– Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt erneute Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau am 1. Oktober 2025
Verbraucherkredit: Banken fordern Bürokratieabbau
Die Deutsche Kreditwirtschaft positioniert sich klar zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und reagiert auf die Initiative der Bundesregierung vom 1. Oktober 2025. In der aktuellen Debatte fordert sie einen deutlichen Rückgang an bürokratischen Anforderungen. Laut Pressemitteilung verlangt die Branche ausdrücklich „Deutsche Kreditwirtschaft fordert Bürokratieabbau bei Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie“. Gleichzeitig begrüßt sie „die erneute Initiative der Bundesregierung vom 1. Oktober 2025 zum Bürokratieabbau.“ Die Diskussion um Vereinfachungen zielt darauf, die Kreditvergabe für Verbraucher und Institute gleichermaßen effizienter zu gestalten.
Einordnung: Wie die neue EU-Richtlinie den Verbraucherkredit verändert
Die Novelle der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt wesentliche Anpassungen für die Abwicklung von Kreditverträgen mit sich. Im Zentrum steht die Abschaffung der bisher zwingenden Schriftform. Stattdessen ist künftig die Textform (digital) ausreichend, also Dokumente in elektronischer Form wie E-Mails oder andere dauerhafte Datenträger. Diese Änderung erleichtert den Zugang und die Handhabung von Kreditverträgen erheblich, da sie auf papiergebundene Prozesse verzichtet und digitale Lösungen ermöglicht. Das Ziel dahinter liegt klar auf der Hand: Die Richtlinie will Arbeitsabläufe entbürokratisieren und beschleunigen.
Ebenso relevant ist die Neuregelung zum Widerrufsrecht. Die Frist für den Widerruf von Verbraucherkrediten wird künftig befristet sein und nicht mehr unbegrenzt gelten. Diese Begrenzung fördert Rechtssicherheit für beide Seiten und verhindert langwierige unklare Situationen. Insgesamt gilt der Widerrufszeitraum damit als klarer strukturiert und transparenter.
Der Wegfall der Schriftform zugunsten digitaler Textform sowie der befristete Widerrufszeitraum sind gemäß aktuellem Stand im Oktober 2025 wesentliche Elemente der Richtlinie (Quelle: Bundestagszusammenfasser). Für das Jahr 2025 wird dadurch auch eine Abnahme des Verwaltungsaufwands pro Kreditfall erwartet, wenngleich konkrete Zahlen dazu bislang nicht vorliegen (Stand: Oktober 2025, Quelle: Bundestagszusammenfasser). Dieses Einsparpotenzial zeigt, wie die Richtlinie konkret dazu beiträgt, bürokratische Hürden zu verringern und Verbrauchervorgänge zu modernisieren.
Die Anpassungen stellen für Verbraucher eine Vereinfachung dar: Digitale Kommunikation erleichtert den Zugang zu Krediten, und die klare Widerrufsregelung stärkt die Rechtssicherheit mit festgelegten Fristen. Damit fördert die EU-Richtlinie nicht nur Effizienz in den Kreditprozessen, sondern unterstützt auch die Rechte der Verbraucher in verständlicher und praktikabler Weise.
Zahlen zur Modernisierungsagenda der Bundesregierung
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Modernisierungsagenda konkrete Ziele, um die Bürokratiekosten in Wirtschaft und Verwaltung spürbar zu senken. Zwei wesentliche Zeitpunkte markieren dabei die wesentlichen Ankündigungen und Ziele.
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Im August 2025 wurde das Ziel formuliert, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu reduzieren. Dieses Vorhaben fokussiert sich auf die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung. (Stand und Quelle: August 2025, Bundesministerium für Digitalisierung und Struktur)
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Im Oktober 2025 folgte eine Konkretisierung mit rund 80 Einzelmaßnahmen, die umgesetzt werden sollen. Parallel dazu wird eine Senkung der Bürokratiekosten um 16 Milliarden Euro bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode angekündigt. (Stand und Quelle: Oktober 2025, Handwerksblatt)
| Zeitpunkt | Ankündigung/Ziel | Zahlenangabe | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| August 2025 | Ziel zur Reduzierung der Bürokratiekosten in Wirtschaft und Verwaltung | 25 Prozent Senkung der Bürokratiekosten | August 2025, BMDS |
| Oktober 2025 | Geplante Maßnahmen zum Bürokratieabbau | 80 Einzelmaßnahmen, Senkung um 16 Mrd. Euro | Oktober 2025, Handwerksblatt |
Diese Ziele unterstreichen die Ausrichtung der Bundesregierung, die Verwaltung zu vereinfachen und den Aufwand für Unternehmen zu verringern. Die Modernisierungsagenda konkretisiert damit den Pfad zu einem effizienteren Verwaltungsprozess mit messbaren Einsparungen.
Kontroversen um Widerrufsrecht und Schriftform: Banken und Verbraucherschutz im Dialog
Die Diskussion um die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie stellt zwei zentrale Interessen gegenüber: Verbraucherschutzverbände setzen auf ausreichende Widerrufsfristen und warnen vor Nachteilen durch den Wegfall der Schriftform. Banken hingegen plädieren für eine Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, befürchten aber durch bürokratische Auflagen ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Im September 2025 betonen Verbraucherschutzorganisationen die Bedeutung klarer Fristen, um Kreditnehmern einen effektiven Schutz zu gewähren. Gleichzeitig äußern sie Bedenken, dass der Verzicht auf die bisherige Schriftform Informationsdefizite hervorrufen und Verbraucher dadurch schlechter geschützt könnten (Stand: September 2025, Verbraucherkreditrichtlinie).
Im Oktober 2025 reagiert der Bankenfachverband mit der Forderung, die Richtlinie möglichst ohne Änderungen durch nationale Verschärfungen umzusetzen. Er hält die bürokratischen Anforderungen für einen Hemmschuh und sieht in einem unbegrenzten Widerrufsrecht das Risiko dauerhafter Unsicherheiten für Kreditinstitute (Stand: Oktober 2025, Deutsche Kreditwirtschaft).
Kernpositionen im Überblick:
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Verbraucherschutz (September 2025)
- Befürwortet ausreichende Fristen beim Widerrufsrecht
- Kritisiert die Abschaffung der Schriftform wegen möglicher Informationsdefizite
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Bankenfachverband (Oktober 2025)
- Fordert Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen
- Warnt vor einem „ewigen Widerrufsrecht“ und zu hohen bürokratischen Anforderungen
Diese kontrastierenden Standpunkte spiegeln die Balance zwischen Verbraucherschutz und praktikabler Kreditvergabe wider, die im weiteren Gesetzgebungsprozess entscheidend sein wird.
Ausblick: Folgen für Verbraucher im Alltag
Mit der Umstellung auf eine überwiegend digitale Textform und dem befristeten Widerrufsrecht verändern sich Verbraucherschutz und Vertragsabwicklung spürbar. Für Haushalte bedeutet das vor allem mehr digitale Abläufe und deutlich weniger Papierkram. Dadurch steigt die Effizienz von Abschlüssen und Widerrufen, weil Informationen leichter zugänglich und schneller verfügbar sind.
Gleichzeitig wächst die Verantwortung, Verbraucher ausreichend zu informieren. Klare und transparente Angaben sind unerlässlich, damit Konsumentinnen und Konsumenten ihr Widerrufsrecht verlässlich nutzen können. Für die Praxis heißt das: Trotz der Vereinfachung darf kein Informationsverlust entstehen. Nur so bleiben Verbraucherschutz und Rechtssicherheit gewährleistet.
Wie weit die Entlastung tatsächlich reicht und in welchem Tempo sie umgesetzt wird, hängt maßgeblich von der konkreten nationalen Umsetzung ab. Die Bundesregierung strebt einen Bürokratieabbau an, der Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugutekommt. Doch die Details und deren Wirkung auf den Alltag bestimmen letztlich nationale Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungspraxis.
Für Verbraucher zeichnet sich damit ein Wandel ab, der digitale Vorteile mit verlässlichem Schutz verbindet. Ob dabei der administrative Aufwand spürbar sinkt, entscheidet die weitere politische Umsetzung. Klar ist jedoch: Die neuen Vorgaben schaffen die Grundlage für eine modernere und verlässlichere Vertragswelt.
Dieser Beitrag stützt sich auf eine Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft.
Weiterführende Quellen:
- „Der Bankenfachverband fordert, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen umzusetzen und sämtliche Ausnahmen zu nutzen, da insbesondere bürokratische Anforderungen und ein mögliches ‚ewiges Widerrufsrecht‘ kritisch gesehen werden (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://bundestagszusammenfasser.de/details
- „Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU sieht die Abschaffung der Schriftform zugunsten digitaler Textform sowie einen befristeten Widerrufszeitraum vor, was einen Beitrag zum Bürokratieabbau bedeutet (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://bundestagszusammenfasser.de/details
- „Die Bundesregierung hat im August 2025 rund 80 Einzelmaßnahmen und eine Senkung der Bürokratiekosten um 16 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode im Rahmen ihrer Modernisierungsagenda beschlossen (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://handwerksblatt.de/handwerkspolitik/das-steht-in-der-modernisierungsagenda
- „Die Bundesregierung strebt laut Modernisierungsagenda (August 2025) eine Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 Prozent im Bereich Wirtschaft und Verwaltung an (Stand: August 2025).“ – Quelle: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf
- „Verbraucherschutzverbände begrüßen ausreichende Widerrufsfristen aus Sicht des Verbraucherschutzes, äußern jedoch Bedenken gegenüber der Abschaffung der Schriftform wegen möglicher Informationsdefizite (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherkreditrichtlinie
- „Für das Jahr 2025 wird eine Abnahme des Verwaltungsaufwands pro Kreditfall durch die Digitalisierung erwartet, konkrete Zahlen liegen jedoch noch nicht vor (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://bundestagszusammenfasser.de/details
7 Antworten
„80 Einzelmaßnahmen“ klingen nach viel Arbeit! Glaubt ihr wirklich, dass die Regierung das alles umsetzen kann? Oder bleibt es nur bei schönen Worten und wenig Taten?
„Einfache Abläufe“ klingen toll, aber was ist mit dem Datenschutz? Ich hoffe, dass unsere Daten sicher sind und nicht missbraucht werden! Was denkt ihr darüber?
Ich begrüße den Bürokratieabbau sehr! Aber ich mache mir Sorgen über den Verbraucherschutz. Könnten nicht einige Verbraucher Nachteile erleiden? Wie seht ihr das?
Der Wechsel zu digitaler Textform ist echt spannend. Ich hoffe nur, dass viele Leute auch verstehen, wie sie ihre Rechte ausüben können. Was denkt ihr darüber? Geht es euch auch so?
Definitiv! Viele wissen nicht mal, was ein Widerrufsrecht ist. Ich finde, hier müsste mehr Aufklärung stattfinden.
Ich finde die Idee von weniger Bürokratie super! Aber ich frage mich, ob das wirklich für alle Kreditnehmer gilt. Werden auch kleine Banken davon profitieren? Vielleicht gibt es noch mehr Infos dazu?
Ja, das ist ein guter Punkt! Ich denke, die kleinen Banken könnten Schwierigkeiten haben. Gibt es da schon Studien oder Zahlen, die das zeigen?