Ver.di fordert Verbesserungen bei der beruflichen Pflegeausbildung und begrüßt duales Pflegestudium
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt eine neue Regelung, in der die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium gestaltet werden soll. Diese Forderung wurde schon seit Jahren von der Gewerkschaft erhoben und wird nun endlich aufgegriffen. Durch ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung und verbindlichen Qualitätsstandards kann eine praxisorientierte Ausbildung am besten gewährleistet werden, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Allerdings müssten auch die Ausbildungsziele im Gesetz angepasst werden, um zu definieren, für welche Tätigkeiten die hochschulische Ausbildung im Vergleich zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere.
Zudem müssten weitere Verbesserungen in der beruflichen Pflegeausbildung vorgenommen werden. Insbesondere bei der Praxisanleitung gebe es gravierende Defizite, wie der ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe im Oktober 2022 gezeigt hatte. Die Gewerkschafterin forderte daher eine Erhöhung des im Pflegeberufegesetz festgeschriebenen Anteils der Praxisanleitung von aktuell zehn auf mindestens 30 Prozent. Dies solle auch für die hochschulische Ausbildung gelten.
Die Gewerkschaft sieht jedoch die Gefahr, dass durch die Überbetonung der hochschulischen Ausbildung die berufliche Pflegeausbildung abgewertet wird. Dies dürfe keinesfalls passieren. Die Empfehlung der Gewerkschaft ist ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, um die Versorgungsqualität und die Berufsgruppe insgesamt zu stärken.
Der Referentenentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes wurde heute, am 8. Mai 2023, zur Verbändeanhörung vorgelegt. Ver.di fordert nun, dass die Ausbildungsziele auch im Gesetz angepasst werden und weitere Verbesserungen in der beruflichen Pflegeausbildung vorgenommen werden.
Die Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich für die Arbeitsbedingungen und Interessen von Arbeitnehmern ein. Sie vertritt rund zwei Millionen Mitglieder in über 1.000 Berufen.
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Weitere Informationen über den Verband
– Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist eine der größten Gewerkschaften in Deutschland.
– Sie wurde 2001 gegründet und entstand aus dem Zusammenschluss mehrerer Gewerkschaften, darunter die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV).
– Die Mitgliederzahl von ver.di beträgt aktuell etwa 2 Millionen Menschen.
– Die Gewerkschaft ist in verschiedenen Branchen und Bereichen aktiv, wie beispielsweise im Handel, im öffentlichen Dienst, in der Post- und Logistikbranche oder im Bereich Kultur und Medien.
– ver.di setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer*innen ein, kämpft für faire Arbeitsbedingungen und Löhne sowie für den Erhalt von Arbeitsplätzen.
– Die Struktur von ver.di ist föderal aufgebaut, das heißt, dass es regionale und thematische Untergliederungen gibt.
– Die höchste Entscheidungsinstanz ist der Bundeskongress, der alle vier Jahre stattfindet.
– ver.di ist Teil des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), einem Dachverband von acht Einzelgewerkschaften mit insgesamt mehr als 6 Millionen Mitgliedern.
– Im Jahr 2020 hatte ver.di einen Haushalt von knapp 405 Millionen Euro.
– Zu den bekanntesten Aktionen und Streiks von ver.di gehörten unter anderem der Arbeitskampf bei der Deutschen Post 2015/16 sowie der Streik der Flughafen-Sicherheitskräfte Anfang 2019.