Wer bestellt, bezahlt: Wie die Reform der Finanzverfassung den Föderalismus verändern könnte

Die Familienunternehmer begrüßen die geplante Veranlassungskonnexität als Schritt zu mehr Spardisziplin. Entscheidend ist nun, wie Bund und Länder den Ausgleich für kostentreibende Bundesgesetze konkret ausgestalten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Veranlassungskonnexität soll sicherstellen, dass der Bund Kosten für Bundesgesetze bei Ländern und Kommunen ausgleicht.
  • Die Reform zielt auf mehr Spardisziplin und eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten im Föderalismus ab.
  • Unklar bleibt, ab wann und wie hoch Ausgleichszahlungen bei neuen Bundesgesetzen sein sollen.
  • Der Ausgleich könnte über die Umsatzsteuerverteilung oder Schwellenwerte geregelt werden, was unterschiedliche Wirkungen hat.
  • Die tatsächliche Wirkung hängt von der rechtlichen Umsetzung und verbindlichen Regelungen im Gesetzgebungsprozess ab.

Die Debatte wirkt technisch, berührt aber einen der empfindlichsten Punkte des deutschen Föderalismus: Wer zahlt, wenn der Bund neue Regeln beschließt, die in Ländern und Kommunen Arbeit und Kosten auslösen? Genau dazu könnte es nun einen Bund-Länder-Kompromiss geben. Der Interessenverband Die Familienunternehmer hat die absehbare Einigung prompt mit den Worten „Wichtiger Schritt für mehr Spardisziplin.“ begrüßt. Das ist aus Sicht eines wirtschaftsnahen Verbands politisch folgerichtig – und ein guter Anlass, auf eine Reform zu schauen, die weit über einen bloßen Kassenstreit hinausreicht.

Im Kern geht es um die sogenannte Veranlassungskonnexität. Dahinter steht ein einfaches Prinzip: Wer eine Leistung bestellt, soll sie auch bezahlen. Wenn also der Bund per Gesetz neue Aufgaben anstößt, die bei Ländern und Kommunen zusätzlichen Personalaufwand, neue IT-Systeme oder laufende Verwaltungskosten verursachen, soll er diese Mehrbelastung künftig finanziell ausgleichen.

Dass dieser Grundsatz überhaupt verhandelt wird, zeigt, wie unzufrieden beide Seiten mit dem bisherigen System sind. Laut Medienberichten steuern Bund und Länder auf eine Einigung zu; ein Beschluss noch Ende Juni gilt als möglich. Für die Familienunternehmer ist das ein Hebel, um den Bund zu mehr Zurückhaltung bei neuen Vorgaben zu bewegen. Ob das tatsächlich gelingt, entscheidet sich allerdings weniger am politischen Schlagwort als an den Details der Umsetzung.

Warum das Prinzip mehr ist als ein Slogan

Wie brisant die Veranlassungskonnexität ist, erschließt sich erst im Vergleich zum geltenden Recht. Nach Artikel 104a Absatz 1 des Grundgesetzes folgt die Finanzierung in der Regel der Verwaltungskompetenz – vereinfacht gesagt: Wer eine Aufgabe ausführt, trägt grundsätzlich auch die Ausgaben. Nicht automatisch entscheidend ist bislang, wer die politische Ursache für diese Aufgabe gesetzt hat.

Genau hier setzt die Reformidee an. Ein typischer Konfliktfall sieht so aus: Der Bund beschließt ein Gesetz mit neuen Standards, Nachweispflichten oder Leistungsansprüchen. Umsetzen müssen das oft Länderbehörden oder kommunale Verwaltungen. Die politischen Meriten liegen beim Bundesgesetzgeber, die Folgekosten aber vor Ort. Die geplante Veranlassungskonnexität würde diese Logik zumindest teilweise umdrehen.

Die Bundesregierung hatte Anfang des Jahres im Bundestag bereits klargestellt, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Koalitionsgrundsatz innerhalb des bestehenden finanzverfassungsrechtlichen Rahmens ausfüllen soll. Es geht also nicht um eine völlige Neuordnung des Föderalismus, sondern um eine Regel, die die Kostenfolgen von Bundesgesetzen besser auffängt und berechenbarer macht.

Für die Familienunternehmer ist das mehr als eine Fairnessfrage. Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann argumentiert, solange der Bund anderen Ebenen neue Aufgaben auferlegen könne, ohne die finanziellen Folgen selbst tragen zu müssen, fehle ein Anreiz zu sparsamer Gesetzgebung. Wenn Kompensationskosten bei jedem kostenträchtigen Bundesgesetz mitgedacht werden müssten, könne das den „bundespolitischen Sparwillen beflügeln“.

Darin steckt die zentrale wirtschaftspolitische Botschaft der Pressemitteilung: Eine finanzverfassungsrechtliche Reform soll nicht nur Lasten gerechter verteilen, sondern auch bürokratische Komplexität dämpfen und den Gesetzgeber disziplinieren. Diese Erwartung ist plausibel, aber keineswegs automatisch eingelöst. Denn auch mit Veranlassungskonnexität bleibt offen, wann ein Gesetz als kompensationspflichtig gilt, wie hoch die Ausgleichssumme ausfällt und ob kleinere, aber häufige Mehrbelastungen überhaupt erfasst werden.

Ostermann verbindet die Reform zudem mit grundsätzlicher Kritik am deutschen Verbundföderalismus. Viele Zuständigkeiten seien so verschränkt, dass Verantwortung verschwimme. Aus Sicht des Verbands werde das zum Wettbewerbsnachteil. Das ist eine politische Zuspitzung, keine neutrale Zustandsbeschreibung. Sie macht aber deutlich, warum die Debatte für Wirtschaftsverbände attraktiv ist: Hinter der trockenen Finanzverfassung steht die Hoffnung auf weniger Detailsteuerung, klarere Zuständigkeiten und damit auf geringere Regulierungskosten.

Entscheidend ist, wie der Ausgleich berechnet wird

Ob aus dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ tatsächlich ein wirksames Steuerungsinstrument wird, entscheidet sich an der Mechanik. Im Ergebnisbericht einer Bund-Länder-Unterarbeitsgruppe vom November 2025 ist das gemeinsame Ziel bereits relativ klar beschrieben: mehr Planbarkeit, mehr Transparenz und eine regelbasierte Kompensation. Als zentraler Mechanismus wird dort die Umsatzsteuerverteilung genannt.

Gerade an diesem Punkt beginnen allerdings die Unterschiede. Der Bundesvorschlag setzt auf ein Deckungsquotenverfahren nach Artikel 106 Absatz 3 Satz 4 Grundgesetz. Dahinter steht eine Gesamtbetrachtung: Einnahmen und notwendige Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen würden ins Verhältnis gesetzt, um Ausgleichsbedarfe zu bestimmen. Das kann systematisch wirken, ist aber weiter entfernt von einer direkten Rechnung für jedes einzelne Gesetz.

Die Länder dringen demgegenüber auf verbindlichere Schwellen. Ihrem Vorschlag zufolge soll ein Ausgleich greifen, wenn Bundesgesetze in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten Belastungen von mehr als 250 Millionen Euro oder dauerhaft mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr bei Ländern und Kommunen auslösen. Das wäre konkreter, hätte aber ebenfalls eine klare Folge: Viele kleinere Vorhaben mit spürbaren Kostenfolgen könnten unterhalb solcher Grenzwerte bleiben.

Daran zeigt sich, warum der politische Streit nicht mit dem Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität endet. Niedrige Schwellen und automatische Verfahren würden den Druck auf den Bund erhöhen, die finanziellen Folgen neuer Gesetze schon im Gesetzgebungsprozess realistischer einzupreisen. Hohe Schwellen oder stark pauschalierende Gesamtverfahren könnten die Reform dagegen abschwächen. Dann wäre das Verantwortungsprinzip formal gestärkt, der praktische Effekt auf Zahl oder Komplexität neuer Bundesgesetze bliebe aber begrenzt.

Hinzu kommt eine weitere offene Frage: die Rechtsform. Noch im April hatte die Bundesregierung im Bundestag erklärt, die Ergebnisse des Bund-Länder-Austauschs sollten möglichst bald vorgelegt werden; wie genau die Umsetzung rechtlich gefasst wird, war zu diesem Zeitpunkt aber noch offen. Gerade das ist entscheidend. Ein politischer Verständigungstext entfaltet eine andere Bindungswirkung als eine klare gesetzliche oder verfassungsrechtlich abgesicherte Regel.

Deshalb ist die jetzige Phase mehr als ein technischer Feinschliff. Der absehbare Kompromiss verspricht eine neue Verantwortungslogik im Föderalismus, doch seine tatsächliche Wirkung misst sich nicht an der Formel selbst. Sie entscheidet sich an Deckungsquoten, Schwellenwerten, Berechnungsmethoden – und an der Frage, wie verbindlich der Bund künftig für die Kostenfolgen seiner Gesetze einstehen muss.

Die Familienunternehmer loben genau diese Umkehr als Korrektur eines lange eingeübten Musters nach dem Motto: „Die Umsetzung ist nicht mein Problem.“ Ob daraus tatsächlich weniger neue Gesetze oder zumindest weniger komplizierte werden, wie der Verband hofft, wird sich nicht an der politischen Rhetorik der nächsten Wochen entscheiden. Maßgeblich ist, welche Linie Bund und Länder am Verhandlungstisch am Ende festschreiben.

Quellen

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