stehe er im Gegensatz zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen einer grundsätzlichen Überarbeitung und Vereinfachung des Vergaberechts.
Nach Ansicht der Bauindustrie ist es notwendig, neben schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren auch die Bandbreite an Vergabemöglichkeiten zu erweitern. Nur so lasse sich das Potenzial von innovativen Bauweisen wie serielles, modulares oder systemisches Bauen ausschöpfen. „Gesamtvergaben sollten möglich sein, wo es insbesondere aus wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen zweckmäßig ist. Denn Bauen in Deutschland braucht die gesamte Bandbreite an Vergabemöglichkeiten, um die Zukunft zu bauen.“ Die aktuelle Gesetzesvorlage eröffnet diese Chancen nicht, was eine wichtige Stellschraube zur langfristigen Verbesserung des Bauens in Deutschland unberührt lässt.
Vergabe-Debatte: Hintergründe und Bedeutung der Reform für Bauwirtschaft und Gesellschaft
Die Diskussion um die Reform des Vergaberechts berührt zentrale Fragen für die deutsche Bauwirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Öffentliche Aufträge betreffen vor allem den Ausbau von Infrastruktur, Wohnraum, Verkehrswegen und Energieversorgung. Vor diesem Hintergrund ist das Vergaberecht ein entscheidender Rahmen, der bestimmt, wie und zu welchen Bedingungen Projekte vergeben und umgesetzt werden. Die Komplexität der Vergabeverfahren spiegelt dabei die vielschichtigen Anforderungen wider, die öffentliche Bauvorhaben heute erfüllen müssen – von Rechtssicherheit und Transparenz bis zur Effizienz und Anpassungsfähigkeit.
Die Bauwirtschaft steht angesichts hoher Anforderungen an zahlreiche Infrastrukturvorhaben vor massiven Herausforderungen. Dazu gehören langwierige Planungs- und Genehmigungsprozesse, umfangreiche Prüfungen und ein steigender bürokratischer Aufwand bei der Vergabe. Letzterer birgt das Risiko, Projekte zu verzögern und zu verteuern, was sich unmittelbar auf die Erfüllung von gesellschaftlichen Zielen wie bezahlbarem Wohnraum und schnellerem Ausbau öffentlicher Einrichtungen auswirkt. Das zeigt exemplarisch der kürzlich vom Kabinett beschlossene Entwurf des Vergabe-Beschleunigungsgesetzes: René Hagemann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, kritisiert den Gesetzentwurf scharf: „Der Gesetzesentwurf … leistet keinen Beitrag dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen. Im Gegenteil: … würde zu Mehraufwand, Bürokratie und damit zu mehr Kosten führen.“
Zudem besteht Einigkeit darüber, dass eine größere Flexibilität bei der Vergabe notwendig ist. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere die strengen Vorgaben zur Fach- und Teillosvergabe, setzen hohe Hürden für Gesamtvergaben, also die Vergabe ganzer Projektabschnitte an einen einzigen Auftragnehmer. Dies erschwert effiziente und kostengünstige Bauweisen, die gerade bei komplexen Infrastrukturprojekten entscheidend sein können. Die Bauindustrie fordert deshalb eine Vereinfachung dieser Regelungen, um den „Investitionsstau“ zu verringern und Beschleunigungspotenziale besser zu nutzen.
Warum ist Vergaberecht für Infrastruktur und Wohnen so wichtig?
Das Vergaberecht steuert den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und beeinflusst maßgeblich, wie schnell und wirtschaftlich zentrale Bauprojekte realisiert werden. Infrastrukturausbau und Wohnungsbau sind Schlüsselfaktoren für den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung. Verzögerungen in der Auftragsvergabe wirken sich direkt auf Verfügbarkeit und Kosten öffentlicher Projekte aus. Zudem ist das Vergaberecht auch ein Instrument für Transparenz und Fairness im Wettbewerb. Gleichzeitig darf es nicht so starr sein, dass es Innovationen oder alternative Bauweisen behindert.
Lösungsansätze und europäische Praxis
Als möglicher Ausweg aus der aktuellen Situation wird eine behutsame Anpassung des Vergaberechts diskutiert, die vor allem den Grundsatz der Losaufteilung flexibler gestaltet. In vielen europäischen Nachbarländern erlaubt die Praxis Gesamtvergaben, wenn dies wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll ist. Dies kann insbesondere durch serielle, modulare oder systemische Bauweisen zu einer deutlichen Beschleunigung beitragen. Die politische Debatte muss daher Wege finden, die bürokratischen Hürden abzubauen, ohne Rechtssicherheit und Wettbewerb zu gefährden.
Die größten Herausforderungen im Vergabeprozess lassen sich wie folgt übersichtlich darstellen:
- Umfangreicher Prüf- und Kontrollaufwand bei Vergabeverfahren
- Strenge Dokumentationspflichten, besonders bei Abweichungen von Teillosen
- Eingeschränkte Flexibilität für Gesamtvergaben und modulare Bauweisen
- Verzahnte Planungs- und Genehmigungsverfahren mit langen Laufzeiten
- Hoher bürokratischer Aufwand mit Kostensteigerungen als Folge
Das Vergaberecht steht im Mittelpunkt eines politischen Spannungsfeldes, das Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit und gesellschaftliche Erwartungen vereinen muss. Dabei prägt der Diskurs auch die zukünftige Ausgestaltung der Bauindustrie in Deutschland und ihre Rolle bei der Bewältigung großer Infrastrukturaufgaben.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. zum Kabinettsbeschluss des Vergabe-Beschleunigungsgesetzes.