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Unterhaltszahlungen nur noch per Banküberweisung absetzbar

Neue Regelung für Unterhaltszahlungen | Presseportal
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert über eine entscheidende Neuerung im Steuerrecht, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt: Unterhaltszahlungen können nur noch abgesetzt werden, wenn sie per Banküberweisung erfolgen. Diese Regelung zielt darauf ab, steuerlichen Missbrauch zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit der Zahlungen zu erhöhen. Barzahlungen werden ab sofort nicht mehr vom Finanzamt anerkannt. Dies betrifft insbesondere Zahlungen für Verwandte im Ausland oder die Unterbringung in Pflegeheimen. Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi, empfiehlt, rechtzeitig auf Banküberweisungen umzustellen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Bremen (VBR).

Zu Jahresbeginn 2025 tritt eine bedeutsame Änderung für die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen in Kraft. Barzahlungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vom Finanzamt anerkannt. Stattdessen fordert das neue Jahressteuergesetz eine Überweisung von einem Bankkonto, um Missbrauch zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen zu verbessern.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hebt hierbei besonders den genauen Zeitpunkt der Überweisungen hervor. „Unterhaltszahlungen für rückwirkende Zeiträume können beispielsweise nicht abgesetzt werden. Das Gesetz verlangt, dass Unterhaltsleistungen für einen Bedarfsmonat immer im Voraus geleistet werden“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi (Zitat-Quelle: ).

Für viele Steuerpflichtige stellt sich nun die Frage, wie sie am besten auf die neuen Regelungen reagieren sollen. Ein Dauerauftrag könnte eine praktische Lösung bieten, um Zahlungsfristen einzuhalten und somit den Abzug bei der Einkommensteuererklärung zu sichern.

Diese Regelung betrifft nicht nur inländische, sondern auch ausländische Unterhaltsempfänger. Die Anpassung des Höchstbetrags an die Lebenshaltungskosten im Ausland bleibt weiterhin möglich. Im Jahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Doch Vorsicht: Ein Vermögen über 15.500 Euro oder Einkünfte aus anderen Quellen über 624 Euro jährlich mindern die Absetzbarkeit deutlich.

Für Eltern besteht jedoch, was den Kindesunterhalt betrifft, keine Möglichkeit zur Absetzung, wenn Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag beansprucht wird. Dies setzt entsprechende Klarheit für viele Haushalte voraus.

Der Wandel mag als restriktiv erscheinen, doch für die Steuerlandschaft bietet er faire Spielregeln. In Härtefällen, etwa bei außergewöhnlichen internationalen Zuständen wie einer Kriegsituation, sollen laut Gesetz Ausnahmen entstehen, die Barzahlungen ermöglichen.

Es liegt nun an den Steuerzahlenden, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren. Ein Blick auf die Webseite der Lohi kann vertiefende Informationen bereithalten, die helfen, die Finanzplanung entsprechend anzupassen und Kostenüberraschungen zu vermeiden.


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Strengere Regulierungen bei Unterhaltszahlungen: Auswirkungen und Zukunftsaussichten

Mit der Entscheidung, Unterhaltszahlungen ab 2025 nur noch in Form von Banküberweisungen zuzulassen, setzt der Gesetzgeber einen klaren Schritt in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Diese Neuregelung stellt jedoch eine tiefgreifende Veränderung dar, die sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt.

In den letzten Jahren sind die Möglichkeiten rund um digitale Finanztransaktionen stark gestiegen, was dem Staat neue Kontrollmöglichkeiten bietet. Die Bargeldregelung, die bis dahin galt, erlaubte es vielen Steuerpflichtigen, Zahlungen relativ frei und ohne genaue Überprüfung zu tätigen. Jedoch eröffnete dies Schlupflöcher für viele, die steuerliche Vorteile aus unerklärten oder missbräuchlichen Zahlungen zogen. Indem nun ausschließlich Banküberweisungen anerkannt werden, sollen solche Missbräuche eingedämmt werden. Dies ist ein klares Signal an alle Steuerzahler – was transparent nachvollzogen werden kann, ist auch einfacher im Sinne des Gesetzes prüfbar.

Für Steuerzahler könnte diese Veränderung allerdings auch finanzielle Belastungen hervorrufen. Besonders akzeptierende Gemeinschaften, wie etwa Menschen, die noch immer stark in einer *Bargeldkultur leben oder in Regionen wohnen, in denen Bankinfrastruktur schwach entwickelt ist, könnten mit ernsthaften Problemen konfrontiert sein. Hier könnte ein größerer Handlungsbedarf eintreten, um auch diesen Personenkreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu ermöglichen. Zudem sind digitale Technologien nicht überall vorhanden oder sicher nutzbar, worauf gerade entlegene oder krisengebeutelte Gebiete hinweisen. In solchen Fällen bleibt abzuwarten, ob die angekündigten Härtefallregelungen auch konsequent zur Anwendung kommen.

Darüber hinaus macht der Fokus auf Banküberweisungen auch die Schritte deutlich, die in die Zukunft weisen. Während andere Länder bereits verstärkt auf digitale Zahlungsmethoden setzen, schließt sich Deutschland diesem Trend nun entschlossener an. Der Wegfall der Barzahlungsmöglichkeit bei Unterhaltszahlungen könnte potenziell der Auftakt zu weiteren Reformen sein, die zukünftig auch andere steuerliche Bereiche umfassen könnten.

Langfristig könnte dies bedeuten, dass die Digitalisierung des gesamten Steuersystems vorangetrieben wird, einschließlich der Einführung digitaler Steuerkontrollen und automatisierter Plausibilitätsprüfungen. Solche Systeme bergen Hoffnung auf kleinere Steuerungskosten und weniger Bürokratie, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit eines sensiblen Umgangs mit Datenschutz und Bürgerrechten. Angesichts der Dynamik solcher Veränderungen sollten Steuerzahler heute schon mögliche Anpassungen in ihrem Alltag vornehmen, wie beispielsweise regelmäßige Überprüfungen ihrer Kontobewegungen und frühzeitige Planungen ihrer im Rahmen dieser neuen Regelungen. Tax-Beraterorganisationen, wie die , werden zweifellos eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung dieser Umstellung spielen und dafür Sorge tragen, dass die Übergänge so reibungslos wie möglich verlaufen.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia


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8 Antworten

  1. „Zahlungsfristen einhalten“ klingt einfach, aber wer denkt an all die Menschen ohne Zugang zu Banken? Ich hoffe echt, dass das nicht viele in finanzielle Schwierigkeiten bringt!

  2. „Eine tiefgreifende Veränderung“ ist ein gutes Stichwort hier! Aber was denkt ihr über die Ausnahmen in Härtefällen? Glaubt ihr, das wird fair umgesetzt oder gibt’s da Probleme?

  3. Das ganze Thema Unterhalt und Steuern ist ziemlich kompliziert. Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstehe. Vielleicht sollte es einfachere Erklärungen geben für Menschen wie mich.

    1. Ja genau Bruns! Die Komplexität der Steuergesetze macht es vielen schwer. Eine einfache Übersicht oder FAQs wären wirklich hilfreich für alle Steuerzahler.

    2. „Steuergesetze“ und „einfach“ in einem Satz klingt schon komisch! Vielleicht könnten wir auch mal einen Experten einladen für eine Diskussion über die Vor- und Nachteile dieser neuen Regelungen?

  4. Die neuen Regelungen zu den Unterhaltszahlungen sind wirklich eine Herausforderung. Ich frage mich, wie viele Leute tatsächlich auf Daueraufträge umstellen werden. Gibt es auch Schulungen dazu? Es wäre hilfreich, mehr Informationen zu erhalten.

    1. Ich stimme dir zu, Ivo! Es ist wichtig, dass die Leute gut informiert sind über diese Änderungen. Vielleicht könnte die Lohi Webinare anbieten? Das wäre eine gute Möglichkeit für alle, Fragen zu stellen.

    2. Ich finde es auch komisch, dass Barzahlungen nicht mehr anerkannt werden. Was ist mit Leuten ohne Bankkonto? Diese Regelung sollte besser durchdacht werden, um niemanden in Schwierigkeiten zu bringen.

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