Bremen (VBR). Michael K., ein Mitglied des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), schildert seine finanzielle Belastung eindrucksvoll: „Ich verdiene gut, ich kann mich nicht beklagen. Ich zahle für meine drei Kinder im Alter von 10, 14 und 15 Jahren 1466 € Unterhalt, obwohl die Kinder jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei mir sind. Mir bleibt weniger als der angemessene Selbstbehalt von 1750 €. Das reicht für mich und die Kinder nicht.“
Diese persönliche Erfahrung ist kein Einzelfall. ISUV warnt seit längerem vor den drastischen Auswirkungen der letzten drei Jahre, in denen die Unterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle (DTB) kontinuierlich gestiegen sind. Diese Entwicklung trifft besonders Unterhaltspflichtige der Mittelschicht hart. Die Betroffenen, oft gutverdienend, erleben durch die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für mehrere Kinder oder zusätzlich von Trennungsunterhalt einen sozialen Abstieg. „Den Kindern steht ein angemessener Unterhalt zu. Aber auch Unterhaltspflichtigen muss genügend vom Nettoverbleiben, damit sie ihren eigenen Lebensstandard erhalten können,“ betont Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV.
Das deutsche Unterhaltsrecht verlangt, dass Eltern ihren Kindern „angemessenen Unterhalt“ bieten müssen, wobei die Höhe des Unterhalts an das Einkommen der Eltern geknüpft ist. In der Praxis greift man dabei schematisch auf die DTB zurück, was häufig zu einer als ungerecht empfundenen Verteilung führt. Viele Unterhaltspflichtige haben dadurch nach Abzug von Unterhaltszahlungen kaum mehr als die Hälfte ihres Nettoeinkommens zur Verfügung – eine Realität, die selbst nach Coaching und Beratung durch den ISUV sichtbar bleibt. Weitere finanzielle Einbußen entstehen, wenn auch Trennungsunterhalt geleistet werden muss.
Ein Beispiel veranschaulicht dieses Dilemma: Ein Unterhaltspflichtiger mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.000 Euro, der für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss und dessen Expartnerin ohne ausreichende eigene Einkünfte ist, behält nach Berechnungen oft nur rund 1.560 Euro. Wie Ulbrich erklärt, äußern viele Betroffene in diesen Situationen resigniert: „Wenn ich nicht arbeite, habe ich fast genauso viel.“
Eine mögliche, jedoch bisher wenig ausgeschöpfte Lösung bietet die DTB selbst. Neben den reinen Unterhaltsbeträgen enthält sie Bedarfskontrollbeträge (BKB). Diese sollen laut Anmerkung Nr. 6 der DTB zu einer fairen Einkommensverteilung führen und garantieren, dass Unterhaltspflichtigen rund 50 Prozent ihres Nettoeinkommens verbleiben. Dennoch werden die BKB in der Rechtspraxis bislang kaum berücksichtigt, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass deren Anwendung als reine Sollvorschrift formuliert ist.
Die Implementierung der Bedarfskontrollbeträge in die tägliche gerichtliche Praxis könnte eine gerechtere Aufteilung sicherstellen. Konkret hätte dies zur Folge, dass einem Schuldner mit 4.000 Euro netto statt bisher 1.560 Euro dann 2.150 Euro bleiben würden – nahezu 600 Euro mehr. Dies würde dazu führen, dass dem Unterhaltspflichtigen etwas mehr als die Hälfte seines Einkommens zur Verfügung stünde.
Neben den finanziellen Vorteilen steht dabei auch der Gleichheitsaspekt im Vordergrund, denn während die Unterhaltsansprüche der Kinder dynamisch steigen, bleiben die Ansprüche des Unterhaltspflichtigen statisch. Gegenwärtig wird unabhängig vom Verdienst lediglich ein „angemessener Selbstbehalt“ von 1.750 Euro zugestanden, was bei höherem Einkommen keine proportional ausgeglichene Einkommensverteilung darstellt.
Aus diesem Grund fordert der ISUV, dass die Bedarfskontrollbeträge konsequent angewandt und dabei die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Damit könnten sowohl der gesetzlich geforderte angemessene Unterhalt für Kinder als auch eine gerechte Einkommensverteilung für Unterhaltspflichtige gewährleistet werden. „Es müsste lediglich die Anmerkung Nr. 6 in der DTB neu als verbindlich formuliert werden,“ erläutert Melanie Ulbrich.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht setzt sich seit über 45 Jahren als unabhängige und gemeinnützige Organisation für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen ein, die durch Trennung oder Scheidung betroffen sind. Der Verband finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und bietet Unterstützung in allen rechtlichen und sozialen Belangen rund um das Thema Familienrecht.
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Bedarfskontrollbetrag konsequent umsetzen – Mehr Gerechtigkeit für Unterhaltspflichtige
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Zitierte Personen und Organisationen
- Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV
- Michael K. (ISUV-Mitglied)
- Melanie Ulbrich (ISUV-Bundesvorsitzende)
- Düsseldorfer Tabelle (DTB)
- ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
- Kontaktinformationen der Bundesgeschäftsstelle: Tel. 0911 55 04 78, info@isuv.de
- Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80, m.ulbrich@isuv.de
- Josef Linsler (ISUV-Pressesprecher), Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71, j.linsler@isuv.de
Meldung einfach erklärt
Hier ist der Beitrag in leichter Sprache erklärt:
Datum und Zeitpunkt
– Der Beitrag wurde am 09.07.2024 um 09:00 Uhr veröffentlicht.
Wer hat den Beitrag geschrieben?
– Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV.
– Ein Mitglied namens Michael K. hat seine Situation beschrieben.
Was sagt Michael K.?
– Er verdient gut, zahlt aber für seine drei Kinder viel Unterhalt: 1466 €.
– Die Kinder sind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei ihm.
– Ihm bleibt weniger als 1750 €, das reicht für ihn und die Kinder nicht.
Warum ist das ein Problem?
– In den letzten Jahren wurden die Unterhaltsbeträge erhöht.
– Viele Eltern, die Unterhalt zahlen müssen, haben danach weniger von ihrem eigenen Einkommen übrig.
– Besonders Menschen mit mittlerem Einkommen fühlen sich oft finanziell überfordert nach einer Trennung oder Scheidung.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
– Eltern müssen ihren Kindern einen angemessenen Unterhalt zahlen.
– Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen der Eltern ab.
– In der Praxis wird dafür die Düsseldorfer Tabelle (DTB) verwendet.
– Die DTB gibt an, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, je nach Einkommen.
– Dies führt manchmal zu unfairer Einkommensverteilung.
Beispiel einer Berechnung
– Ein Elternteil verdient netto 4.000 Euro im Monat.
– Muss er zwei Kindern und der Expartnerin Unterhalt zahlen, bleiben ihm nur 1.560 Euro.
– Einige sagen, es lohne sich fast gar nicht mehr zu arbeiten.
Gibt es eine Lösung im Gesetz?
– Ja, die Düsseldorfer Tabelle enthält Bedarfskontrollbeträge (BKB).
– Diese sollen für eine gerechte Aufteilung des Einkommens sorgen.
– Die BKB sind in der Tabelle für jede Einkommensgruppe aufgeführt.
– Sie sichern dem zahlenden Elternteil etwa 50% des Nettoeinkommens.
Warum werden die BKB selten beachtet?
– Die BKB sind nur Empfehlungen, keine verpflichtenden Vorschriften.
– Die Tabelle setzt einen feststehenden Betrag von 1.750 Euro als Selbstbehalt an.
Welche Auswirkungen hätten die BKB in der Praxis?
– Würden die BKB konsequent angewendet, hätte unser Beispiel-Elternteil statt 1.560 Euro nun 2.150 Euro übrig.
– Das wäre etwa die Hälfte seines Einkommens.
– Dies würde für eine fairere Verteilung sorgen.
Forderung des ISUV
– Der ISUV fordert, dass die BKB von den Gerichten regelmäßig angewendet werden.
– Dies würde zu einer gerechten Einkommensverteilung zwischen unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen führen.
Wer ist der ISUV?
– Der ISUV vertritt seit über 45 Jahren die Interessen von Menschen, die durch Trennung und Scheidung betroffen sind.
– Er unterstützt bei Themen wie elterliche Sorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung.
– Er finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
– Der ISUV ist unabhängig und bundesweit organisiert.
Kontaktinformationen
– ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78, info@isuv.de
– Vorsitzende Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80, m.ulbich@isuv.de
– Pressesprecher Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71, j.linsler@isuv.de
Fragen und Antworten:
1. Was ist die Düsseldorfer Tabelle (DTB)?
– Eine Richtlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland.
2. Was sind Bedarfskontrollbeträge (BKB)?
– Beträge in der DTB, die für eine faire Verteilung des Einkommens sorgen sollen.
3. Warum sind diese wichtig?
– Sie würden sicherstellen, dass die unterhaltspflichtige Person genug Geld für sich selbst behält.
4. Was fordert der ISUV?
– Dass die Bedarfskontrollbeträge von den Gerichten regelmäßig angewendet werden, um die Einkommensverteilung fairer zu machen.
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