Bremen (VBR). Novelle des Postgesetzes: ver.di kritisiert Kabinettsbeschluss als unzureichend – Nachbesserungen gefordert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den heute gefassten Beschluss des Bundeskabinetts zur geplanten Novelle des Postgesetzes scharf kritisiert. Insbesondere die Arbeitsbedingungen wurden als völlig unzureichend bewertet. ver.di fordert daher deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Dennoch begrüßt die Gewerkschaft, dass im Kabinettsbeschluss die Kennzeichnung von Paketsendungen über zehn Kilogramm vorgesehen ist. Hierbei handelt es sich um einen ersten Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wie die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis betonte. Allerdings äußert die Gewerkschaft auch weiterhin Bedenken hinsichtlich schwererer Pakete, die in der Ein-Personen-Zustellung verbleiben können, solange der Arbeitgeber Hilfsmittel wie eine Sackkarre zur Verfügung stellt. ver.di fordert stattdessen, dass Pakete über 20 Kilogramm künftig generell in der Zwei-Personen-Zustellung ausgeliefert werden.
Die Ausweitung der Lizenzpflicht auf die Paketbranche und Subunternehmen wird nach Auffassung von ver.di nicht ausreichend dazu beitragen, dass geltende Arbeits- und Sozialrechte eingehalten werden. Während im ersten Gesetzesentwurf noch vorgesehen war, dass die Auftraggeber für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Subunternehmen haftbar gemacht werden können, wurde diese Regelung im aktuellen Kabinettsbeschluss gestrichen. ver.di hält ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche für den einzigen richtigen Weg, um den bekannten Missständen in der Branche effektiv zu begegnen. Insbesondere die FDP wird dabei von ver.di als Bremse in der Bundesregierung wahrgenommen, während es in den anderen Regierungsparteien Unterstützung für die Forderungen der Gewerkschaft gibt. Bereits Anfang Dezember hatten sich auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz von Bund und Ländern sowie der Bundesrat für ein Verbot von Subunternehmen in der Branche ausgesprochen.
Ein weiterer Kritikpunkt von ver.di betrifft die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Verlängerung der Laufzeiten von Briefsendungen auf drei bis vier Tage. Dies würde nicht nur das Dienstleistungsangebot für die Kundinnen und Kunden der Post erheblich verschlechtern, sondern auch zu einer Gefährdung tarifierter Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG führen, so die Gewerkschaft.
Zusammenfassend stellt ver.di fest, dass die vorgesehenen Änderungen im Postgesetz zwar teilweise in die richtige Richtung gehen, insgesamt jedoch völlig unzureichend sind. Die bestehenden Missstände in der Branche würden dadurch nicht gelöst. Daher sind im weiteren parlamentarischen Verfahren deutliche Nachbesserungen des Gesetzes notwendig.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist eine der größten Gewerkschaften Deutschlands und vertritt die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Bereichen Handel, Verkehr, öffentlicher Dienst, Medien, Kultur und weiteren Dienstleistungsbereichen. Sie setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und soziale Gerechtigkeit ein.
Keywords: ver.di, Postgesetz, Novelle, Kabinettsbeschluss, Arbeitsbedingungen, Nachbesserungen, Paketsendungen, Gesundheitsschutz, Ein-Personen-Zustellung, Zwei-Personen-Zustellung, Lizenzpflicht, Subunternehmen, Missstände, Briefsendungen, Laufzeiten, Deutsche Post AG.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
ver.di-Medien-Info: Novelle des Postgesetzes: ver.di kritisiert Kabinettsbeschluss als …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.