Bremen (VBR). Unterhaltspflichtige Mütter und Väter sind verärgert über die erneute Anhebung des Unterhalts für Kinder gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2024. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Unterhalt um 9 Prozent gestiegen, während die Inflationsrate unter 4 Prozent liegt. Besonders hart trifft diese Erhöhung die Unterhaltspflichtigen der Mittelschicht, die bereits Unterhalt für den früheren Ehegatten und zwei Kinder zahlen müssen. Ihnen bleibt weniger als die Hälfte ihres Nettoeinkommens übrig, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Melanie Ulbrich, die Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), kritisiert die Höhe des Kindesunterhalts und betont, dass der Unterhaltspflichtige auch Kosten für seinen eigenen Haushalt tragen muss.
Ulbrich argumentiert, dass die Düsseldorfer Tabelle 2024 nicht dem Gesetz entspricht. Das Gesetz sieht vor, dass dem minderjährigen Kind „angemessener Unterhalt“ von seinen Eltern zusteht. Die Düsseldorfer Tabelle setzt diese Forderung um, indem sie bei steigendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen höheren Kindesunterhalt festlegt. Allerdings bleibt dem Unterhaltspflichtigen selbst laut der aktuellen Tabelle ein fester Betrag von 1.750 Euro monatlich als angemessener Selbstbehalt. Diese Festlegung sorgt für Unmut bei den Betroffenen, da unabhängig von ihrem Einkommen der angemessene Selbstbehalt stets bei 1.750 Euro liegt.
Die Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis führt dazu, dass Unterhaltspflichtigen ein zu geringer Betrag von ihrem Einkommen bleibt, um angemessen leben zu können. Dies verstößt laut Ulbrich gegen das Recht auf freie Selbstbestimmung, das im Grundgesetz verankert ist. Sie fordert daher, dass der Unterhaltspflichtige gesetzlich garantiert bekommen sollte, dass ihm zumindest die Hälfte seines Nettoeinkommens verbleibt.
Um die Ungerechtigkeiten im Unterhaltsrecht zu vermeiden, schlägt Ulbrich vor, dass der „angemessene Unterhalt“ für Unterhaltspflichtige ebenso dynamisch angepasst wird wie der Unterhalt für Kinder. Dies würde zu einer fairen Verteilung des Einkommens zwischen den Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern führen. Eine solche Lösung würde Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und den Grundsatz „Beide betreuen – Beide bezahlen“ besser umsetzen.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) setzt sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Menschen ein, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Der ISUV ist unabhängig und finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Der Verband fordert eine gerechtere Gestaltung des Unterhaltsrechts und unterstützt das Anliegen von Melanie Ulbrich.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
„Die Düsseldorfer Tabelle lässt mir nicht einmal die Hälfte meines Einkommens. …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
1 Antwort
Wichtig ist, dass endlich die tatsächlichen Lebenssituationen der betroffenen mit einbezogen werden.
Meine Ex-Partnerin ist z.B. Grundschullehrern mit einem deutlich höheren Netto-Gehalt wie meines. Gleichzeitig ist sie aufgrund des Berufes selbst bei Vollzeit jeden Tag spätestens um 13 Uhr Zuhause.
Auch spielt die Betreuung in den Ferien keine Rolle, da Schulferien.
Weiterhin habe ich die Kinder deutlich öfters als nur jedes Wochenende.
Und jetzt noch ein spannendes Detail. Verbeamtete Lehrer erhalten Kinderzuschlag (Familienzuschlag wenn Verheiratet usw.) Dieser wird ausschließlich gezahlt aufgrund der Kinder. Es gibt EU-Gerichturteile, die genau diesen Bestandteil des Gehaltes dem Kind und nicht dem Erwerbstätigen zuschreiben. Aus diesem Grund wurde bei EU-Beamten der Unterhalt um diesen Betrag (Kinderzuschlag) gekürzt.
Leider ist es aber ein langer Kampf gegen die Unwissenheit und auch Untätigkeit deutscher Jugendämter und Gerichte.
Ich bin mir bewusst, dass es sich bei mir um einen sehr speziellen Fall handelt, allerdings gibt es zu tausenden die Fälle, in denen sich Väter deutlich mehr einbringe oder einbringen möchte. Und leider gibt es auch zu tausenden die Fälle, in denen die Mütter genau dies blockieren. Das Wechselmodell wird genau aus diesem Grund oft abgelehnt, weil es die Einnahmen deutlich schmälern würde. Denn oft ist der Unterhalt auch zusätzliches Taschengeld, wie in meinem Fall.
Daher müsste viel mehr darauf eingegangen werden, was beide Partner verdienen. Was leistet man für das Kind (beide Partner). Es sollte auch eine Unterscheidung geben, ob man nur alle 14 Tage oder vielleicht auch noch 2 Tage in der Woche die Kinder hat. Dies wird bisher völlig ignoriert. Entweder komplett 50/50, oder man hat keinerlei Anspruch auf Kürzung der Unterhaltes. 45/55 und man müsste trotzdem den vollen Unterhalt zahlen.
Aber natürlich sollen die, die sich überhaupt nicht an der Erziehung beteiligen auch Zahlen. Das sehe ich genau so. Leider sind es oft genau die, die nicht Zahlen. Und in diesem Fall oft sehr erfolgreich. Mit etwas krimineller Energie ist es ein leichtes sich um die Zahlungen zu drücken. Der Staat (Wir) zahlt dann die Zeche. Die Dummen sind wie immer, die Ehrlichen.
Auf den Weg gebracht werden sollten die Reformen schon vor langer Zeit. Ganz Aktuell wieder die FDP. Kommen wird nichts, auch weil es sich niemand leisten möchte, die Lobby der „Alleinerziehenden“ Wähler gegen sich aufzubringen.
Dabei sind viel weniger Alleinerziehend als sie gerne selbst hätten. Mittlerweile sprechen wir bei vielen vermutlich von „getrennt“ erziehend. Alleine klingt aber nun mal besser, um die eigenen Forderungen besser argumentieren zu können.
Man könnten auch die ketzerische Frage stellen, wird mit höherem Unterhalt nicht sogar begünstigt, dass man sich als Vater/Mutter noch weniger um seine Kinder kümmern kann? Wenn man schon eine Menge Unterhalt zahlt, kann man sich selbst kaum noch eine Wohnung leisten, in der man die Kinder betreuen kann. Wenn man viel Unterhalt zahlt, kann man selbst nicht mehr mit den Kindern in Urlaub fahren. Macht dies dann alles der Partner, der den Unterhalt und das Kindergeld bekommt, dann wird das Verhältnis zu den Kindern automatisch immer weniger werden.
Von daher sollte es im Sinne des Gesetzgebers sein, das Verhältnis zu beiden Elternteilen zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
C.