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Urlaubsmitbringsel: So schützen Sie bedrohte Arten

Pressemeldung:Urlaubsmitbringsel: So schützen Sie bedrohte Arten
In einer Welt, in der die Natur zunehmend unter Druck steht, wird der Ruf nach nachhaltigem Reisen und bewussterem Umgang mit Souvenirs immer lauter. Zum bevorstehenden Tag des Artenschutzes am 3. März hebt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) eine wichtige Botschaft hervor: Viele der beliebten Urlaubsmitbringsel, von exotischen Muscheln bis hin zu Schlangenledergürteln, könnten tatsächlich zur Bedrohung für gefährdete Arten und unsere biologische Vielfalt werden. In einem Zeitpunkt, in dem Nachhaltigkeit im Zentrum des öffentlichen Interesses steht, wirft diese Presseinformation ein neues Licht auf die Konsequenzen, die der scheinbar harmlose Kauf von Souvenirs nach sich ziehen kann. Sie bietet zudem eine wichtige Ressource für all diejenigen, die sich über geschützte Arten informieren und die Natur im Urlaub respektvoll behandeln möchten.
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Bremen (VBR). Die Freude am Reisen und der Wunsch, Erinnerungen in Form von Souvenirs mit nach Hause zu bringen, verkörpert für viele das ultimative Urlaubserlebnis. Doch was oft als harmlose Geste beginnt, kann unbeabsichtigt schwerwiegende Folgen für den Artenschutz und die biologische Vielfalt unseres Planeten haben. Aus diesem Anlass hat der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zum Tag des Artenschutzes am 3. März wichtige Hinweise für Reisende veröffentlicht, die vor den Risiken des Kaufs von Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen warnen und zur Vorsicht mahnen.

Die zugrundeliegende Problematik betrifft das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), das den Handel mit gefährdeten Arten reguliert. Die Liste dieses Abkommens umfasst über 38.000 Arten, für die strikte Handelsbeschränkungen gelten, um ihr Überleben zu sichern. Unwissentlich tragen jedoch jährlich Tausende von Touristen zum illegalen Handel bei, indem sie verbotene Andenken wie Korallenketten, Schlangenledergürtel oder Souvenirs, die aus bedrohten Pflanzen hergestellt wurden, erwerben.

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Norbert Holthenrich, Präsident des ZZF, betont die unbeabsichtigten Konsequenzen, die der Kauf solcher Produkte haben kann: „Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht“. Tatsächlich führen diese Handlungen nicht nur zur Beschlagnahme der Gegenstände bei der Ankunft in Deutschland, sondern können auch Bußgelder oder Strafverfahren nach sich ziehen. Im Jahr 2022 wurden an deutschen Flughäfen knapp 64.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte und Erzeugnisse beschlagnahmt, ein beunruhigendes Zeugnis für das Ausmaß des Problems.

Um diese bedrohte Flora und Fauna zu schützen, rät der ZZF zur Vorsicht beim Kauf von Souvenirs, deren Herkunft zweifelhaft erscheint, und empfiehlt, sich bereits vor der Reise über geschützte Arten zu informieren. Hierfür stellt die Webseite artenschutz-online.de, eine gemeinsame Initiative der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), eine wertvolle Ressource dar. Diese bietet umfassende Informationen zu geschützten Arten und den notwendigen Genehmigungen für deren Erwerb.

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Die sensibilisierte Herangehensweise an den Kauf von Souvenirs ist nicht nur ein Akt des Artenschutzes, sondern auch ein Beitrag zur Bewahrung der biologischen Vielfalt unseres Planeten. Indem Reisende ihre Kaufentscheidungen bewusst treffen, können sie dazu beitragen, die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt für zukünftige Generationen zu erhalten. Der Aufruf des ZZF am Tag des Artenschutzes dient als Erinnerung daran, dass der Schutz unserer natürlichen Welt in den Händen jedes Einzelnen liegt.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Artenschutz im Urlaub: Vorsicht bei tierischen Souvenirs

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