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Steuerreform 2024: Experten fordern moderne Unternehmensbesteuerung und Digitalisierung für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland

Am 12. Juli 2024 legten zwei Expertenkommissionen Vorschläge für eine umfassende Reform des Unternehmens- und Einkommensteuerrechts vor, die insbesondere auf **Steuervereinfachung**, stärkere **Digitalisierung** und den Abbau von **Doppelbesteuerung** abzielen. BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura begrüßt die Empfehlungen als wichtigen Schritt zu einem zukunftsfähigen und transparenten Steuerrecht und fordert die Bundesregierung auf, sie zügig umzusetzen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Kernelemente sind ein international wettbewerbsfähiges Steuerniveau von 25 Prozent, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und ein „Once-Only-Prinzip“ für Datenübermittlungen.

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– BGA begrüßt Kommissionsvorschläge für zukunftsfähiges, verständliches Steuerrecht.
– Forderung: vereinfachte Gewerbesteuerbemessung und Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung.
– Unterstützung des Once-Only-Prinzips für digitale Entlastung von Bürgern und Unternehmen.

Expertenkommissionen legen Vorschläge zur Steuerrechtsreform vor

Am 12.07.2024 wurden die Ergebnisse von zwei Expertenkommissionen zur Reform des Unternehmens- und Einkommensteuerrechts vorgestellt. Dr. Dirk Jandura, Präsident des BGA, präsentierte die Vorschläge als wichtigen Schritt für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. „Die Ergebnisse der beiden Expertenkommissionen sind ein Schritt vorwärts in Richtung zukunftsfähiges, verständliches und leicht nachvollziehbares Steuerrecht. Das wäre jetzt eine Chance für die Bundesregierung, den Wirtschaftsstandort zu stärken. Eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung ist lange überfällig. Die Vorschläge zur Vereinfachung und stärkeren Digitalisierung begrüßen wir ausdrücklich.“

Im Mittelpunkt der Reformpläne stehen die Vereinfachung der Gewerbesteuerbemessungsgrundlage sowie das Ziel, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Dabei betont Jandura: „Die Entschlackung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerungen und Mehrbelastungen im internationalen Steuerrecht würden Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser herausfordernden Zeit entlasten.“ Er appeliert eindringlich an die Bundesregierung, den Worten auch Taten folgen zu lassen: „Jetzt kann die Regierung beweisen, dass sie mit einer Stimme spricht und sich auch für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland einsetzt.“

Kritisch bewertet Jandura zudem den aktuellen Kurs in der Steuerpolitik: „Der Steuerkurs der vergangenen Jahre hat zu anhaltender wirtschaftlicher Schwäche, Abwanderung von Unternehmen und Verlagerung oder Aufschiebung von Investitionen geführt. Wir brauchen in die Zukunft investierende Unternehmen und motivierte, leistungsorientierte Beschäftigte. Nur so können wir die konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen durch mehr Wachstum bewältigen.“ Er fordert ein international vergleichbares Steuerniveau von 25 Prozent sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Ein weiterer wichtiger Ansatz der Reform ist die stärkere Digitalisierung des Steuerrechts, insbesondere das sogenannte Once-Only-Prinzip, das Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen die mehrfachen Übermittlungen von Daten ersparen soll. Dazu sagt Jandura: „Mehr Digitalisierung macht das Leben einfacher, damit sollte nicht bei den Unternehmen Halt gemacht werden. Auch hier würde eine Vereinfachung der Datenverfügbarkeit zu einer deutlichen Entlastung der Unternehmen führen.“ Diese Empfehlungen sollen den Weg für ein verständlicheres, moderneres und unternehmensfreundliches Steuerwesen ebnen.

Reformvorschläge für den Wirtschaftsstandort Deutschland: Chancen und Herausforderungen

Die aktuellen Empfehlungen der Expertenkommissionen zur Steuerrechtsreform stehen vor dem Hintergrund erheblicher wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen. Für Deutschland als Wirtschaftsstandort ist eine moderne, effiziente und wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung zunehmend entscheidend. Die global steigende Standortkonkurrenz, verbunden mit der fortschreitenden Digitalisierung, erhöht den Druck auf Politik und Wirtschaft, das Steuerrecht anzupassen. Eine Reform ist jetzt besonders relevant, weil sie helfen kann, Hemmnisse abzubauen und Deutschland international attraktiver zu machen.

Die Unternehmenssteuer gilt als zentraler Standortfaktor, da sie direkt die Investitionsentscheidungen von Unternehmen beeinflusst. Gleichzeitig spüren Beschäftigte und Bürger die Folgen der Steuergesetzgebung über Arbeitsplätze, Einkommen und öffentliche Dienste. In diesem Sinne geht es bei der Reform nicht nur um Wirtschaftspolitik, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Digitalisierungsfortschritte und eine Senkung der Steuerbelastung können auch Bürgern bessere Chancen und Entlastungen bringen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Steuerrecht. Die Expertenkommissionen betonen, dass Bürokratieabbau und technische Modernisierung die Steuerverwaltung effizienter gestalten und die Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit Behörden vereinfachen sollen. Dies könnte zu weniger Aufwand, schnelleren Abläufen und transparenteren Prozessen führen, von denen alle Beteiligten profitieren.
Die geplanten Vereinfachungen und Modernisierungen sind somit Teil eines übergeordneten Trends, der Deutschland helfen kann, wirtschaftlichen Strukturwandel aktiv zu gestalten und zugleich gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.

Warum gilt die Unternehmenssteuer als Standortfaktor?

Digitalisierung & Bürokratieabbau: Was erwartet Bürger und Unternehmen?

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