– Risikobeiträge in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung sinken 2024 im Durchschnitt um rund sieben Prozent.
– Bundeszuschuss steigt 2025 um 20 Mio. Euro auf insgesamt 120 Mio. Euro.
– Politik muss Beitragsstabilität sichern, um erneute Erhöhungen und Belastungen zu vermeiden.
Beitragssenkung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung: Entlastung für Waldbesitzende
Die rund 800.000 forst- und landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland können erstmals seit Jahren auf eine Entlastung bei ihren Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) hoffen. Nach massiven Steigerungen, die sich beim Risikobeitrag auf 36 Prozent summierten, sinken die Beiträge in diesem Jahr leicht. Besonders für die Forstwirtschaft bedeutet das eine spürbare Erleichterung: Im Durchschnitt beträgt die Entlastung beim Risikobeitrag in der Forstwirtschaft rund sieben Prozent. Dabei zeigt sich, dass ab einer Betriebsgröße von etwa 1,55 Hektar insgesamt weniger gezahlt werden muss. Kleinstbetriebe müssen hingegen wegen gestiegener Grundbeiträge, die unter anderem Verwaltungskosten und Prävention finanzieren, mitunter Mehrkosten in Kauf nehmen.
Grund für die erstmalige Beitragssenkung ist unter anderem die verstärkte Unterstützung durch den Bund. So soll der Bundeszuschuss an die LUV im kommenden Jahr um 20 Millionen Euro auf insgesamt 120 Millionen Euro steigen. Damit steigt die Entlastung bei den Risikobeiträgen durch Bundesmittel von bisher 15,45 Prozent auf 20,04 Prozent. Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, betont: „Für die bundesmittelberechtigten Forstbetriebe bedeutet das eine spürbare zusätzliche Entlastung. Die jetzt greifende Beitragssenkung ist ein wichtiges Signal für die Waldbesitzenden und muss der Auftakt zu einer dringend notwendigen Stabilisierung des Beitragsniveaus sein.“
Diese positive Entwicklung ist jedoch kein Grund, sich in Sicherheit zu wiegen. Ohne ein dauerhaftes Wachstum der Bundesmittel und klare politische Weichenstellungen drohen den Waldbesitzenden langfristig erhebliche Mehrbelastungen. Besonders im Fokus steht die neue Berufskrankheit Parkinson, die seit September 2023 als arbeitsbedingte Erkrankung anerkannt wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, was den Beitragshaushalt stark belastet. Prof. Bitter warnt: „Ohne eine Verstetigung und einen weiteren Aufwuchs der Bundesmittel stehen unseren Forstbetrieben jedoch langfristig weitere Belastungen ins Haus – insbesondere durch die enormen Kosten, die durch die neue Berufskrankheit Parkinson auf uns zukommen.“
Auch Lutz Freytag, Mitglied im Vorstand der SVLFG und gewählter Selbstverwalter der Liste Waldbesitzerverbände, unterstreicht die Dringlichkeit: „Wir haben erreicht, dass die Beiträge in diesem Jahr nicht weiter steigen. Jetzt müssen die richtigen Weichen für den Haushalt 2026 und die Folgejahre gestellt werden. Andernfalls drohen erneut drastische Beitragssteigerungen.“ Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Kalamitäten wie Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall stehen viele Waldbesitzende vor finanziellen Herausforderungen, da Erträge aus der Holzvermarktung fehlen, die Versicherungskosten aber weiter anfallen. Diese Belastungen könnten die notwendigen Maßnahmen zum Umbau der Wälder hin zu mehr Klimastabilität gefährden, so Freytag.
Die nun beschlossene Beitragssenkung sendet ein wichtiges Signal an Waldbesitzer und Politik gleichermaßen: Die Spirale der Beitragssteigerungen ist vorerst gestoppt, doch der Weg zu einer stabilen und fairen Finanzierung der Unfallversicherung bleibt eine zentrale Aufgabe. Nur mit einer nachhaltigen Finanzierung und politischen Unterstützung können die schwerwiegenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen für die Forstbetriebe gemeistert werden.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag beruhen auf einer Pressemitteilung der AGDW – Die Waldeigentümer e.V.