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Unterhaltsrechte bei Trennung klären: Infos vom Experten

Pressemeldung:Unterhaltsrechte bei Trennung klären: Infos vom Experten
In einer Zeit, in der familiäre Beziehungen komplexer denn je sind, bringt eine bevorstehende Veranstaltung in Ravensburg Licht ins Dunkel der Unterhaltsrechtsfragen, die bei Trennung und Scheidung im Raum stehen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) präsentiert einen informativen Abend mit einem Ravensburger Fachanwalt für Familienrecht und Mediator. Am Mittwoch, dem 27. März, wird dieser Experte wichtige rechtliche Aspekte rund um Kindes-, Ehegatten- und Partnerunterhalt beleuchten – ein Muss für alle, die sich inmitten der Herausforderungen einer Trennung befinden oder sich einfach nur informieren wollen. Mit wertvollen Rechtshinweisen und der Möglichkeit, direkte Fragen an den Experten zu stellen, öffnet diese Veranstaltung neue Wege für eine gerechtere Gestaltung der Unterhaltsansprüche.

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Bremen (VBR). Trennung und Scheidung markieren oft den Beginn einer emotional und rechtlich komplexen Zeit für die Beteiligten. Besonders brisant wird es, wenn Unterhaltsansprüche geklärt werden müssen. Hier kommen Kinder, Ex-Ehepartner und unter Umständen auch Ex-Lebenspartner ins Spiel. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht aus Ravensburg wird im Rahmen einer Veranstaltung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Licht ins Dunkel der rechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen bringen.

Finden wird die Veranstaltung am Mittwoch, dem 27. März, um 19 Uhr in Ravensburg. Dabei werden verschiedene Unterhaltsthemen von Kindesunterhalt über Trennungs- bis hin zum nachehelichen Unterhalt angesprochen. Vor allem minderjährige Kinder haben rechtlich gesehen den vorrangigen Anspruch auf Unterhalt. Doch auch Getrenntlebende, Geschiedene und Ex-Partner ohne gemeinsame Kinder können unter bestimmten Bedingungen Unterhaltsansprüche geltend machen.

Der Ravensburger Fachanwalt für Familienrecht wird wichtige Grundsätze des Unterhaltsrechts erläutern, darunter die Bedürftigkeit, die Ermittlung des Einkommens des Verpflichteten, die Höhe des Unterhalts, Auskunftspflichten, den Selbstbehalt, Mehr- und Sonderbedarf sowie die Dauer der Unterhaltsverpflichtung. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die Abänderungsmöglichkeiten und die spezifischen Bedingungen bei Volljährigkeit, Ausbildung und Studium gelegt. Im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht im Gegensatz zu Ehepaaren während und nach der Partnerschaft grundsätzlich keine Unterhaltspflicht, sofern keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind.

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Die Veranstaltung verspricht nicht nur einen Überblick über das Unterhaltsrecht zu geben, sondern wird auch praxisnahe Tipps bieten und Fragen aus dem Publikum beantworten. Der Erfahrungsschatz des Referenten, kombiniert mit der Expertise des ISUV, gewährleistet dabei eine hohe Qualität der Informationen.

Wer Interesse hat, teilzunehmen, sollte sich vorab anmelden. Zwar ist die Teilnahme kostenlos, doch freut sich der Verband über jede Spende. Die Veranstaltung ist eine exzellente Gelegenheit für Betroffene, sich fundiertes Wissen anzueignen und direkten Rat von einem Experten zu erhalten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte auf der Website des ISUV sowie direkt bei Manfred Ernst, dem Leiter der ISUV-Kontaktstelle Ravensburg, Oberschwaben, Bodensee.

In einer Zeit, die bereits von emotionalen Herausforderungen geprägt ist, kann das Wissen um rechtliche Verpflichtungen und Rechte eine wichtige Stütze sein. Gerade im Bereich des Familienrechts ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur über die aktuellen Gesetze und Richtlinien informiert zu sein, sondern auch zu verstehen, wie diese in der Praxis angewendet werden können. Die Veranstaltung in Ravensburg setzt genau hier an und bietet Betroffenen eine Plattform, um sich ausführlich zu informieren und auszutauschen.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Unterhalt bei Trennung und Scheidung – Was steht mir zu, was muss ich zahlen?

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