– Der VDI/TÜV-Verband-EE 5902 Leitfaden erleichtert rechtssichere Testgenehmigungen für automatisierte Fahrzeuge.
– Die Expertenempfehlung bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den gesamten Genehmigungsprozess.
– Sie richtet sich besonders an Teams ohne umfangreiche Erfahrung mit behördlichen Antragsverfahren.
Neuer Leitfaden erleichtert Testfahrten für autonome Autos
Im Dezember 2025 veröffentlichten der VDI und der TÜV-Verband eine gemeinsame Expertenempfehlung, die den Weg für Testfahrten automatisierter Fahrzeuge ebnet. Der VDI/TÜV-Verband-EE 5902 Leitfaden fasst erstmals alle notwendigen Schritte für eine rechtssichere Erprobungsgenehmigung zusammen. Er richtet sich gezielt an Teams, die neue Mobilitätslösungen entwickeln, aber wenig Erfahrung mit behördlichen Genehmigungsverfahren haben.
„Mit diesem Leitfaden wollen wir besonders denjenigen eine praktische Orientierung bieten, die nicht täglich mit Genehmigungsverfahren zu tun haben“, erklären Christof Kerkhoff vom VDI und Frank Schneider vom TÜV-Verband. Sie betonen: „Forschungs- und Entwicklungsteams sowie Start-ups erhalten damit einen klaren, schnell anwendbaren Leitfaden, um eine Erprobungsgenehmigung erfolgreich zu beantragen.“ Die Experten sehen den Zeitpunkt als ideal: „Die Veröffentlichung des Merkblatts kommt genau zur richtigen Zeit, denn immer mehr Unternehmen und Forschungsteams wollen automatisierte Mobilitätslösungen im realen Verkehr erproben“ (Stand: 02.12.2025, Pressemitteilung VDI)*.
Die Publikation baut auf dem Fachwissen der rund 10.000 ehrenamtlichen Expertinnen und Experten des VDI auf (Stand: 02.12.2025, Pressemitteilung VDI). Der Verband mit seinen rund 125.000 Mitgliedern (Stand: 02.12.2025, Pressemitteilung VDI) stellt damit eine praxisnahe Hilfestellung für die Mobilitätsbranche bereit.
Publikation: Dezember 2025
Preis: 69,60 € (bei DIN Media) – Stand: Dezember 2025 (Pressemitteilung VDI). VDI-Mitglieder profitieren von einem Preisvorteil von 10 Prozent.
Wer entscheidet über Testfahrten für Roboterautos?
Wer in Deutschland ein automatisiertes oder autonomes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen testen möchte, stellt seinen Antrag nicht bei der örtlichen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt. Die zentrale Anlaufstelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Es handelt sich laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr um die alleinige Genehmigungsbehörde für diese speziellen Fahrzeuge*. Diese bundesweit einheitliche Zuständigkeit schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
KBA als zentrale Genehmigungsstelle
Die Konzentration der Entscheidungsgewalt beim KBA in Flensburg hat direkte praktische Auswirkungen auf den Antragsprozess. Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Start-ups reichen ihre Unterlagen zentral an einer Stelle ein. Das vereinfacht den Kontakt und stellt sicher, dass alle Anträge nach denselben gesetzlichen Maßstäben geprüft werden. Ein Automobilzulieferer aus Bayern, ein Forschungsprojekt aus Niedersachsen und ein Technologie-Start-up aus Berlin durchlaufen somit denselben behördlichen Prüfprozess.
Für Antragstellende bedeutet dies Planungssicherheit. Sie müssen sich nicht mit unterschiedlichen Anforderungen oder Verfahren in verschiedenen Bundesländern auseinandersetzen. Die klare Zuständigkeit des KBA strukturiert den Markt für Erprobungen und trägt dazu bei, dass Sicherheitsstandards bundesweit einheitlich hoch gehalten werden.*
Praxisbeispiel: Die erste bundesweite Level‑4-Erprobung
Im März 2025 setzte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen neuen Meilenstein für die Erprobung automatisierter Fahrzeuge in Deutschland. Der Technologiekonzern ZF Friedrichshafen erhielt die erste bundesweite Genehmigung für Tests mit Fahrzeugen der Automatisierungsstufe 4.* Dieser Fall zeigt konkret, wie eine solche Erlaubnis aussieht und welche Rahmenbedingungen sie setzt.
Die Genehmigung für ZF ist bis Ende 2026 gültig.* Sie erlaubt Testfahrten im gesamten Bundesgebiet, schließt jedoch Autobahnen und vergleichbare Schnellstraßen aus.* Eine bundesweite Erlaubnis erspart dem Antragsteller zudem den administrativen Aufwand, für jedes Bundesland eine separate Genehmigung einzuholen.
Kurzbeschreibung des ZF-Falls
Die ZF-Erlaubnis vom 11. März 2025 verdeutlicht den aktuellen Stand der Verwaltungszuständigkeit (Stand: 2025). Sie zeigt, dass das KBA als zentrale Behörde bereit ist, umfassende Testrahmen für fortgeschrittene Technologien zu genehmigen, sofern die Antragsunterlagen überzeugen. Für andere Unternehmen, die ähnliche Vorhaben planen, liefert dieser Präzedenzfall wertvolle Hinweise. Besonders relevant im Antragsverfahren sind ein detailliertes Entwicklungskonzept und eine umfassende Sicherheitsstrategie. Diese Dokumente müssen den geplanten Funktionsumfang, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und den konkreten Testbetrieb schlüssig darlegen, um behördliche Prüfer zu überzeugen.
Auswirkungen und Ausblick
Ein klarer Leitfaden für Erprobungsgenehmigungen ist mehr als nur eine Anleitung – er wirkt als Katalysator für die gesamte Entwicklung automatisierter Fahrzeuge. Seine Bedeutung entfaltet sich auf mehreren Ebenen. Für junge Unternehmen und Forschungsteams senkt eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anlage die Einstiegshürde erheblich. Sie müssen nicht erst langwierig behördliche Prozesse entschlüsseln, sondern können Ressourcen gezielt in die technische Entwicklung stecken. Gleichzeitig fördert ein standardisierter Antragsweg die Effizienz bei den Genehmigungsbehörden. Wenn Unterlagen einheitlich und vollständig eingereicht werden, verkürzt sich die Prüfzeit, und Kapazitäten werden frei. Diese Professionalisierung des Prozesses stärkt letztlich das Vertrauen der Öffentlichkeit. Transparente und nachvollziehbare Genehmigungskriterien machen deutlich, dass Sicherheit bei Testfahrten oberste Priorität hat.
Die Praxis zeigt, dass der Bedarf an Klarheit groß ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist als zentrale Genehmigungsbehörde für automatisierte Fahrzeuge zuständig (Stand: 2025)*.
Was Antragstellende jetzt beachten sollten
Wer eine Erprobungsgenehmigung plant, sollte drei Punkte frühzeitig berücksichtigen. Erstens: den Kontakt zur zuständigen Behörde frühzeitig suchen, um grundsätzliche Fragen und den groben Zeitplan abzustimmen. Zweitens ist ein vollständiges und schlüssiges Entwicklungskonzept der Dreh- und Angelpunkt des Antrags. Es muss Funktionsumfang, Sicherheitsstrategie und geplanten Testbetrieb detailliert beschreiben. Drittens gilt es, alle erforderlichen Nachweise – von Qualifikationen des Personals bis zu technischen Dokumentationen – von Beginn an systematisch zu sammeln und vorzuhalten. Eine gründliche Vorbereitung dieser Kernpunkte ist der beste Weg zu einem reibungslosen Genehmigungsverfahren.
Technische Regeln wie dieser Leitfaden sind keine statischen Dokumente. Sie bilden den aktuellen Stand von Technik und Regulierung ab und werden fortlaufend angepasst, wenn sich beides weiterentwickelt. Diese Dynamik ist entscheidend, um Innovationsgeschwindigkeit und Sicherheitsanspruch auch in Zukunft in Einklang zu bringen. Der neue Leitfaden setzt damit einen wichtigen Standard, der die Erprobung automatisierter Fahrzeuge in Deutschland auf eine solide, transparente Grundlage stellt.
Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate aus einer Pressemitteilung des VDI e. V.
Weiterführende Quellen:
- „ZF erhielt im März 2025 die erste bundesweite Level-4-Erprobungsgenehmigung vom KBA für autonomes Fahren, gültig bis Ende 2026 mit Verlängerungsmöglichkeit bis Ende 2028; ausgenommen sind Autobahnen und vergleichbare Straßen.“ – Quelle: https://www.electrive.net/2025/03/11/zf-erhaelt-bundesweite-erprobungsgenehmigung-fuer-level-4/
- „Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist in Deutschland die alleinige Genehmigungsbehörde für Fahrzeuge mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bmv.de/DE/Themen/Digitales/Digitalisierung-der-Mobilitaet/Autonomes-Fahren/autonomes-fahren.html
- „Der VDI/TÜV-Verband-EE 5902 Leitfaden zur Beantragung von Erprobungsgenehmigungen für automatisierte und autonome Fahrzeuge erscheint im Dezember 2025 und wird fortlaufend an den Stand der Technik angepasst.“ – Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2025/12/02/expertenempfehlung-gibt-hilfestellung-bei-beantragung-der-erprobungsgenehmigung-fuer-automatisierte-fahrzeuge
8 Antworten
… das klingt alles vielversprechend! Aber was passiert mit den bestehenden Vorschriften? Werden diese auch angepasst? Ein harmonisierter Ansatz wäre wünschenswert.
… ich denke schon, dass alte Vorschriften berücksichtigt werden müssen. Das wäre ja unfair gegenüber denen, die schon lange investieren und arbeiten.
„Ein klarer Leitfaden für Erprobungsgenehmigungen ist mehr als nur eine Anleitung“ – das stimmt! Ich hoffe wirklich, dass dies dazu beiträgt, innovativere Lösungen im Bereich autonomes Fahren zu fördern. Was denkt ihr über die Rolle von Start-ups in diesem Prozess?
Die zentrale Genehmigungsstelle beim KBA klingt nach einer sinnvollen Idee. Es macht alles einfacher für Unternehmen. Aber wie sieht es mit der Transparenz der Entscheidungsprozesse aus? Werden diese öffentlich zugänglich gemacht?
Das wäre wirklich wichtig! Eine gewisse Transparenz könnte das Vertrauen in den Prozess stärken. Ich frage mich auch, ob es Möglichkeiten gibt für Feedback von der Öffentlichkeit zu den Genehmigungen.
Ich finde auch, dass öffentliche Einsichten in die Genehmigungen hilfreich wären. Das würde zeigen, dass Sicherheit nicht nur ein Schlagwort ist, sondern ernst genommen wird.
Ich finde den neuen Leitfaden super! Es ist wichtig, dass auch kleinere Firmen und Start-ups die Möglichkeit haben, ihre Ideen für autonome Fahrzeuge zu testen. Wie genau wird sichergestellt, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden?
Ja, das ist eine gute Frage! Ich denke, die Sicherheitsanforderungen müssen klar definiert sein. Vielleicht könnte es auch regelmäßige Audits geben, um sicherzustellen, dass alles nach den Vorschriften abläuft.