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Vereinfachungen für Balkonkraftwerke ab 2024 gescheitert: Deutsche Umwelthilfe fordert schnelle Umsetzung

Pressemeldung:Vereinfachungen für Balkonkraftwerke ab 2024 gescheitert: Deutsche Umwelthilfe fordert schnelle Umsetzung
Die Deutsche Umwelthilfe fordert schnelle Anpassungen für Balkonkraftwerke, nachdem geplante Vereinfachungen ab 2024 gescheitert sind. Die Verzögerungen könnten das große Potenzial der Energiewende zu Hause gefährden. Die DUH kündigt zudem weitere Musterklagen an, um rechtliche Klarheit zu schaffen. (Quelle: Deutsche Umwelthilfe)
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Bremen (VBR). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf, dass die geplanten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke durch die Bundesregierung verschleppt werden. Weder das von Bundeswirtschaftsminister Habeck lang angekündigte Solarpaket I, noch der Gesetzesentwurf aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium konnten zum Jahresende umgesetzt werden. Die DUH sieht darin eine verpasste Chance und kündigt weitere Musterklagen an, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Unter dem Titel “Vereinfachungen für Balkonkraftwerke ab 2024 gescheitert: Deutsche Umwelthilfe fordert angekündigte Anpassungen noch im ersten Quartal” berichtet die DUH darüber, dass sowohl das Solarpaket I als auch der Gesetzesentwurf für Erleichterungen bei Balkonkraftwerken nicht wie geplant umgesetzt werden konnten. Die DUH kritisiert zudem, dass es noch immer keine Einigung zur Produktnorm durch den zuständigen Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) gibt.

Die geplanten Vereinfachungen sollen bürokratische Hürden abbauen und Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern eine Beteiligung an der Energiewende ermöglichen. Die DUH sieht darin ein großes Potenzial, das jedoch durch die Verzögerungen droht zu verpuffen. Die Organisation kündigt daher weitere Musterklagen an, um rechtliche Klarheit zu schaffen und die nötigen Leitplanken für das Anbringen von Solarbalkonkraftwerken zu schaffen.

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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußert sich dazu wie folgt: “Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation ist es geradezu fahrlässig, eine Maßnahme hintenanzustellen, die den Staat nichts kostet, aber den Menschen zumindest ein stückweit helfen kann, Energiekosten zu sparen. Das Wirtschaftsministerium verspielt damit langsam aber sicher das Vertrauen der Menschen und das große Potenzial der ‘Energiewende zu Hause’ droht zu verpuffen.”

Die DUH fordert von der Politik und dem VDE, ihre Hausaufgaben schnellstmöglich zu erledigen, um weitere Verunsicherung zu vermeiden. In der Zwischenzeit wird die Organisation Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer rechtlich unterstützen und mit Musterklagen Klarheit schaffen.

Hintergrund der Meldung sind die geplanten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke, die von verschiedenen Prozessen abhängig sind. Das Solarpaket I des Klimaschutzministeriums soll unter anderem bürokratische Hürden abbauen und die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfachen. Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium sieht vor, Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen zu behandeln und ihnen ähnliche Rechte wie Wallboxen für Elektrofahrzeuge einzuräumen. Der VDE arbeitet parallel an einer Produktnorm für Balkonkraftwerke.

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Die DUH betont, dass das Interesse an Balkonkraftwerken im Jahr 2023 sehr groß war und dass die Verzögerungen seitens der Politik und des VDE das Vertrauen der Menschen gefährden und das Potenzial der Energiewende zu Hause beeinträchtigen.

Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Rupert Wronski, Stellvertretender Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz
wronski@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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