Bremen (VBR). Unveränderter Trend: Kindesunterhalt steigt erneut um 9 Prozent
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV – meldet, dass der Kindesunterhalt ab dem 1. Januar 2024 erneut um 9 Prozent angehoben wird. Innerhalb von nur 2 Jahren bedeutet dies eine Steigerung um insgesamt 20 Prozent. Damit halten die steigenden Unterhaltszahlungen jedoch nicht mit den Lohnerhöhungen Schritt. Diese Entwicklung hat Auswirkungen sowohl auf die Kinder als auch auf die unterhaltspflichtigen Elternteile.
Oftmals wird in den Medien über diese Erhöhungen mit dem positiven Unterton “Kinder bekommen mehr Geld” berichtet. Allerdings wird dabei häufig die Frage vernachlässigt, woher dieses “Geld” kommt und welche Auswirkungen es für den Schuldner und dessen Betreuungsmöglichkeiten der Kinder hat. Die Vorsitzende des ISUV, Melanie Ulbrich, stellt fest: “Die massiven Unterhaltsanhebungen haben dazu geführt, dass gutverdienende Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht mit mehr Kindern oft nicht mehr haben als den Selbstbehalt. Ja manche werden gar zu Mangelfällen, wenn neben Kindesunterhalt beispielsweise ehebedingte Schulden abzutragen sind.”
Um diese Problematik zu verdeutlichen, gibt der ISUV ein Fallbeispiel eines Mitglieds: Ein Vater von zwei Kindern, der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bisher betrug sein monatliches Nettoeinkommen inklusive 13. Monatsgehalt 32.903 Euro. Ab Januar 2024 erhält er eine Lohnsteigerung und somit ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 35.463 Euro. Bisher zahlte er monatlich insgesamt 874 Euro Kindesunterhalt inklusive Fahrtkosten. Mit den anstehenden Änderungen der Düsseldorfer Tabelle und dem Wechsel eines Kindes in eine höhere Altersgruppe steigt der monatliche Kindesunterhalt auf 1126 Euro. Das bedeutet für den Vater eine zusätzliche Belastung von 3024 Euro im Jahr.
Trotz seines überdurchschnittlichen Nettoeinkommens bleibt dem Vater nach Abzug des Kindesunterhalts und ehebedingter Schulden kaum noch etwas übrig. Er fällt somit unter den Selbstbehalt von 1450 Euro und wird zum Mangelfall. Im Vergleich dazu verfügt die Mutter, die als Krankenschwester arbeitet, über ein deutlich höheres Haushaltseinkommen, bestehend aus ihrem Gehalt, Kindergeld und dem Kindesunterhalt.
Der ISUV kritisiert, dass die Haushaltseinkommen beider Elternteile stärker berücksichtigt werden sollten, um eine gerechte Unterhaltsregelung zu gewährleisten. Außerdem werden weitere finanzielle Belastungen, wie etwa ehebedingte Schulden oder der “fiktive Wohnkostenvorteil” des Vaters, nicht ausreichend berücksichtigt. Die finanzielle Situation des Vaters wird dadurch weiter erschwert, sodass er sich nicht einmal mehr gemeinsame Ausflüge oder einen Urlaub mit seinen Kindern leisten kann.
Der ISUV setzt sich für Menschen in Trennung und Scheidung ein und unterstützt Betroffene dabei, einvernehmliche Lösungen in Bezug auf die Betreuung der Kinder und die Einkommensverhältnisse zu finden. Die Organisation fordert eine Modernisierung des Familienrechts, um eine gerechtere Regelung zu ermöglichen.
iSPRINT-Mitarbeitende sind von den Problematiken des Kindesunterhalts betroffen. Die Organisation arbeitet kontinuierlich daran, Alltagsfragen zu erleichtern und den Schutz und Wohl der Kinder zu gewährleisten.
Kontakt:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78
Email: info@isuv.de
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„Papa, warum fahren wir nicht auch in Urlaub?“
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