– Durchschnittliches Urlaubsgeld 2023: brutto etwa 1.600 Euro.
– Urlaubsgeld zählt als steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegt vollen Steuern.
– Netto bleibt meist etwas mehr als die Hälfte des Bruttobetrags.
Urlaubsgeld und Lohnsteuer: Was bleibt netto vom Bonus fürs Reisen?
Mit den Sommerferien vor der Tür beginnt für viele die lang ersehnte Urlaubszeit – vorausgesetzt, das nötige Kleingeld ist vorhanden. Eine kleine Finanzspritze könnte dabei das Urlaubsgeld sein, das im Jahr 2023 durchschnittlich bei brutto 1.600 Euro lag. Doch wie viel davon bleibt nach Abzug der Lohnsteuer tatsächlich übrig? Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, ebenso wie das Weihnachtsgeld, und muss daher voll versteuert werden.
Laut Statistischem Bundesamt erhielten rund 46,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland im vergangenen Jahr ein zusätzliches Urlaubsgeld. In der Regel überweisen Arbeitgeber das Urlaubsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt. Das erhöht zwar das monatliche Einkommen, kann jedoch auch dazu führen, dass sich der Steuersatz für diesen Monat nach oben verschiebt*.
Weil das Urlaubsgeld als sogenannte „sonstige Bezüge“ gilt, wird es anders als der laufende Arbeitslohn versteuert, was eine exakte Berechnung erforderlich macht. Ein Beispiel: Eine kinderlose Arbeitnehmerin in Steuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto, ist gesetzlich kranken- und rentenversichert und zahlt keine Kirchensteuer. Im Juni 2024 erhält sie zusätzlich 2.000 Euro Urlaubsgeld zu ihrem Gehalt. Ohne das Urlaubsgeld liegt ihr Jahresbruttogehalt bei 42.000 Euro, wofür sie laut Bundesfinanzministerium 5.281 Euro Lohnsteuer zahlen müsste. Mit dem Urlaubsgeld steigt ihr Jahresbruttogehalt auf 44.000 Euro, was eine Lohnsteuer von 5.768 Euro erfordert. Die Differenz von 487 Euro wird von den 2.000 Euro Urlaubsgeld abgezogen, sodass netto weniger übrig bleibt.
Neben der Lohnsteuer unterliegt das Urlaubsgeld außerdem den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. So bleibt den meisten Beschäftigten letztendlich etwas mehr als die Hälfte des ursprünglichen Bruttobetrags als Netto-Urlaubsgeld übrig*.
Wer bei steuerlichen Fragen Hilfe sucht, findet Unterstützung beim größten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, der VLH. Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit bietet die VLH umfangreiche Beratung*. Seit ihrer Gründung im Jahr 1972 setzt sie auf qualifizierte Beratung und hilft ihren Mitgliedern, die bestmöglichen Steuererleichterungen zu erzielen*. Zu den Leistungen für Mitglieder gehören die Erstellung der Einkommensteuererklärung, das Beantragen von Steuerermäßigungen sowie die Prüfung des Steuerbescheids*. Damit trägt die VLH nicht nur zur individuellen Entlastung bei, sondern auch zur allgemeinen Aufklärung über steuerliche Themen*.
Der Lohnsteuerhilfeverein macht damit deutlich: Wer sich auf ein ordentliches Urlaubsgeld freut, sollte den steuerlichen Aspekt nicht außer Acht lassen, um am Ende keine bösen Überraschungen zu erleben*.
Urlaubsgeld: Warum vom Bruttobetrag oft wenig netto übrig bleibt
Viele Arbeitnehmer erhalten jährlich Urlaubsgeld als zusätzliche Sonderzahlung zum regulären Gehalt. Doch der zunächst hohe Bruttobetrag täuscht häufig darüber hinweg, wie viel am Ende tatsächlich auf dem Konto landet. Das liegt vor allem daran, dass auf Urlaubsgeld Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen, ähnlich wie auf das reguläre Einkommen. Die Tarifbindung, die Branche und regionale Unterschiede beeinflussen zudem, wer wie viel Urlaubsgeld bekommt – und wie stark es die Kaufkraft verbessert.
Die Höhe und Auszahlung des Urlaubsgelds ist kein einheitlich geregeltes Recht, sondern beruht vor allem auf Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder individueller Abmachung. Das bedeutet: In Branchen mit starken tariflichen Regelungen ist das Urlaubsgeld meist verlässlicher und oft höher. In weniger organisierten Bereichen bekommen Beschäftigte dagegen seltener oder niedrigere Sonderzahlungen. Hier zeigt sich eine Brisanz für die gesellschaftliche Fairness: Wer ohnehin schon weniger verdient oder unsichere Beschäftigungsverhältnisse hat, profitiert oft kaum vom Urlaubsgeld.
Was Beschäftigte beachten sollten
Die steuerliche Behandlung des Urlaubsgelds ist ein wichtiger Faktor für die Nettoauszahlung. Das Urlaubsgeld wird zum regulären Lohn hinzugerechnet und unterliegt dann den üblichen Steuersätzen sowie den Sozialversicherungsbeiträgen. Für viele bedeutet das, dass vom Bruttobetrag oft nur ein erheblicher Teil übrig bleibt – manchmal deutlich weniger als erwartet. Deshalb sollten Beschäftigte ihre Brutto-Netto-Rechnung im Blick behalten und sich informieren, wie die Zahlung im jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist.
Urlaubsgeld und gesellschaftliche Fairness
Die ungleiche Verteilung und unterschiedliche Höhe des Urlaubsgelds führen zu gesellschaftlichen Debatten – etwa zur sozialen Gerechtigkeit und zur Erwerbssituation verschiedener Gruppen. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung, weil das Urlaubsgeld die Kaufkraft und das finanzielle Polster im Sommerurlaub oder bei anderen Ausgaben deutlich beeinflussen kann. Gleichzeitig ist das Urlaubsgeld für manche Beschäftigte ein wichtiger sozialer Ausgleich, der über reine Lohnzahlungen hinausgeht.
Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass sich die Diskussion um steuerliche Sonderzahlungen weiter intensivieren wird. Politische Entscheidungen könnten darauf abzielen, die steuerliche Belastung von Urlaubsgeld und ähnlichen Sonderleistungen zu reduzieren, um die Nettoeffekte zu erhöhen. Auch wirtschaftliche Entwicklungen, wie die Lage auf dem Arbeitsmarkt und Tarifrunden, werden Einfluss darauf haben, wie verbreitet und wie hoch das Urlaubsgeld künftig sein wird. Insgesamt bleibt das Urlaubsgeld ein bedeutendes, aber komplexes Thema zwischen Lohnpolitik, sozialer Gerechtigkeit und Steuerrecht.
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Was vom Urlaubsgeld netto übrigbleibt
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