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Verbesserter Schutz für Einsatzkräfte durch neues StGB

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen / Feuerwehr-Tätigkeit ist ...

Berlin, 06.09.2024 – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) begrüßt die jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches. Diese Anpassungen sollen den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften nachhaltig stärken, insbesondere vor dem Hintergrund der gewaltsamen Übergriffe in der Silvesternacht 2022/23. Karl-Heinz Banse, Präsident des DFV, betont die Bedeutung dieser Maßnahmen, die auch auf dem DFV-Bundesfachkongress gefordert wurden. Die erweiterten Strafzumessungsaspekte und schärferen Regelbeispiele sollen künftig sicherstellen, dass Angriffe auf Einsatzkräfte härter geahndet werden. Eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Feuerwehrangehörige wird am 11. September im Rahmen des Parlamentarischen Abends der deutschen Feuerwehren gestartet.


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Bremen (VBR). Am 6. September 2024 hat die Bundesregierung wichtige Änderungen im Strafgesetzbuch beschlossen, die den Schutz von Rettungskräften und Vollstreckungsbeamten erheblich stärken. Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), erklärte: “Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23.” Der Gesetzgeber zielt damit auf eine verbesserte Absicherung für all diejenigen ab, die sich uneigennützig für das Gemeinwohl einsetzen.

Ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung betrifft § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Hier wird klargestellt, dass Straftaten, welche die Tätigkeit zum Wohle der Gesellschaft beeinträchtigen, härter bestraft werden müssen. Banse hebt hervor: “Die Richterinnen und Richtern erhalten nun ein wichtiges Instrument zur Strafzumessung. Eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte wird jetzt schärfer geahndet als eine ‘normale’ Körperverletzung.” Diese Forderung wurde bereits beim DFV-Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ formuliert.

Eine weitere bedeutsame Änderung betrifft § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB. Künftig wird ein hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte in den besonderen Härtefall eingerechnet. Dies ist eine direkte Reaktion auf Situationen, wie sie mehrfach in der Silvesternacht auftraten, bei denen Rettungskräfte gezielt in Hinterhalte gelockt wurden. “Auch dies war eine wichtige Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes”, so Banse.

Im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches wird explizit auf gesellschaftliche Herausforderungen hingewiesen: “Menschen, die sich zum Wohle der Allgemeinheit engagieren, werden zunehmend Zielscheibe physischer und psychischer Angriffe.” Diese Problematik wurde durch die erste Umfrage zur Gewalt gegen Feuerwehrkräfte vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt. 49,5 Prozent der befragten Feuerwehrangehörigen berichteten von Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlichen Angriffen in den letzten zwei Jahren. Alarmierend ist auch, dass mehr als ein Drittel angab, mit Fahrzeugen bedroht worden zu sein und 14 Prozent sogar von Feuerwerkskörpern getroffen wurden.

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Um diese Situation weiter zu analysieren und Maßnahmen ergreifen zu können, starten der DFV und die DGUV am 11. September eine zweite umfassende Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Dieses Mal sind alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen zu teilen. Der Link zur Umfrage wird zeitnah veröffentlicht.

Für die Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds für Rettungskräfte und Vollstreckungsbeamte sind diese legislativen Änderungen ein wichtiger Schritt. Im Angesicht steigernder Gewaltbereitschaft gegen Menschen, die unser aller Sicherheit gewährleisten, sendet der Gesetzgeber mit diesen Anpassungen ein starkes Zeichen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes e.V., vertreten durch Silvia Oestreicher, zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter Telefon: 030-28 88 48 823 oder via E-Mail: oestreicher@dfv.org. Weitere Details finden Sie zudem auf der Webseite feuerwehrverband.de sowie auf den sozialen Medienplattformen des DFV.

Pressemitteilung: Original-Content von Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), übermittelt durch news aktuell.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen / Feuerwehr-Tätigkeit ist …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.


Hintergrund und Ausblick: Gewalt gegen Einsatzkräfte im gesellschaftlichen Kontext

Die Änderungen im Strafgesetzbuch, die auf Drängen des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) beschlossen wurden, verdeutlichen eine besorgniserregende Entwicklung in der Gesellschaft. Die Eskalation der Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 und die zunehmenden Bedrohungen gegenüber Feuerwehrkräften und anderen Rettungsdiensten werfen ein Schlaglicht auf die wachsenden Herausforderungen, mit denen diese Helfer konfrontiert sind.

Ein Blick über Deutschlands Grenzen hinaus zeigt, dass das Phänomen nicht isoliert betrachtet werden kann. Beispielsweise wurde in Frankreich und Großbritannien ebenfalls vermehrt von gewalttätigen Angriffen auf Einsatzkräfte berichtet. In Frankreich führten ähnliche Gewaltausbrüche an Silvester wiederholt zu landesweiten Diskussionen über den Schutz der Blaulichtorganisationen. In Großbritannien steht "Assaults on Emergency Workers Act" seit 2018 zur Debatte, um härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte durchzusetzen.

Analysten sehen einen Zusammenhang zwischen sozioökonomischen Spannungen und der Zunahme von Gewalt gegen Einsatzkräfte. Die Frustrationen, die durch wirtschaftliche Unsicherheiten oder soziale Ungerechtigkeiten entstehen, entladen sich offenbar immer wieder gegen Repräsentanten staatlicher Strukturen. Darüber hinaus begünstigten die Lockdowns in der COVID-19-Pandemie ein Umfeld, das aggressive Verhaltensweisen verstärkt hat.

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Experten prognostizieren, dass die Sicherheit von Einsatzkräften auch zukünftig eine zentrale Rolle in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen spielen wird. Es besteht die Hoffnung, dass die erneuten Umfragen – wie sie vom DFV und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) initiiert werden – auf empirischer Basis zur Entwicklung effektiver Strategien gegen Gewalt beitragen können. Diese Erhebungen sollen präzisere Daten liefern und somit gezielte Maßnahmen ermöglichen, um Einsatzkräfte besser zu schützen.

Es bleiben jedoch Fragen zur langfristigen Wirksamkeit gesetzlicher Verschärfungen offen. Kritiker wenden ein, dass höher angesetzte Strafen allein nicht ausreichen könnten, um das Problem nachhaltig zu lösen. Vielmehr müssten begleitende Maßnahmen, wie Präventionsarbeit und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung der Arbeit von Rettungskräften, gestärkt werden. Hierzu zählen Aufklärungskampagnen und Programme zur Deeskalation, die bereits in Schulen und Jugendzentren starten könnten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die aktuelle Gesetzesänderung ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung ist, jedoch nur ein Teil eines umfassenderen Ansatzes sein sollte. Das Ziel muss es sein, sowohl rechtlich als auch sozial, ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld für diejenigen zu schaffen, die täglich ihr Leben riskieren, um das unserer Gemeinschaft zu schützen und zu retten.

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5 Antworten

  1. “die gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige richtung. aber es muss mehr gemacht werden um solche Angriffe zu verhindern.”

  2. Ich finde das auch gut, aber ob das reicht? Die strafen müssen sehr hoch sein, sonst macht das keiner ernst.

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