Urlaubsblitzer: Was tun bei Bußgeld aus dem Ausland? ADAC-Ratgeber 2025

Wer im EU-Ausland geblitzt wird, muss auch in Deutschland mit der Vollstreckung rechnen. Bereits ab 70 Euro Bußgeld können EU-Staaten ihre Bescheide in anderen Mitgliedsländern durchsetzen. Wer zügig zahlt, spart in vielen Ländern bis zur Hälfte – bei Zweifeln am Bescheid empfiehlt der ADAC jedoch rechtliche Prüfung.
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Inhaltsübersicht

– Bußgelder im Ausland können deutlich höher als in Deutschland sein.
– Offene Bußgelder haben in vielen Ländern lange Verjährungsfristen.
– Bei Zweifeln am Bußgeldbescheid sollte juristische Hilfe eingeholt werden.

Urlaubs‑Blitzer: Das sollten Reisende jetzt wissen

Ein Bußgeldbescheid aus dem Urlaub überrascht viele Reisende oft erst Wochen nach der Rückkehr. Die ADAC-Juristen geben konkrete Empfehlungen, wie Betroffene richtig reagieren – von der Prüfung des Bescheids über Zahlungsfristen bis hin zu rechtlichen Schritten.

„Wer in Norwegen mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mindestens 610 Euro zahlen.“ (Stand: 23.10.2025)*

„Zunächst sollte man prüfen, ob der Vorwurf, der einem gemacht wird, stimmt. Stimmt das angegebene Kennzeichen mit dem eigenen überein? War man zu besagter Zeit am angegebenen Ort? Ist der Vorwurf korrekt, sollte man das Bußgeld auch bezahlen.“

„Denn Bußgelder aus den EU-Mitgliedstaaten können in der gesamten EU ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Aus Österreich ist dies bereits ab 25 Euro möglich.“ (Stand: 23.10.2025)*

„In der Regel lohnt es auch sich den Strafzettel zu bezahlen. Denn Reisenden mit offenem Bußgeldbescheid kann beim nächsten Urlaub im selben Land eine unangenehme Überraschung drohen: Rechtskräftige Bußgelder haben zum Teil eine lange Verjährungsfrist. In Italien sind es fünf Jahre, in Spanien beispielsweise vier.“ (Stand: 23.10.2025)*

„Wer zügig zahlt, bekommt in vielen Ländern einen Rabatt auf den offenen Bußgeldbetrag. Je nach Art des Verstoßes und je nach Land können das bis zu 50 Prozent sein. Einen großen Nachlass gewähren Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder Griechenland.“

„Hat man jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids, etwa weil er fehlerhaft ist, es zu einer Kennzeichenverwechslung kam oder man Zweifel am Tatvorwurf hat, sollte man sich juristische Hilfe holen und gegebenenfalls mit einem Anwalt im Urlaubsland Einspruch einlegen.“

„Vorsicht ist jedoch bei privaten Inkassofirmen geboten: Nicht selten werden Urlauber von ihnen nachträglich zur Kasse gebeten. Meist werden hier hohe Zusatzgebühren veranschlagt.“

„Denn nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -Strafen eintreiben. Dafür ist in Deutschland ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig.“

EU-Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Bußgeldvollstreckung

Die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung von Verkehrsbußgeldern über Ländergrenzen hinweg bildet der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI (Stand: 2025). Dieses europäische Regelwerk ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bestimmte Geldstrafen und Bußgelder gegenseitig anzuerkennen und zu vollstrecken. Der Beschluss legt fest, welche Delikte unter das vereinfachte Verfahren fallen und unter welchen Bedingungen ein Staat die Vollstreckung eines ausländischen Bescheids ablehnen darf.

EU‑Rahmenbeschluss 2005/214/JI – Funktion

Der Rahmenbeschluss schafft einen automatischen Anerkennungsmechanismus für Bußgelder ab bestimmten Betragsgrenzen. Entscheidend ist dabei: Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde (Stand: 2025). Das bedeutet, dass beispielsweise ein in Italien ausgestellter Bußgeldbescheid nach italienischem Recht verjährt – dort beträgt die Frist fünf Jahre. Dieser Mechanismus erspart den Behörden langwierige Rechtshilfeverfahren und beschleunigt die grenzüberschreitende Strafverfolgung bei Verkehrsverstößen.

Umsetzung in Mitgliedstaaten und Ausnahmen

In Deutschland übernimmt das Bundesamt für Justiz eine zentrale Rolle im Vollstreckungsprozess. Die Behörde prüft Vollstreckungsersuchen formell und kann die Vollstreckung wegen formaler Mängel verweigern (Stand: 2025). Diese Prüfung stellt sicher, dass ausländische Bescheide den deutschen Rechtsstandards entsprechen, bevor sie auf dem hiesigen Hoheitsgebiet durchgesetzt werden.

Neue Regeln und internationale Besonderheiten

Seit Anfang 2025 gelten für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland wichtige Neuregelungen, die Urlauber kennen sollten. Die EU‑Richtlinie zur effizienteren Verfolgung von Verkehrsverstößen trat am 19. Januar 2025 in Kraft und bringt mehrere praktische Verbesserungen für betroffene Autofahrer (Stand: 19.01.2025)*. Sie verlangt unter anderem verständliche Sprache in Bescheiden, eine Zustellung innerhalb von 11 Monaten nach dem Verstoß und untersagt künftig die Zusammenarbeit mit privaten Inkassodiensten. Diese Änderungen sorgen für mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

EU‑Richtlinie (19.01.2025) – Folgen

Die neuen EU‑Regelungen bedeuten konkret:

  • Bußgeldbescheide müssen in verständlicher Sprache abgefasst sein
  • Die Zustellung muss innerhalb von 11 Monaten erfolgen
  • Private Inkassodienste sind für die Eintreibung von Verkehrsbußgeldern ausgeschlossen

Diese Änderungen helfen Reisenden, Bescheide besser zu verstehen und sich gegen unseriöse Forderungen zu schützen. Die klaren Fristen geben Planungssicherheit – wer länger als elf Monate nach seinem Auslandsaufenthalt keinen Bescheid erhält, muss nicht mehr mit einer Nachforderung rechnen.

Schweiz: Vollstreckung seit Mai 2024

Ein besonderer Fall ist die Schweiz: Seit dem 1. Mai 2024 können Schweizer Bußgelder ab 80 Franken (etwa 86 Euro) in Deutschland vollstreckt werden (Stand: 01.05.2024)*. Diese Regelung betrifft insbesondere Urlauber, die in der Schweiz unterwegs sind und dort Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße begehen. Die praktische Konsequenz: Auch vergleichsweise geringe Verstöße können nun grenzüberschreitend verfolgt werden.

Für Reisende bedeutet dies, dass sie sich auch bei kurzen Aufenthalten in der Schweiz an die Verkehrsregeln halten sollten. Die Möglichkeit der Vollstreckung ab 80 Franken zeigt, dass selbst vermeintlich kleine Verstöße ernsthafte Konsequenzen haben können.

Bußgeld aus dem Ausland: So handeln Sie richtig

Ein Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland wirft bei vielen Reisenden Fragen auf. Diese praktischen Schritte helfen Ihnen, die Situation zu meistern:

• Belege sorgfältig prüfen
Vergleichen Sie Kennzeichen, Ort und Zeitpunkt des Vorwurfs mit Ihren Unterlagen – bei Unstimmigkeiten können Sie Einspruch einlegen.

• Fristen beachten und bei Unsicherheit juristischen Rat suchen
Ein Widerspruch hemmt nicht automatisch die Vollstreckung (Stand: 2025). Bei formalen Zweifeln lohnt sich die Konsultation eines Anwalts im Urlaubsland oder einer spezialisierten Kanzlei, da das Bundesamt für Justiz Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland lediglich formal prüft (Stand: 2025).

• Vorsicht bei privaten Inkassodiensten
Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen eintreiben.*

Grenzüberschreitende Verkehrskontrollen: Was Reisende erwartet

Die EU-Richtlinie könnte die Praxis bei der grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsverstößen vereinheitlichen und private Inkassoverfahren reduzieren. Gleichzeitig bestehen weiterhin nationale Unterschiede und Umsetzungsdefizite, wie der aktuelle Umsetzungsstand 2025 zeigt.

Weniger private Inkassoverfahren?

Die EU-Regelung sieht vor, dass nur Behörden polizeiliche Geldbußen eintreiben dürfen. Dies könnte den Einfluss privater Inkassofirmen begrenzen, die bisher oft mit hohen Zusatzgebühren Urlauber zur Kasse baten.*

Harmonisierung vs. nationale Unterschiede

Trotz der europäischen Vereinheitlichung müssen Reisende weiterhin mit länderspezifischen Regelungen rechnen. Die Durchsetzungspraxis wird sich voraussichtlich erst in den kommenden Jahren konsolidieren und weiterentwickeln.*

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des ADAC e.V., die wichtige Hinweise zum Umgang mit Bußgeldbescheiden im Ausland gibt.

Weiterführende Quellen:

7 Antworten

  1. ‚Ich finde es super wichtig, dass diese Themen besprochen werden! Die neuen Regeln ab 2025 sind interessant und ich hoffe, dass sie den Urlaubern helfen werden.

  2. Es ist echt ein Thema, das viele nicht ernst nehmen. Ich finde die Infos über die Verjährungsfristen sehr nützlich. Man sollte auf jeden Fall aufpassen und bei Zweifeln lieber einen Anwalt fragen!

    1. Genau! Man denkt oft nicht an die Folgen, wenn man im Urlaub zu schnell fährt oder falsch parkt. Vielleicht sollten wir mehr Informationen dazu verbreiten? Was denkt ihr?

    2. ‚Gute Idee! Vielleicht könnte man auch eine Art Checkliste erstellen für Reisende? Damit sie wissen, was zu beachten ist und wie sie im Falle eines Bußgeldes reagieren sollten.

  3. Ich finde es wichtig, dass wir über Bußgelder im Ausland sprechen. Es ist wirklich schockierend, wie hoch die Bußgelder in manchen Ländern sind. Wer hätte gedacht, dass man für nur 20 km/h zu schnell so viel zahlen muss? Ich frage mich, ob das wirklich fair ist.

    1. Ja, das ist echt krass! Ich habe mal gehört, dass Italien ganz strenge Regeln hat. Ist es wahr, dass sie sogar bis zu fünf Jahre für die Verjährung brauchen? Das macht einem Angst.

    2. Ich habe auch von diesen hohen Strafen gehört! In Spanien sollen die ja auch ziemlich hoch sein. Aber sollte man nicht einfach die Verkehrsregeln befolgen, um solche Strafen zu vermeiden?

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