vdp verschärft Kriterien für Grüne Pfandbriefe

vdp aktualisiert Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe

Berlin (ots) – Ab dem 1. Januar 2025 treten beim Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. aktualisierte Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe in Kraft, die eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige Kriterien vorschreiben. Dabei müssen Neubauimmobilien künftig einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 10 % unter dem nationalen Standard für Niedrigstenergiegebäude liegt. Auch für Bestandsimmobilien gibt es nun verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienzklasse. Diese Maßnahmen sollen den Markt für Grüne und Soziale Pfandbriefe weiter stärken, der bereits ein bemerkenswertes Volumen von über 28,5 Milliarden Euro erreicht hat.

Bremen (VBR). In einem bedeutsamen Schritt zur Förderung nachhaltiger Finanzierung haben der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und Emittenten von Grünen Pfandbriefen ihre Mindeststandards für Grüne Hypothekenpfandbriefe und Grüne Öffentliche Pfandbriefe aktualisiert. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft, wobei eine freiwillige Anwendung bereits vorher möglich ist. Für bereits ausstehende Pfandbriefemissionen gelten die bisherigen Standards.

Ein zentrales Element dieser Neuerungen sind verschärfte Kriterien für förderfähige Vermögenswerte. Im Bereich Neubaufinanzierungen müssen künftig einen Primärenergiebedarf aufweisen, der mindestens 10 % unter dem nationalen Standard für Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt. Die bisherige Regelung, welche die Einhaltung gesetzlicher energetischer Standards für ausreichend erachtete, wird damit überholt. Wohnwirtschaftliche Bestandsimmobilien müssen ab sofort mindestens die Energieeffizienzklasse A erfüllen; bis jetzt genügte Klasse B. Gleiches gilt für gewerbliche Bestandsimmobilien, bei denen ab jetzt ebenfalls die Energieeffizienzklasse A Voraussetzung ist.

Diese Anpassungen bringen formale Veränderungen im Regelwerk mit sich und angleichen den Wortlaut für Grüne Öffentliche Pfandbriefe, ohne jedoch die Definition förderfähiger Vermögenswerte zu ändern.

Sascha Kullig, Mitglied der Geschäftsleitung des vdp, kommentierte: „Mit der Aktualisierung der Mindeststandards werden die Anforderungen an grüne Deckungswerte weiter in Richtung EU-Taxonomie angepasst.“ Er betonte jedoch, dass ein vollständiges Einhalten sämtlicher Taxonomie-Anforderungen aufgrund ihrer Komplexität, mangelnder Praxistauglichkeit und fehlender Transformationsgedanken nicht realisierbar sei und auch nicht geplant werde.

Seit der ersten Emission durch ein vdp-Mitgliedsinstitut im Jahr 2014 hat sich das Segment der nachhaltigen Pfandbriefe erfreulich entwickelt. Mittlerweile haben 14 Pfandbriefbanken Grüne und Soziale Pfandbriefe mit einem Gesamtvolumen von über 28,5 Mrd. Euro ausstehend. Davon entfallen 23,6 Mrd. Euro auf Grüne Pfandbriefe und 4,9 Mrd. Euro auf Soziale Pfandbriefe. Diese nachhaltigen Pfandbriefe machen derzeit etwa 7 % des gesamten Volumens aus, wobei ihr Anteil bei neu begebenen Benchmark-Pfandbriefen von mindestens 500 Mio. Euro rund 20 % beträgt.

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„Das erfreuliche Wachstum des Segments nachhaltiger Pfandbriefe zeigt auch, wie erfolgreich marktorientierte Modelle funktionieren können, wenn sie praxistaugliche nachhaltige Finanzierungen fördern und Investoren die gewünschten Anlagemöglichkeiten bieten“, so Kullig weiter.

Für detaillierte Informationen stehen weitere Ressourcen auf der Website des vdp zur Verfügung.

Kontakt:
Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Horst Bertram
T +49 30 20915-380
E bertram@pfandbrief.de


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Zitierte Personen und Organisationen

  • Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
  • Emittenten von Grünen Pfandbriefen
  • Mitgliedsinstitute
  • Europäische Union (EU) (implizit durch Erwähnung der EU-Taxonomie)
  • Sascha Kullig (Mitglied der Geschäftsleitung des vdp)
  • Pfandbriefbanken
  • Carsten Dickhut (Pressekontakt)
  • Horst Bertram (Pressekontakt)
  • news aktuell (Verbreiter des Original-Contents)

Meldung einfach erklärt

  • Datum und Uhrzeit der Nachricht:

    • Die Nachricht ist vom 2. Juli 2024 um 08:30 Uhr.
  • Wer hat die Nachricht geschrieben?

    • Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. hat die Nachricht geschrieben.
  • Wo kommt die Nachricht her?

    • Die Nachricht kommt aus Berlin.
  • Worum geht es in der Nachricht?

    • Es geht um Änderungen bei den Regeln für Grüne Pfandbriefe, also spezielle Anlagepapiere, die besonders umweltfreundlich sind.
  • Was sind die wichtigsten Änderungen?

    • Für neue Gebäude:
    • Die Gebäude müssen einen Primärenergiebedarf haben, der mindestens 10 % unter dem nationalen Standard für sehr energieeffiziente Gebäude liegt.
    • Für bestehende Wohngebäude:
    • Diese müssen mindestens die Energieeffizienzklasse A haben. Bisher war Klasse B ausreichend.
    • Für bestehende Gewerbeimmobilien:
    • Auch diese müssen jetzt mindestens die Energieeffizienzklasse A haben.
  • Gibt es noch andere Änderungen?

    • Ja, es gibt auch einige formelle Änderungen, aber die betreffen nur die genaue Sprache in den Regeln und nicht die Anforderungen an die Assets.
  • Ab wann gelten die neuen Regeln?

    • Die neuen Mindeststandards gelten ab dem 1. Januar 2025. Mitgliedsinstitute können sie jedoch schon vorher freiwillig anwenden.
  • Warum werden diese Änderungen gemacht?

    • Diese Änderungen sollen die Anforderungen an grüne Investitionen näher an die EU-Taxonomie anpassen. Das ist ein Regelwerk der EU, das nachhaltige Finanzierungen standardisieren soll.
  • Entwickelt sich der Markt für nachhaltige Pfandbriefe gut?

    • Ja, seit dem ersten Grünen Pfandbrief im Jahr 2014 hat sich der Markt positiv entwickelt. Es gibt mittlerweile Pfandbriefe im Wert von über 28,5 Milliarden Euro. Davon sind 23,6 Milliarden Grüne Pfandbriefe und 4,9 Milliarden Soziale Pfandbriefe. Insgesamt machen nachhaltige Pfandbriefe etwa 7 % des gesamten Marktes aus.
  • Was sagt Sascha Kullig, Mitglied der Geschäftsleitung des vdp, dazu?

    • Er findet es erfreulich, dass das Segment für nachhaltige Pfandbriefe wächst. Er glaubt, dass marktorientierte Modelle gut funktionieren, wenn sie praxisnahe, nachhaltige Finanzierungen fördern und Investoren passende Anlagemöglichkeiten bieten.
  • Wo gibt es mehr Informationen?

    • Weitere Infos zu diesen Regeln gibt es auf der Website des vdp.
  • Pressekontakt:

    • Carsten Dickhut: Telefon +49 30 20915-320, E-Mail: dickhut@pfandbrief.de
    • Horst Bertram: Telefon +49 30 20915-380, E-Mail: bertram@pfandbrief.de
  • Originalquelle:
    • Diese Informationen wurden vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. übermittelt und durch news aktuell verbreitet.
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