Unwetterschäden: Steuererleichterungen und Steuerabzüge für Betroffene | Presseportal

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Unwetterschäden: Steuererleichterungen und Steuerabzüge für Betroffene | Presseportal

München (ots) – Nachdem schwere Unwetter mit Sturmböen, Starkregen und Hagel über weite Teile Deutschlands gezogen sind, bleiben zahlreiche Schäden in der Landwirtschaft, an Gebäuden und Fahrzeugen zurück. Die finanziellen Belastungen für Betroffene sind enorm, und viele fragen sich nun, ob es steuerliche Möglichkeiten zur Kompensation gibt. In diesem Zusammenhang informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern über die steuerlichen Aspekte in solchen Fällen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat zudem steuerliche Maßnahmen für betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen angekündigt.

Die Versicherung als erster Ansprechpartner
Im Falle von Sturmschäden ist die Versicherung in der Regel der erste Ansprechpartner. Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen können die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen und Wiederbeschaffung von beschädigten Gegenständen erstatten. Falls kein Versicherungsschutz besteht oder dieser den Schaden nur teilweise abdeckt, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten über die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Steuererleichterungen in Bayern
Die bayerische Staatsregierung bietet den von den Unwettern stark betroffenen Steuerzahlern schnelle und unbürokratische Unterstützung an. Dies umfasst die Stundung von Steuern, die Minderung von Steuervorauszahlungen und die Aufschiebung von Vollstreckungsmaßnahmen. Zudem sind Sonderabschreibungen möglich. Für Privathaushalte, die von existenzieller Notlage bedroht sind, können finanzielle Hilfen durch Härtefonds beim zuständigen Landratsamt beantragt werden. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Maßnahmen, je nach Schwere der Schäden.

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Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung
Damit Aufwendungen für Schäden steuerlich anerkannt werden, müssen sie existenziell notwendige Gegenstände betreffen, wie Wohngebäude, Möbel, Hausrat und Kleidung. Luxusgegenstände wie Gemälde oder Schmuck sind davon ausgeschlossen. Auch Autos, Garagen, Keller, Terrassen, Gärten und Ferienhäuser gelten als verzichtbar und werden steuerlich nicht berücksichtigt. Kosten für Sachverständige, Entsorgung und Darlehenszinsen können jedoch geltend gemacht werden, sofern keine Versicherung den Schaden übernimmt. Es gibt einen Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen, der vom Finanzamt festgelegt wird. Bis zu dieser Grenze müssen die Aufwendungen selbst getragen werden, erst darüber hinaus erfolgt ein steuerlicher Abzug. Wichtig ist, dass die Wiederinstandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Schadenszeitpunkt beginnen. Andernfalls ist kein Steuerbonus mehr möglich.

Vorteile für Vermieter
Für Vermieter gibt es eine steuerliche Bevorzugung. Reparaturkosten am Gebäude können als Werbungskosten bei den Mieteinkünften angesetzt werden, ohne eine zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Lohnsteuerhilfe Bayern zur Verfügung. Bei Rückfragen steht Nicole Janisch, Pressereferentin der Lohnsteuerhilfe Bayern, unter der Telefonnummer 09402 5040147 oder per E-Mail unter presse@lohi.de zur Verfügung.

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Pressekontakt:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 5040147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Bild: Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt die steuerliche Handhabung bei Unwetterschäden (Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)

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Pressemeldung:Unwetterschäden: Steuererleichterungen und Steuerabzüge für Betroffene | Presseportal

8 Antworten

  1. Warum sollten Steuererleichterungen für Unwetterschäden nur für Betroffene gelten? Wir zahlen auch Steuern!

  2. Warum sollten wir Steuererleichterungen für Unwetterschäden haben? Jeder sollte selbst für sein Eigentum sorgen!

    1. Warum sollten wir Steuererleichterungen für Unwetterschäden haben? Na klar, lass uns einfach die Menschen im Stich lassen, die durch Naturkatastrophen alles verloren haben. Deine Einstellung mag egoistisch sein, aber es zeigt auch eine erschreckende Mangel an Mitgefühl.

    1. Das ist eine kurzsichtige Meinung. Steuererleichterungen sind eine Möglichkeit, den Betroffenen in schwierigen Zeiten zu helfen und den Wiederaufbau zu fördern. Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um Solidarität und Unterstützung in Notlagen.

    1. Das ist einfache Logik. Wenn wir Steuererleichterungen für Unwetterschäden haben, helfen wir den Betroffenen, sich schneller zu erholen. Es geht nicht um Fairness, sondern um Solidarität und Unterstützung in schwierigen Zeiten.

  3. Also ehrlich, warum sollten wir Steuererleichterungen für Unwetterschäden bekommen? Warum nicht für andere Naturkatastrophen?

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