Suche
Close this search box.

Vereine und Immobilien – das ist bei der Mietung und beim Kaufeigentum zu beachten

Vereine und Immobilien – das ist bei der Mietung und beim Kaufeigentum zu beachten
Inhaltsübersicht

Vereine spielen eine große Rolle in unserer Gesellschaft. Sie sind ein wichtiger Raum für gemeinsame Interessen, sportliche Aktivitäten und den kulturellen Austausch. Damit ein Verein seine Ziele erreichen kann, wird häufig auch eine passende Räumlichkeit benötigt. Dabei kann es sich um ein gemietetes Objekt oder eine gekaufte Immobilie im eigenen Besitz handeln. Was aber sind zentrale Aspekte, die ein Verein bei der Nutzung von Immobilien beachten sollte?

Unsere ersten Erinnerung an einen Verein haben meist nichts mit Bürokratie oder Rechtsvorschriften zu tun. Viele treten – mithilfe der Eltern – bereits im junge Alter Vereinen bei und genießen deren zahlreiche Vorteile. Das Vereinsleben ermöglicht vielfältige Formen des Ausdrucks und der Selbstverwirklichung. Vor allem sind Vereine ein hervorragender Ort, um in der Gruppe zu wirken und Zusammenhalt zu lernen und zu stärken.

Auf Organisationsseite gibt es hingegen zahlreiche rechtliche und praktische Aspekte, die Vereine in der Vorbereitung, in der Planung und auch im Alltag beachten müssen. Das gilt auch besonders dann, wenn ein Verein eine Immobilie mieten oder besitzen möchte.

Vereine und Mitobjekte – das ist zu beachten

Schauen wir uns zunächst die Themen Mietverträge und Haftung etwas genauer an. Hier geht es beispielsweis um Haftungsverhältnisse und Mietverträge.  

Haftungsverhältnisse für Vereine

Wenn ein Verein einen Miet- oder Nutzungsvertrag abschließt, ist die Haftung zwischen dem Eigentümer und dem Verein klar zu regeln. Der Verein haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die Nutzung entstehen, nicht aber für alltäglichen Verschleiß.

Der Eigentümer bleibt für den sicheren Bauzustand verantwortlich (§ 836 BGB). Dies bedeutet, dass der Verein zwar für Schäden aufkommen muss, die durch seine Aktivitäten verursacht werden. Das gilt aber nicht für bauliche Mängel oder altersbedingten Verschleiß – hier kommt im Zweifelsfall ein Gutachter ins Spiel.

Lesen Sie auch:  Urlaubs-Albtraum: Diebstahl am Strand - Wer haftet?

Vorsicht bei Haftungsklauseln! Eine weit verbreitete Haftungsklausel, die den Verein für alle während der Nutzung entstandenen Schäden haftbar macht, ist nach § 307 BGB unwirksam, da sie den Verein unangemessen benachteiligt. Die Durchsicht aller Klauseln ist hierbei wärmstens zu empfehlen.

Dieser erste Überblick zeigt bereits deutlich, warum Vereine Mietverträge stets genau prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen sollten. Das es sich nicht selten um mehrjährige Verpflichtungen handelt, lohnt die sorgfältige Prüfung zu Beginn ganz besonders.

Vertragsunterzeichnung: Wer darf?

Vereinsrecht in einfache Sprache übersetzt – Ihr unverzichtbarer Leitfaden

Die Vorbereitung hat reibungslos geklappt, alle Fallstricke sind geprüft und beide Parteien freuen sich darauf, den finalen Vertrag zu unterschreiben? Dann stellt sich die ebenso wichtige Frage, wer denn nun unterschreiben soll oder darf.

Hier ist die Faktenlage klar: Nur der Vorstand des Vereins ist befugt, Mietverträge zu unterzeichnen! Abteilungsleiter oder andere Mitglieder dürfen in die Vorbereitung involviert werden, nicht aber unterschreiben. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist wichtig, um die rechtliche Verbindlichkeit des Vertrags sicherzustellen. den Verein vor unautorisierten Verpflichtungen zu schützen.

Unterschiede zwischen Mietverträgen

Es ist außerdem essenziell, zwischen Gewerbe- und Wohnraummietverträgen zu unterscheiden, da die rechtlichen Bestimmungen ganz unterschiedlich sind. Gewerbemietverträge bieten oft weniger Schutz für den Mieter. Wohnraummietverträge unterliegen hingegen strengeren Regelungen.

Wo finde ich als Verein eine Räumlichkeit?

Der Verein ist gegründet, aber eine Räumlichkeit noch nicht in Sicht? Als Verein kann man sich an andere Organisationen oder Vereine in der Region wenden, um sich wertvolle Tipps für die Suche nach einer passenden Lokalität einzuholen.

So machen Vereine aus ihrer Geschäftsstelle / Vereinsheim ein Aushängeschild

Kontakte bei der Stadtverwaltung, aber auch die üblichen Immobilienplattformen können ebenfalls hilfreich sein, um die Räumlichkeiten der Wahl zu finden. Ein intensiver Austausch mit anderen Vereinen kann so oder so nie schaden.

Vereinen kann so oder so nie schaden.

Lesen Sie auch:  DPolG Niedersachsen fordert Stadion-Sicherheitsreformen

Kosten und Nebenkosten

Bei der Suche nach neuen Räumen müssen natürlich die Kosten für Versorgungsleistungen sowie die Ausgaben Instandhaltung berücksichtigt werden. Wie üblich ist es mehr als ratsam, Angebote verschiedener Versorger zu vergleichen.

Insgesamt gilt es sicherzustellen, dass die Nebenkosten korrekt aufgeteilt werden. Eine genaue Kalkulation im Vorfeld hilft zum einen, böse Überraschungen zu vermeiden. Zum anderen lässt sich damit die finanzielle Planung des Vereins auf solide Füße stellen.

Vereine und Eigentum – das ist zu bedenken

Vereine können sowohl bewegliches als auch unbewegliches Eigentum erwerben. Mit unbeweglichem Eigentum sind auch Immobilien gemeint, die spätestens bei langjähriger Nutzung günstiger als gemietete Objekte werden können.

Vorschriften des Sachenrechts

Der Erwerb von Immobilien richtet sich nach den Vorschriften des Sachenrechts (§§ 929 ff. BGB für bewegliche Sachen und §§ 873, 925 BGB für unbewegliche Sachen). Beim Kauf einer Immobilie sollten Vereine besonders sorgfältig vorgehen und alle rechtlichen und finanziellen Aspekte prüfen. Ein regionaler Fachmann, z.B. für eine Immobilienbewertung in Essen, kann helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Möchte der Verein Vereinseigentum verkaufen? Dann ist sicherzustellen, dass die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln ist (§ 433 BGB). Eine transparente Kommunikation mit dem Käufer über den Zustand der Immobilie ist dabei – wie üblich – unerlässlich.

Verantwortlichkeiten als Vermieter

Einige größere Vereine, die Immobilien besitzen, treten auch als Vermieter auf. Sie haben dann ebenso sicherzustellen, dass Mietverträge korrekt und von den befugten Personen unterzeichnet werden.

Als Vermieter sind Vereine verpflichtet, die Immobilie instand zu halten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten – hier gilt das umgekehrte Verhältnis, wie es oben für die Mietung beschrieben wurde.

Was sind Verkehrssicherungspflichten?

Der Verein ist für die Sicherheit der Besucher und Mitglieder in den Vereinsräumen verantwortlich. Was heißt das genau? Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht umfasst regelmäßige Überprüfungen der Räumlichkeiten. Konkret müssen z.B. Stolperfallen entfernt und für ausreichend Beleuchtung gesorgt werden.

Lesen Sie auch:  Jetzt Pflege-Chancen nutzen: Meurer über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Auch die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und die regelmäßige Wartung technischer Anlagen gehören zu den Vereinspflichten. Gerade dort, wo auch Kinder im Verein aktiv sind, sollte natürlich mit der allergrößten Sorgfalt auf die Abwehr von Gefahren geachtet werden.

Durch die Beachtung der hier angeführten Punkte können Vereine rechtliche Probleme vermeiden und ihre Immobilien – ob gemietet, gekauft oder auch vermietet, effizient und sicher nutzen. Ein schönes Vereinsheim ist ein Traum, der aber mit einigen Pflichten einhergeht.

Vereine und Immobilien – wichtige Aspekte im Fazit

Nicht nur Vereine stehen vor vielfältigen Herausforderungen, wenn es um die Verwaltung von Immobilien geht. Es gibt aber einige Umstände und Hindernisse, mit denen vor allem Nonprofit-Organisationen zu kämpfen haben, die keine ausgebildeten Immobilienprofis im Team haben.

Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten kann sich ziehen und sollte mit dem richtigen Netzwerk erleichtert werden. Beim Abschluss von Mietverträgen und der Erfüllung von Sicherheitspflichten ist größte Sorgfalt an den Tag zu legen. Hierbei können externe Fachleute wichtige Hilfe leisten, damit bei der Planung und Absicherung sowie der regelmäßigen Überprüfung nichts schiefgeht.

Mit dem richtigen Wissen und einer sorgsamen Herangehensweise haben viele Vereine das Thema Immobilien erfolgreich gemeistert. Um sich dann endlich auf ihre eigentlichen Ziele zu konzentrieren und das Gemeinwohl zu fördern und Menschen zusammenzubringen.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche gilt keine Gewähr für die Richtigkeit juristischer Angaben.

Jetzt unseren Newsletter abonnieren!

Starten Sie Ihren Tag informiert! Mit unserem täglichen Newsletter erhalten Sie jeden Morgen die neuesten Meldungen und spannende Einblicke auf einen Blick. Abonnieren Sie jetzt und bleiben Sie immer am Puls der Zeit!

 

Picture of Über den Autor
Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​

6 Antworten

  1. Ich hab mal gehört dass Vereine oft Schwierigkeiten haben Räumlichkeiten zu finden weil viele Eigentümer keine lust haben an vereine zu vermieten. Stimmt das? Das macht es ja nochmal schwerer für kleine vereine.

    1. @Loswald Ja, stimmt genau! Viele denken vereine sind unzuverlässig oder zahlen nicht rechtzeitig. Dabei sind die meisten total zuverlässig! Es wäre besser wenn eigentümer offener wären.

    2. @Loswald Ja genau, mein bruder hatte auch probleme damit als er ein raum für seinen verein gesucht hat. Am ende haben sie zum glück was gefunden durch kontakte bei der stadtverwaltung.

  2. Ja, also mit den Nebenkosten immer vorsichtig sein! Man denkt am anfang das ist billig und dann kommen die rechnungen und man ist geschockt. Besser vorher genau gucken was alles dazu kommt, sonst wirds teuer!

  3. Also ich finde das sehr kompliziert! Warum muss das alles so schwer sein? Verein soll spaß machen und nicht so viel papierkram sein. Ich wusste garnicht das es soviele regeln gibt. Vor allem bei der haftung, das ist ja echt verwirrend.

  4. Verein muss IMMER aufpassen bei Mietverträgen! Meine Onkel war mal in einer situation wo der Vermieter alles auf ihn abwälzen wollte, aber zum glück hatten sie einen guten anwalt. Man darf nie einfach so was unterschreiben!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge

Entdeckt unsere kostenlose Vorteilswelt!