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Urlaubsgeld: Was nach Lohnsteuer übrig bleibt

Was vom Urlaubsgeld netto übrigbleibt
In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen, in den anderen starten sie im Juli – und viele träumen von unvergesslichen Urlauben. Doch wie viel bleibt von den 1.600 Euro Urlaubsgeld im Schnitt tatsächlich nach Abzug der Lohnsteuer übrig? Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), beleuchtet die Versteuerung dieser Sonderzahlung anhand eines anschaulichen Rechenbeispiels und liefert wichtige Einblicke für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Erfahren Sie mehr darüber, wie sich Urlaubsgeld auf Ihr Jahresbruttogehalt auswirkt und was letztendlich davon übrigbleibt.

Bremen (VBR). Mit den Sommerferien vor der Tür beginnt für viele die lang ersehnte Urlaubszeit – vorausgesetzt, das nötige Kleingeld ist vorhanden. Eine kleine Finanzspritze könnte dabei das Urlaubsgeld sein, das im Jahr 2023 durchschnittlich bei brutto 1.600 Euro lag. Doch wie viel bleibt davon nach Abzug der Lohnsteuer tatsächlich übrig? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt auf.

Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, ebenso wie das Weihnachtsgeld, und muss daher voll versteuert werden. Laut Statistischem Bundesamt erhielten rund 46,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland im vergangenen Jahr ein zusätzliches Urlaubsgeld. Auf den ersten Blick eine freudige Nachricht, doch bringt diese Einmalzahlung nicht nur scheinbare finanzielle Entlastung.

In der Regel überweisen Arbeitgeber das Urlaubsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt. Das erhöht das monatliche Einkommen, kann jedoch auch dazu führen, dass sich der Steuersatz für diesen Monat erhöht. Da das Urlaubsgeld als sogenannte „sonstige Bezüge“ gilt, wird es anders als der laufende Arbeitslohn versteuert, was eine exakte Berechnung erforderlich macht.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Sachverhalt: Eine kinderlose Arbeitnehmerin in Steuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Sie ist gesetzlich kranken- und rentenversichert und zahlt keine Kirchensteuer. Im Juni 2024 erhält sie zu ihrem Gehalt zusätzlich 2.000 Euro Urlaubsgeld. Ohne das Urlaubsgeld liegt ihr Jahresbruttogehalt bei 42.000 Euro, wofür sie laut Bundesfinanzministerium 5.281 Euro Lohnsteuer zahlen müsste. Mit dem Urlaubsgeld steigt ihr Jahresbruttogehalt auf 44.000 Euro, was eine Lohnsteuer von 5.768 Euro erfordert. Die Differenz von 487 Euro wird von den 2.000 Euro Urlaubsgeld abgezogen, sodass netto weniger übrig bleibt.

Darüber hinaus unterliegt das Urlaubsgeld auch den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. So bleibt den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern letztendlich etwas mehr als die Hälfte des ursprünglichen Bruttobetrags als Netto-Urlaubsgeld übrig.

Die VLH, der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit, bietet umfangreiche Unterstützung bei steuerlichen Fragen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1972 setzt die VLH auf qualifizierte Beratung und hilft ihren Mitgliedern, die bestmöglichen Steuererleichterungen zu erzielen.

Für Mitglieder erstellt die VLH die Einkommensteuererklärung, beantragt Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid. Mit ihrem umfassenden Serviceangebot unterstützt die VLH nicht nur ihre Mitglieder, sondern trägt auch zur allgemeinen Aufklärung über steuerliche Themen bei. Für detailliertere Informationen stehen Ansprechpartner wie Steffen Gall von der VLH zur Verfügung.

Der Lohnsteuerhilfeverein macht damit deutlich: Wer sich auf ein ordentliches Urlaubsgeld freut, sollte den steuerlichen Aspekt nicht außer Acht lassen, um am Ende keine bösen Überraschungen zu erleben.


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Was vom Urlaubsgeld netto übrigbleibt

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Zitierte Personen und Organisationen

  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
  • Statistisches Bundesamt
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • Bundesfinanzministerium
  • Steffen Gall
  • News aktuell

Meldung einfach erklärt

Im Beitrag geht es um das Thema Urlaubsgeld und wie viel davon nach Abzug von Steuern übrig bleibt. Die (VLH) erklärt dies anhand eines Beispiels.

Was ist Urlaubsgeld?
– Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, um die Urlaubskosten zu unterstützen.
– Es ist voll steuerpflichtig, ähnlich wie Weihnachtsgeld.
– Fast die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält Urlaubsgeld.
– Im Jahr 2023 betrug das durchschnittliche Urlaubsgeld in Deutschland etwa 1.600 Euro brutto.

Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
– Das Urlaubsgeld wird zusammen mit dem normalen Gehalt ausgezahlt.
– Dadurch kann es sein, dass im Monat der Auszahlung der Steuersatz steigt.
– Urlaubsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, aber es wird als Einmalzahlung behandelt und unter „sonstigen Bezügen“ versteuert.

Beispiel zur Veranschaulichung:
– Eine kinderlose Arbeitnehmerin in Steuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto.
– Im Juni 2024 erhält sie zusätzlich 2.000 Euro Urlaubsgeld.
– Ohne Urlaubsgeld beträgt ihr Jahresbruttogehalt 42.000 Euro, wofür sie 5.281 Euro Lohnsteuer zahlen muss.
– Mit Urlaubsgeld sind es 44.000 Euro Jahresbruttogehalt und 5.768 Euro Lohnsteuer.
– Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen beträgt 487 Euro, welcher vom Urlaubsgeld abgezogen wird.
– Bei einem Monatsgehalt von 2.000 Euro brutto würde die Lohnsteuer für diese Person nur 110,16 Euro betragen.

Was bleibt netto vom Urlaubsgeld übrig?
– Zusätzlich zur Lohnsteuer werden auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Urlaubsgeld abgezogen.
– In der Regel bleibt etwas mehr als die Hälfte des Urlaubsgeldes netto übrig.

Wer ist die VLH?
– Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen.
– Sie wurde 1972 gegründet und beschäftigt zertifizierte Beraterinnen und Berater.
– Die VLH hilft bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, beantragt Steuerermäßigungen und überprüft den Steuerbescheid.

Pressekontakt:
– Steffen Gall
– Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
– Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a. d. Weinstraße
– Telefon: 06321 4901-0
– Fax: 06321 4901-49
– E-Mail: presse@vlh.de
– Webseite: www.vlh.de/presse

Zusätzlicher Mehrwert und Fragen:
Warum fällt auf Urlaubsgeld Lohnsteuer an?
– Da es als Arbeitslohn gilt, ist es steuerpflichtig wie das normale Gehalt.

Wann wird das Urlaubsgeld ausgezahlt?
– In der Regel einmal im Jahr zusammen mit dem normalen Gehalt.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld im Durchschnitt?
– Im Jahr 2023 betrug das durchschnittliche Urlaubsgeld in Deutschland etwa 1.600 Euro brutto.

Wird auf das Urlaubsgeld auch Sozialversicherung fällig?
– Ja, neben der Lohnsteuer werden auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Interessiert dich mehr über deine persönlichen Abzüge? Dann kontaktiere einen Lohnsteuerhilfeverein wie die VLH, um genaue Informationen zu erhalten.

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