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ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung

Pressemeldung:ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung
Ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich erfreut über das von Claudia Roth, der Staatsministerin für Kultur und Medien, vorgestellte Paket aus neuem Filmfördergesetz und Diskussionsvorschlägen zur Steuerförderung für deutsche Filmproduktionen. Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung für geförderte Kinofilmproduktionen, tarifvertragliche oder daran angelehnte Entlohnungen für Filmschaffende vorzusehen. Doch warum gilt diese Bedingung nicht für internationale Produktionen und Streaming-Dienste? Ver.di fordert Nachbesserungen im Bundestag, wie Christoph Schmitz, zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, erklärt. In diesem Artikel fassen wir die Hintergründe zusammen.
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Bremen (VBR). Das neue Filmfördergesetz und die mit ihm verbundenen Diskussionsvorschläge zur Steuerförderung für in Deutschland durchgeführte Filmproduktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste wurden von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Vorfeld der diesjährigen Berlinale vorgestellt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt diese Maßnahmen und betont insbesondere die verbindlichen Tarifstandards, die im neuen Filmfördergesetz verankert sind.

Laut § 80 des Filmfördergesetzes werden geförderte Kinofilmproduktionen dazu verpflichtet, tarifvertragliche oder daran angelehnte Entlohnungen sowie Angebote für eine Alterssicherung für die daran beteiligten Filmschaffenden vorzusehen. Dies stellt einen großen Fortschritt dar, da somit die Verwirklichung von Filmprojekten nicht mehr auf dem Rücken der Filmschaffenden ausgetragen werden soll. Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, erklärt, dass gerade für oft schwer zu finanzierende Kinofilme die Tarifbindung eine finanzielle Absicherung für die Filmschaffenden bedeute.

Allerdings kritisiert Schmitz, dass diese Verpflichtung nicht auch für international finanzierte Filmproduktionen und Serien für Streamingdienste im Rahmen ihrer Investitionsverpflichtung gilt. Er fordert, dass auch für kurzzeitige Beschäftigungen von Filmschaffenden aus international agierenden Streamingdiensten die tariflich geregelten Mindestbedingungen gelten sollen. Schmitz betont, dass hier im Bundestag nachgebessert werden müsse.

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Ein weiterer Aspekt, der von ver.di kritisiert wird, ist das Fehlen der von ihnen geforderten Weiterbildungsförderung im Gesetzesvorschlag. Schmitz bemängelt, dass Filmschaffende ihre Berufsfortbildung nach wie vor auf eigene Kosten bewerkstelligen müssen. Er fordert eine breit angelegte Qualifikationsstrategie, ähnlich wie sie im deutschen Handwerk stattfindet, um den technischen Entwicklungen gerecht zu werden.

Die vorgestellten Maßnahmen zur Filmförderung sind ein großer Schritt für die deutsche Filmbranche. Durch die verbindlichen Tarifstandards werden Filmschaffende besser abgesichert und die Verwirklichung von Filmprojekten auf solider finanzieller Grundlage ermöglicht. Dennoch gibt es noch Verbesserungspotenzial, insbesondere im Hinblick auf internationale Filmproduktionen und die Weiterbildungsförderung. Es bleibt abzuwarten, ob diese Aspekte im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

Kontakt:
Matthias von Fintel
Tel.: +491754384450
E-Mail: pressestelle@verdi.de
www.verdi.de/presse


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