Die Deutsche Umwelthilfe kommentiert die Entscheidung des Expertenrats der Bundesregierung, der die Klimapolitik der Regierung als verheerend bezeichnet. Dabei kritisieren die Bundesgeschäftsführer die geplante Abschaffung der jährlich kontrollierten und nachzusteuernden Sektorziele im Klimaschutzgesetz sowie die Politik im Verkehr und im Gebäudesektor. Die DUH setzt sich weiterhin für eine konsequente Klimapolitik ein und wird Druck auf die Bundestagsabgeordneten ausüben, damit das Klimaschutzgesetz nicht faktisch abgeschafft wird. Die DUH hat außerdem Klimaklagen gegen die Bundesregierung eingereicht, die diesen Sommer verhandelt werden sollen.
Original-Pressemeldung:
Expertenrat für Klimafragen bestätigt Warnung der Deutschen Umwelthilfe: Bundestag …
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Berlin (ots)
Der Expertenrat der Bundesregierung bestätigt die verheerende Bilanz der Klimapolitik der Bundesregierung. Es kommentieren die Bundesgeschäftsführerin und die Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer: “Die geplante Abschaffung der jährlich kontrollierten und nachzusteuernden Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist ein Generalangriff auf den Klimaschutz. Profitieren würde vor allem der Verkehrssektor: FDP-Minister Wissing könnte so seine rückwärtsgewandte und auf fossilen Straßenverkehr fixierte Politik unverändert weiterführen. Aktuell unternimmt er nichts, um den vom Expertenrat bestätigten Klimanotstand im Verkehrsbereich abzuwenden. Stattdessen verfängt er sich unter dem wohlwollenden Blick des Bundeskanzlers im Mythenreich synthetischer Kraftstoffe, die weder verfügbar noch bezahlbar sein werden. Die überfällige Sanierung von Verkehrsinfrastruktur verschleppt er ebenso wie die zügige Elektrifizierung und den Ausbau der Schiene. Es ist unverzichtbar, dass die einzelnen Sektoren – wie aktuell vor allem Verkehr und Gebäude – zu jährlichen Emissionsminderungen verpflichtet werden. Wir werden in einer bundesweiten Aktion Druck auf alle Bundestagsabgeordneten demokratischer Parteien aufbauen, einer faktischen Abschaffung des Klimaschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Zudem setzen wir auf die für diesen Sommer vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angekündigte Verhandlung unserer Klimaklagen gegen die Bundesregierung.”
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin: “Die Bundesregierung bricht in diesem Moment geltendes Recht, weil sie bereits drei Jahre in Folge die Klimaziele im Gebäudesektor gerissen hat. Daraus zu schlussfolgern, einfach die Verpflichtung für die Sektoren abzuschaffen, die Ziele erreichen zu müssen, ist in höchstem Maße verantwortungslos. Welche gravierenden Fehler dann gemacht werden können, zeigt die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Sie sieht eine Mogelpackung wie ‘H2-Ready-Label’ für Gasheizungen vor, die den Gebäudesektor über Jahrzehnte in die fossile Abhängigkeit zwingen werden. Einen Aufkleber auf eine Heizung zu pappen, macht sie leider noch lange nicht klimafreundlich oder bezahlbar. Wir fordern von der Bundesregierung Maßnahmen, die planbar und nachhaltig dafür sorgen, dass unsere Gebäude klimaneutral und bezahlbar für alle betrieben werden können.”
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer: “Die Einschätzung des Expertenrats bestätigt unsere Warnungen: Die verpflichtenden Klimaschutzziele sind essentieller Bestandteil eines wirksamen Klimaschutzgesetzes. Nur was regelmäßig gemessen und geprüft wird, kann von Politik und Wirtschaft auch nachprüfbar umgesetzt werden. Deswegen müssen die jahresscharfen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz erhalten bleiben, alles andere widerspricht dem wegweisenden Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.”
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FAQ
FAQ – Expertenrat der Bundesregierung bestätigt verheerende Bilanz der Klimapolitik
1. Was hat der Expertenrat der Bundesregierung bestätigt?
Der Expertenrat der Bundesregierung hat die verheerende Bilanz der Klimapolitik der Bundesregierung bestätigt.
2. Was bedeutet die Abschaffung der jährlich kontrollierten und nachzusteuernden Sektorziele im Klimaschutzgesetz?
Die Abschaffung der jährlich kontrollierten und nachzusteuernden Sektorziele im Klimaschutzgesetz wäre ein Generalangriff auf den Klimaschutz. Profitieren würde vor allem der Verkehrssektor.
3. Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung der Sektorziele im Bereich des Verkehrssektors?
FDP-Minister Wissing könnte so seine rückwärtsgewandte und auf fossilen Straßenverkehr fixierte Politik unverändert weiterführen. Aktuell unternimmt er nichts, um den vom Expertenrat bestätigten Klimanotstand im Verkehrsbereich abzuwenden.
4. Was ist die Forderung der Deutschen Umwelthilfe?
Die Deutsche Umwelthilfe fordert, dass die einzelnen Sektoren – wie aktuell vor allem Verkehr und Gebäude – zu jährlichen Emissionsminderungen verpflichtet werden.
5. Was wird die Deutsche Umwelthilfe tun, um Druck auf die Bundestagsabgeordneten auszuüben?
Die Deutsche Umwelthilfe wird in einer bundesweiten Aktion Druck auf alle Bundestagsabgeordneten demokratischer Parteien aufbauen, einer faktischen Abschaffung des Klimaschutzgesetzes nicht zuzustimmen.
6. Wann findet die Verhandlung der Klimaklagen gegen die Bundesregierung statt?
Die Verhandlung der Klimaklagen gegen die Bundesregierung ist für diesen Sommer vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angekündigt.
7. Warum ist die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes problematisch?
Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht eine Mogelpackung wie ‘H2-Ready-Label’ für Gasheizungen vor, die den Gebäudesektor über Jahrzehnte in die fossile Abhängigkeit zwingen werden.
8. Was fordert die Deutsche Umwelthilfe von der Bundesregierung?
Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung Maßnahmen, die planbar und nachhaltig dafür sorgen, dass unsere Gebäude klimaneutral und bezahlbar für alle betrieben werden können.
9. Was bestätigt die Einschätzung des Expertenrats?
Die Einschätzung des Expertenrats bestätigt die Warnungen der Deutschen Umwelthilfe: Die verpflichtenden Klimaschutzziele sind essentieller Bestandteil eines wirksamen Klimaschutzgesetzes.
10. Warum müssen die jahresscharfen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz erhalten bleiben?
Nur was regelmäßig gemessen und geprüft wird, kann von Politik und Wirtschaft auch nachprüfbar umgesetzt werden. Deswegen müssen die jahresscharfen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz erhalten bleiben, alles andere widerspricht dem wegweisenden Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Weitere Informationen über den Verband
– Der Verband heißt “Deutsche Umwelthilfe e.V.”
– Er wurde 1975 gegründet
– Der Hauptsitz befindet sich in Berlin
– Es gibt weitere Büros in Brüssel, Berlin, Radolfzell und Hamburg
– Der Verband hat rund 120.000 Mitglieder
– Er setzt sich für den Umweltschutz und die Erhaltung der Natur ein
– Dabei konzentriert er sich auf Themen wie Luftreinhaltung, Klimaschutz, Mobilität, Energie, Abfall und Verbraucherschutz
– Der Verband finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Förderung durch öffentliche Stellen
– Es gibt eine Satzung des Verbandes, die die Struktur und Arbeitsweise des Verbandes regelt
– Es gibt einen Vorstand, der aus dem Vorsitzenden und mehreren Beisitzern besteht
– Es gibt auch eine Geschäftsführung, die die Geschäfte des Verbandes leitet
– Die DUH hat zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen erhalten, unter anderem den German Environmental Award 2015
– Der Verband hat zahlreiche erfolgreiche Klagen vor Gerichten geführt, um den Umweltschutz zu verbessern
– Die DUH veröffentlicht regelmäßig Positionspapiere und Pressemitteilungen zu aktuellen Umweltthemen