Ein Verein ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Um diese Ziele erreichen zu können, muss ein Verein natürlich auch Kosten decken und finanziell aufgestellt sein. Gerade nach der Coronapandemie und steigender Kosten danke einer hohen Inflation sind Vereinskassen besonders knapp.
Ein Gewerbe kann hier helfen, denn es bringt dem Verein neue Einnahmen. Unser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der Gewerbeanmeldung eines Vereins verschaffen und Ihnen Tipps und Hinweise mit auf den Weg geben.
Wir haben für Sie ein Beispiel erstellt, was für ein Gewerbe Sie anmelden können und welche Chancen es Ihrem Verein bietet.
Über 700.000 Gewerbeanmeldungen im Jahr 2021
Ein Gewerbe anmelden geht ganz einfach – das beweisen die Gewerbeanzeigenstatistik 2021 des Statistischen Bundesamtes. 2021 wurden in Deutschland 704.949 Mal ein Gewerbe angemeldet. Leider geht aus dieser Statistik nicht hervor, wie viele Vereine ein Gewerbe angemeldet haben.
Bundesländer | Gewerbeanmeldungen | Gewerbeabmeldungen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 96.239 | 68.417 |
Bayern | 123.787 | 91.745 |
Berlin | 42.725 | 30.594 |
Brandenburg | 18.243 | 15.815 |
Bremen | 5.516 | 3.784 |
Hamburg | 19.504 | 12.634 |
Hessen | 61.307 | 50.621 |
Mecklenburg-Vorpommern | 10.052 | 9.171 |
Niedersachsen | 65.462 | 45.449 |
Nordrhein-Westfalen | 145.975 | 111.509 |
Rheinland-Pfalz | 33.596 | 27.664 |
Saarland | 7.566 | 6.064 |
Sachsen | 26.396 | 23.390 |
Sachsen-Anhalt | 10.826 | 10.267 |
Schleswig-Holstein | 26.724 | 20.853 |
Thüringen | 11.031 | 10.816 |
Gesamt | 704.949 | 538.793 |
Welche Einnahmequellen für Vereine gibt es?
Vereine bieten Raum für Kreativität, Freundschaft und Austausch. Gleichzeitig versuchen Vereine, auch finanziell erfolgreich zu sein und Einnahmen zu generieren. Es gibt viele Möglichkeiten für Vereine, Einnahmen zu generieren und ihre Aktivitäten weiterzuführen und auszubauen.
Der wichtigste Einnahmepunkt für Vereine ist traditionell der Mitgliedsbeitrag. Dieser kann je nach Vereinsgröße variieren und hilft den Vereinen jährliche Kosten abzudecken. Ebenso gibt es noch andere Möglichkeiten, um Geld zu verdienen.
Spenden von verschiedenen Wohltätern sind ebenso eine beliebte Quelle der Finanzierung für Vereine, insbesondere bei größeren Projekten oder Investitionen in die Zukunft. Vereine können auch öffentliche Fördergelder beantragen, um ihre Aktivitäten zu unterstützen und kontinuierlich zu finanzieren.
Oftmals sind staatliche Stellen bereit, solche Projekte in Form von Zuschüssen oder Subventionen zu unterstützen.
Eine weitere Option ist das Sponsoring – hierbei wird der Verein von Unternehmen oder Privatpersonen finanziell unterstützt, meist im Gegenzug für Werbeeinschaltung oder Präsentation des Sponsors auf dem Vereinsgelände oder Webseite.
Ebenfalls möglich ist es, dass Vereine Einnahmen durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erwirtschaften. Zu den Einnahmemöglichkeiten zählen ein eigener Fan-Shop oder eine eigene Vorteilswelt für die Vereinsmitglieder. Und für diese einfachen Einnahmemöglichkeiten sollte ein Verein ein Gewerbe anmelden.
Wann und warum muss ein Verein ein Gewerbe anmelden?
Die Anmeldung eines Gewerbes bedeutet für Ihren Verein, dass Sie künftig steuerrechtlich anders behandelt werden. Auf die erzielten Gewinne der gewerblichen Tätigkeit entfallen nämlich Einkommens- und Gewerbesteuer. In der Praxis stellt sich also die Frage, wann eine Gewerbeanmeldung für Sie wichtig ist.
Sie müssen für Ihren Verein immer dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie dort eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ausüben.
Dabei spielen folgende Kriterien eine wichtige Rolle:
- Auf Dauer angelegt
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss planmäßig dauerhaft angelegt sein und regelmäßig ausgeführt werden. Führen Sie die Tätigkeit nur einmalig oder gelegentlich durch, gilt sie rechtlich nicht als „auf Dauer angelegt“.
Achtung: Auch ein jährlicher Weihnachtsmarkt oder andere saisonale, wiederkehrende Aktivitäten können ein Gewerbe begründen.
- Gewinnerzielungsabsicht
Als zweites wichtiges Kriterium gilt die Gewinnerzielungsabsicht. Was hier zunächst ganz klar klingt, wird von Gesetzgebern und der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. So gehen Finanzbehörden schon von einer Gewinnerzielungsabsicht aus, wenn:
- Ein wirtschaftlicher Vorteil erwartet wird (höhere Einnahmen als Ausgaben aus der Tätigkeit)
- Die Tätigkeit sich objektiv zur Erzielung von Gewinnen eignet
Ob Sie am Ende tatsächlich einen Gewinn erzielen, ist dabei unerheblich – für die Finanzbehörden reicht die subjektive Gewinnerzielungsabsicht.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen (Az.: Az. 6 B 324/20) noch einmal klargestellt. In der Entscheidung ging es um einen Verein, der in einem Restaurant regelmäßig Pokerturniere veranstaltete und dabei selbst keine Gewinne erzielte. Trotzdem hätte dieser dafür ein Gewerbe anmelden müssen.
Lassen Sie sich immer von Experten beraten!
Der Begriff der Gewinnerzielungsabsicht ist relativ tückisch und lässt leider viele Interpretationen zu. Angesichts dessen hängt die Bewertung immer vom Einzelfall ab. Wir können Ihnen hier deshalb keine Pauschalaussagen bieten, die alle Fälle abdecken.
Lassen Sie sich deshalb immer von einem Steuerberater oder einem Anwalt für Vereinsrecht beraten.
Tipp: Sehen Sie einen Gewerbeschein auch als Chance! Auf diesem Weg können Sie durch Maßnahmen Gewinne erzielen und so die Möglichkeiten Ihres Vereins noch deutlich erweitern. Ein gutes Beispiel wäre hier ein eigener Online-Shop mit Merchandising-Artikeln! Sie haben dazu Fragen? Sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen, Ihre finanzielle Basis zu verbreitern!
Wie meldet ein Verein ein Gewerbe an?
Heute können Sie unkompliziert ein Gewerbe anmelden. Den Antrag erhalten Sie online als PDF. Bedauerlicherweise ist es immer noch bei vielen Ämtern erforderlich, das Dokument händisch zu unterschreiben und per Post oder persönlich zum Adressaten zu bringen. Zusätzlich müssen Sie noch einige Unterlagen einreichen:
- Satzung des Vereins
- Etwaige Gewerbegenehmigungen (je nach gewünschter Tätigkeit)
Die Gewerbeämter berechnen zudem eine Service-Gebühr, die sich nach dem zeitlichen Aufwand bemisst und zwischen 15 und 80 EUR liegt.
Können auch gemeinnützige Vereine ein Gewerbe anmelden?
Sie sind als gemeinnütziger Verein oder Idealverein eingetragen? Auch in diesem Fall ist es möglich, ein Gewerbe anzumelden. Gemeinnützigkeit und Gewinnerzielungsabsicht schließen sich in Deutschland rechtlich nicht aus.
Fazit
Mit dem richtigen Wissen und der entsprechenden Unterstützung können Sie ein eigenes Gewerbe anmelden und die Vermarktung erfolgreich durchziehen. Wir ermöglichen Ihnen, einen professionellen Online-Shop oder eine Partnerwelt aufzubauen und so Ihre Vereinskasse aufzufüllen.
Unser Team von Experten steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite und berät Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung.
Ergreifen Sie die Chance und starten Sie Ihr eigenes Gewerbe – wir unterstützen Sie dabei!
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