VdK kritisiert Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit: Massive Lücken beim Diskriminierungsschutz befürchtet

**Rückzieher beim Diskriminierungsschutz: VdK fordert Nachbesserungen am Behindertengleichstellungsgesetz** Der Sozialverband VdK übt scharfe Kritik am geplanten Gesetz zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und fordert umfassende Korrekturen. Aus Sicht des Verbands ist der vorliegende Entwurf deutlich zu schwach und droht den Diskriminierungsschutz zu untergraben. Besonders kritisch sehen die Expert:innen, dass etwa der Einbau einer einfachen Rampe künftig nicht mehr auf seine Zumutbarkeit geprüft werden müsste, und dass Betroffene Diskriminierungen weitgehend selbst beweisen müssten. Der VdK appelliert an den Bundestag, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, damit es tatsächlich die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärkt.

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– VdK kritisiert pauschale Ausnahmen beim Diskriminierungsschutz als unzureichend.
– Geplante Beweislasterleichterung für Betroffene wurde gestrichen – massive Nachteile.
– Gerichte sollen künftig nur Verstöße feststellen, ohne Beseitigungspflicht.

VdK drängt im Bundestag auf Nachbesserungen beim Behindertengleichstellungsgesetz

Im Bundestag findet am 07.05.2026 die erste Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes statt. Aus Sicht des Sozialverbands VdK reicht der vorliegende Entwurf jedoch nicht aus, um Menschen mit Behinderungen wirksam vor Benachteiligung zu schützen. Der Verband fordert daher umfassende Korrekturen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele formuliert die Kritik in der Pressemitteilung vom 07.05.2026 deutlich: „Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht.“ Besonders kritisch bewertet der Verband den Umgang mit sogenannten angemessenen Vorkehrungen. Gemeint sind praktische Anpassungen im Alltag, die Barrieren abbauen sollen, etwa bei Gebäuden, Angeboten oder Dienstleistungen. Dazu sagt Bentele: „Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz.“

Im Kern geht es damit um eine grundlegende politische Frage: Reicht es, Barrierefreiheit als Ziel festzuschreiben, wenn Betroffene Hindernisse im Alltag weiterhin nur schwer beseitigen lassen können?

Warum der VdK den Entwurf für problematisch hält

Im Zentrum der Kritik steht zunächst, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen nach Darstellung des Verbands pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. Aus Sicht des VdK würde das den Diskriminierungsschutz schwächen, weil nicht mehr geklärt würde, ob eine Anpassung im konkreten Fall möglicherweise doch schnell und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist.

Wie weit diese Kritik reicht, zeigt ein Beispiel des Verbands: „Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen“, so Bentele. Für den VdK ist gerade diese Prüfung entscheidend. „Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes.“

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Hinzu kommt aus Sicht des Verbands ein zweites Problem: der Zugang zum Recht. Laut Pressemitteilung wurde eine ursprünglich geplante Beweislasterleichterung gestrichen. Betroffene müssten damit eine Diskriminierung selbst nachweisen, obwohl Unternehmen oft über deutlich mehr Ressourcen und juristische Unterstützung verfügen. Der VdK sieht darin keine bloße juristische Detailfrage, sondern eine Hürde mit konkreten Folgen im Alltag. Bentele sagt dazu: „Das ist kein technisches Detail, sondern eine zentrale Frage des Zugangs zum Recht“ und weiter: „Ohne diese Regelung bleibt rechtliche Gleichstellung im Alltag für viele Betroffene kaum durchsetzbar.“

Schließlich kritisiert der Verband die vorgesehenen Rechtsfolgen. Nach seiner Darstellung könnten Gerichte bei Verstößen künftig zwar eine Benachteiligung feststellen, daraus entstünde für Betroffene jedoch kein Anspruch darauf, dass der Missstand beseitigt oder künftig unterlassen wird. Ein Urteil würde also zwar einen Verstoß benennen, die konkrete Barriere könnte aber bestehen bleiben. Die Pressemitteilung veranschaulicht das mit Beispielen: Der Aufzug bleibt defekt, die Rampe wird nicht gebaut, die barrierefreie Alternative fehlt weiterhin. Entsprechend deutlich fällt die Bewertung aus: „Eine bloße Feststellung reicht also nicht aus“ und „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, muss sich daraus ein klares Recht ergeben, dass der Missstand behoben wird. Andernfalls bleibt Barrierefreiheit ein leeres Versprechen.“

Was der Gesetzentwurf laut Bundestagsunterlagen erreichen soll

Die Kritik des VdK richtet sich gegen die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs, nicht gegen das Reformziel an sich. Laut Gesetzentwurf soll der Bund verbleibende Barrieren bis 2035 abbauen und sie bis 2045 vollständig beseitigt haben.

Die Reform verbindet damit einen langfristigen Zeitrahmen mit dem Anspruch, Barrierefreiheit schrittweise verbindlicher zu machen. Gerade deshalb ist die Debatte im Parlament so relevant: Während der Entwurf Ziele und Fristen festlegt, entzündet sich die Auseinandersetzung daran, wie stark die Rechte im Alltag tatsächlich abgesichert sind.

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Wie andere Organisationen den Entwurf bewerten

Auch andere Organisationen bewerten die Reform unterschiedlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Gesetzesänderung grundsätzlich, äußert aber Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Das deutet auf Unterstützung für das Vorhaben hin, verbunden mit Forderungen nach Nachbesserungen bei den Instrumenten.

Ähnlich äußert sich das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es begrüßt die Weiterentwicklung, sieht den Entwurf jedoch hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleiben. Damit erhält die Debatte auch eine menschenrechtliche Dimension: Es geht nicht nur um Verwaltungsziele, sondern um die Frage, ob der gesetzliche Rahmen internationalen Vorgaben genügt.

Der Sozialverband Deutschland bewertet den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung und hebt insbesondere das Prinzip der angemessenen Vorkehrungen im privaten Bereich hervor. Zugleich bleibt auch hier die Zustimmung nicht uneingeschränkt. Insgesamt ergibt sich ein gemischtes Bild: Zustimmung zum Reformansatz, aber deutliche Vorbehalte bei der konkreten Umsetzung.

Was jetzt im Parlament auf dem Spiel steht

Mit der ersten Lesung am 07.05.2026 beginnt das weitere parlamentarische Verfahren. Die Abgeordneten müssen nun entscheiden, ob das Gesetz bei zentralen Streitpunkten nachgeschärft wird – etwa bei den Ausnahmen für Unternehmen, bei der Beweisführung und bei den rechtlichen Folgen festgestellter Verstöße.

Im Kern steht die Frage: Was bringt ein Gesetz, das Barrierefreiheit als Ziel formuliert, wenn Betroffene ihre Rechte in der Praxis nur schwer durchsetzen können? Die Antwort darauf betrifft nicht nur abstrakte Rechtsfragen, sondern den Zugang zu Dienstleistungen, Gebäuden und gleichberechtigter Teilhabe im Alltag.

Der Sozialverband VdK appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Entwurf im weiteren Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Ziel müsse ein wirksames Gesetz sein, das Diskriminierung tatsächlich verhindert und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärkt.

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Was Betroffene und Angehörige schon heute im Alltag tun können

Bis das Gesetz nachgeschärft ist, bleibt Barrierefreiheit für viele leider eine Frage der Hartnäckigkeit. Umso wichtiger ist es, Hindernisse nicht nur hinzunehmen, sondern sie möglichst konkret zu dokumentieren. Fotos von Eingängen, Hinweise auf fehlende Aufzüge oder schlecht erreichbare Schalter helfen mehr als allgemeiner Ärger. Wer eine Barriere meldet, sollte Datum, Ort und den genauen Ablauf festhalten. Das schafft im Zweifel eine bessere Grundlage, wenn aus einem Ärgernis ein Fall von Diskriminierungsschutz wird.

Hilfreich ist auch, Probleme sofort mit einer klaren Bitte zu verbinden: etwa nach einer Rampe, einer alternativen Zugangsform oder einer verständlichen digitalen Lösung zu fragen. Solche angemessenen Vorkehrungen wirken oft klein, machen aber im Alltag den entscheidenden Unterschied. Gerade bei Banken, Arztpraxen, Geschäften, Veranstaltungen oder Online-Diensten zeigt sich schnell, ob Teilhabe ernst gemeint ist oder nur auf dem Papier steht.

Wer häufiger mit Formularen, Beschwerden oder Nachfragen zu tun hat, profitiert außerdem von guter Vorbereitung. Eine saubere Ablage, Vorlagen für Schreiben und verlässliche digitale Hilfen sparen Nerven, wenn es schnell gehen muss. Dafür kann ein Blick in die Weiterbildung & Beratung sinnvoll sein, etwa wenn es um rechtliche Orientierung, praktische Unterstützung oder mehr Struktur im eigenen Alltag geht. Denn je klarer Unterlagen und Kommunikation sind, desto leichter lassen sich Rechte im Alltag überhaupt sichtbar machen.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen und Stellungnahmen basieren auf einer Pressemitteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.

Weiterführende Quellen:

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Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Die geplante Reform zum Behindertengleichstellungsgesetz hat eine große gesellschaftliche Wirkung: Der Beitrag zeigt, dass es nicht nur um Ziele wie Barrierefreiheit bis 2035/2045 geht, sondern um konkrete Schutzlücken im Alltag. Besonders strittig ist, ob Unternehmen bei angemessenen Vorkehrungen künftig häufiger ohne Einzelfallprüfung ausweichen können und ob Betroffene Verstöße gerichtlich wirksam durchsetzen können.

Für Betroffene, Angehörige und viele Organisationen, die Teilhabe fördern, hängt davon entscheidend ab, wie ernst Barrierefreiheit rechtlich abgesichert wird. Auch Politik, Unternehmen und öffentliche wie private Anbieter müssen im Verfahren klären, ob Rechte am Ende mehr sind als Feststellungen – etwa, wenn Barrieren wie ein defekter Aufzug oder fehlende Rampe bestehen bleiben. Wenn der Zugang zum Recht durch gestrichene Beweislasterleichterungen erschwert wird, steigt zudem der Druck auf Beratung, Dokumentation und wirksame gesetzliche Nachbesserungen.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Worum geht es bei „angemessenen Vorkehrungen“ genau?
Das sind praktische Anpassungen, die Barrieren abbauen sollen (z. B. bei Gebäuden, Angeboten oder Dienstleistungen). Der VdK warnt vor Lücken, wenn dafür weniger Einzelfallprüfung vorgesehen ist.

Warum ist die Einzelfallprüfung für Betroffene so wichtig?
Der Beitrag beschreibt, dass konkrete Lösungen im Einzelfall möglich sein können. Wenn pauschal „unzumutbar“ angenommen wird, könnte der Schutz schwächer werden.

Was ändert sich bei der Beweisführung durch die Streichung der Beweislasterleichterung?
Betroffene sollen Diskriminierung nachweisen müssen, während Unternehmen oft mehr Ressourcen haben. Der VdK sieht darin eine Hürde für den Zugang zum Recht.

Reicht es vor Gericht, wenn ein Verstoß nur festgestellt wird?
Laut Beitrag soll daraus kein Anspruch folgen, dass der Missstand beseitigt oder künftig unterlassen wird. Eine bloße Feststellung könnte Barrierefreiheit dann weniger wirksam machen.

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14 Kommentare

  1. Kurz: der Entwurf wirkt halbgar, VdK hat recht das pauschal aussagen und fehlende Beweislasterleichterung Betroffene schwächt. Barrierefreiheit darf kein leeres wort sein, es geht um Alltag: Aufzug, Rampe, digitale Zugänglichkeit. Ich hab wenig zeit aber finde man soll druck machen, zB unterschriften sammeln oder lokale medien anschreiben. Links: /politik/behindertengleichstellung und /mitmachen/aktion.

    1. Ich hab ne kleine aktion organisiert, flyers verteilt und kontakte zu lokalen medien, das brachte resonanz. Man braucht aber unterstützung von Verbänden, VdK oder SoVD machen unterschied, /verband/vdk-stellungnahme war hilfreich. Wer will mitmachen bei einer sammelklage oder petition?

    2. Gute idee mit medien, aber man muss aufpassen wegen datenschutz bei fotos, am besten nur eingang und datum, keine personen. Ich hab vorlagen fuer beschwerden gefunden auf /ratgeber/barrierefreiheit/formulare, kann sie teilen. Wer brauch vorlage fuer beschwerdebrief?

  2. Material hier is wichtig, der Entwurf sagt barrierefreiheit bis 2035/2045, aba das hört sich fern an. Wenn bars/arztpraxen jetzt nicht umbauen, wer trägt die last der wartens? VdK sagt nachbesserungen nötig, das find ich ok. Ich hab wenig jurawissen, aber praktisches hilft: fotos, datum, personenliste. Mehr auf /ratgeber/barrierefreiheit oder /hilfe/teilhabe. Was koennten wir lokal tun?

    1. Man kann lokal lobby machen, brief an stadt/abgeordnete schreiben, kleine schritte wie alternative zugangslösungen fordern. Ich habs so gemacht, manchmal hilft nachbarschaftsdruck. Link /lokal/engagement zeigt tipps, wer hat ähnliche erfahrungen? Vielleicht zusammen sammeln wir beweise?

    2. Danke fuer den tipp mit fotos, ich hab auch mal eine liste angelegt mit ort, datum, beschreibung und ansprechperson. Ohne beweise ist klagen schwer, vorallem wenn firma sagt kostet zuviel. Ist es legal ein gericht auf unterlassung zu fordern? Weiss das wer, seht auch /recht/faq fuer grundinfos.

  3. Der text von VdK trifft punkte, die pauschalen unzumutbarkeitsaussagen sind gefaehrlich, oft isses nur ne kleine aenderung zB bei bankeingang. Wer prueft das wenn keine einzelfall check? Ich find man soll mehr fokus auf Zugang zum Recht legen, Beweislasterleichterung war wichtig. Siehe auch /recht/behindertenrechte und /verband/vdk-stellungnahme. Fragt ihr euch nicht auch warum das so schwach formuliert ist?

    1. Ja genau, ohne klares recht bleibt vieles auf der strecke, die begriffe Inklusion und Gleichstellung werden genannt aber kaum durchgesetzt. Vielleicht koennte man mehr praxisbeispiele sammeln und petion starten, auf /mitmachen/inklusion steht wie mans macht, hat wer schon petion gemacht?

    2. Ich find es gut das verschiedene organisationen wie DGB und DIMR mitkritik haben, das zeigt es geht um menschenrechte nicht nur adminkram. Aba warum kein klares frist und durchsetzungsinstrument? Die UN-BRK verlangt mehr, wer kontaktiert die abgeordneten? /kontakt/bundestag hat adressen.

  4. Hm, das mit Gerichte nur feststelln ohne beseitigungspflicht klingt komisch. Wenn Aufzug kaputt bleibt und Gericht sagt nur ‚is verstoss‘ und nichts passiert, was bringt das? VdK hat recht das ist nur halbe sachen, die Diskriminierungsschutz soll doch wircklich helfen. Irgendwelche tipps wie man dokumentiert? Schau auch /hilfe/inklusion und /ratgeber/barrierefreiheit fuer musterbrief.

    1. Ich hab mal fotos gemacht und datum notiert, das hilft bisschen, aba ohne Beweislasterleichterung is schwer wenn firma sagt nein. Vielleicht kann man lokal politikerr anschreiben oder DGB kontaktieren, steht auch etw auf /organisationen/dgb zum thema, frag euch: wer übernimmt die kosten fuer klagen?

    2. Gute frage, ich war auf ner Veranstaltung vom SoVD, die sagten teilnahme und kleine vorrichtungen sind wichtig. Die UN-BRK wird auch genannt, aber der Entwurf scheint dahinter zu bleiben. Warum macht bund das bis 2035/2045 so langsam? Link /politik/behindertengleichstellung ist hilfreich. Was meint ihr wie schnell muss das gehn?

  5. Also ich find des Gesetz komisch, der VdK sagt die pauschal ausnahmne bei den angemessenen Vorkehrungen macht viel kaputt, die Rampe zB waere oft schnell und billig zu bauen aber sollt keiner Einzelfallpruefung mehr haben? Was denkt ihr dazu, hat wer erfahrung? Mehr infos auf /politik/behindertengleichstellung und /ratgeber/barrierefreiheit, gut das VdK drängt, aba wie wirds umgesetzt?

    1. Stimmt, ich seh das auch so, die Beweislasterleichterung wurde ja gestrichen und das macht sued. Wer hat denn zeit und geld zum klagen wenn firmen mehr ressourcen habn? Vielleicht hilft /verband/vdk-stellungnahme als erste schritt aber reicht das? Finde man muss mehr drucken damit Barrierefreiheit keine leeres versprechen bleibt.

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