43. UNESCO-Generalkonferenz 2025: Neuroethik, Generaldirektorwahl und Gedenkjahre im Fokus

Vom 30. Oktober bis 13. November 2025 tagt die 43. UNESCO-Generalkonferenz in Samarkand, Usbekistan. Die 194 Mitgliedstaaten treffen wegweisende Entscheidungen, darunter die Wahl eines neuen Generaldirektors und die Verabschiedung einer ethischen Empfehlung zu Neurotechnologien. Zudem werden neue UNESCO-Gedenkjahre beschlossen, darunter Jahrestage für Joseph von Fraunhofer und Gabriele Münter mit deutscher Beteiligung.
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Inhaltsübersicht

– UNESCO-Generalkonferenz tagt vom 30. Oktober bis 13. November in Samarkand.
– Wahl des neuen UNESCO-Generaldirektors am 6. November in geheimer Abstimmung.
– Entscheidung über ethische Leitlinien für Neurotechnologien am 5. oder 6. November.

UNESCO-Generalkonferenz 2025: Entscheidungen mit globaler Tragweite

Vom 30. Oktober bis 13. November 2025 (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung) tagt die 43. UNESCO-Generalkonferenz in Samarkand, Usbekistan. Die Versammlung aller 194 Mitgliedstaaten (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung)* – das höchste Entscheidungsgremium der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation – steht vor wegweisenden Beschlüssen, die alle zwei Jahre über Programm und Budget der Weltorganisation bestimmen.

Im Fokus der Konferenz stehen drei zentrale Entscheidungen: Am 6. November (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung)* wählt die Generalkonferenz in geheimer Abstimmung den neuen Generaldirektor. Der UNESCO-Exekutivrat hat bereits den ägyptischen Altertumsforscher Khaled El-Enany als Nachfolger der scheidenden Generaldirektorin Audrey Azoulay vorgeschlagen.

Einen Tag zuvor, am 5. oder 6. November (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung), beraten die Mitgliedstaaten über eine völkerrechtliche Empfehlung zu ethischen Fragen von Neurotechnologien. Diese Systeme an der Schnittstelle zwischen Gehirn und Computer gewinnen weit über klinische Anwendungen hinaus rasant an Bedeutung. Die UNESCO-Empfehlung soll „einerseits forschungs- und innovationsfreundliche Bedingungen für Neurotechnologien schaffen, anderseits klare ethische Leitplanken zur Wahrung von Menschenrechten und Menschenwürde definieren“ (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung).

Zudem beschließt die Generalkonferenz Gedenkjahre mit deutscher Beteiligung: 2026 jährt sich der Todestag von Joseph von Fraunhofer zum 200. Mal, 2027 markiert der 150. Geburtstag der Malerin Gabriele Münter. Beide Persönlichkeiten sollen unter UNESCO-Schirmherrschaft gewürdigt werden (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung)*.

Die UNESCO, gegründet am 16. November 1945 (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung), folgt bis heute ihrer Leitidee: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“ (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung). Ihre Aufgabe definiert sie als Beitrag „durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit“ (Stand: 22. Oktober 2025, Pressemitteilung)*.

Neuroethik: Worum geht es bei der UNESCO-Empfehlung?

Neurotechnologien entwickeln sich rasant – Systeme an der direkten Schnittstelle zwischen Gehirn und Computer finden längst nicht mehr nur in der Medizin Anwendung, sondern auch in Konsumbereichen, Marketing und Unterhaltungsindustrie. Diese Entwicklung wirft grundlegende ethische Fragen auf, denen sich die UNESCO mit einer geplanten völkerrechtlichen Empfehlung annimmt.

Konsultation und Entwurfsgeschichte

Der Prozess zur Entwicklung internationaler Standards für Neurotechnologien begann im April 2024 mit einer von der UNESCO organisierten Online-Konsultation zur Ethik von Neurotechnologien*. Dieser partizipative Ansatz sollte verschiedene Perspektiven aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik einbeziehen.

Bereits im Oktober 2024 lag ein erster Entwurf der UNESCO-Empfehlung vor, der vor Risiken für Menschenwürde und Grundrechte warnte*. Der Text zielte darauf ab, einerseits forschungs- und innovationsfreundliche Bedingungen für Neurotechnologien zu schaffen, andererseits klare ethische Leitplanken zur Wahrung von Menschenrechten zu definieren.

Im Mai 2025 tagte ein UNESCO-Sonderausschuss technischer und juristischer Experten zur Finalisierung des Entwurfs*. Diese Phase markierte den Übergang von der inhaltlichen Diskussion zur juristischen Präzisierung des Dokuments.

Welche Risiken die Empfehlung anspricht

Der UNESCO-Entwurf identifiziert mehrere zentrale ethische Herausforderungen, die mit der Verbreitung von Neurotechnologien einhergehen:

  • Cybersicherheit und Datenschutz bei höchst sensiblen neuronalen Informationen

  • Mangelnde Transparenz über Erhebung und Nutzung von Gehirndaten

  • Beeinträchtigung mentaler Autonomie und persönlicher Entscheidungsfreiheit

  • Ungleicher Zugang zu neurotechnologischen Anwendungen

  • Fehlende Regulierungslücken in nationalen Rechtsordnungen

Die Dringlichkeit internationaler Standards unterstreicht eine Analyse des Europäischen Parlaments: Im Jahr 2024 verfügten weniger als 15 Prozent der untersuchten Staaten über explizite Gesetzgebungen zu Neurotechnologien*. Diese regulatorische Lücke könnte zu erheblichen Schutzdefiziten für Bürgerinnen und Bürger führen, während gleichzeitig die kommerzielle Nutzung von Neurotechnologien weiter zunimmt.

Der Entwurf versucht, einen Ausgleich zwischen Innovationsförderung und Grundrechtsschutz zu finden – eine Gratwanderung, die im weiteren politischen Prozess noch diskutiert werden wird.

So wird der UNESCO-Generaldirektor gewählt

Das Wahlverfahren für den UNESCO-Generaldirektor folgt einem klar definierten Prozess, der bis zu sechs Wahlgänge umfassen kann. Laut Rechercheangaben handelt es sich um eine geheime Wahl, bei der eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen erforderlich ist*. Praktisch bedeutet dies: Die Delegierten der 194 Mitgliedstaaten geben ihre Stimmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Sollte im ersten Wahlgang keine ausreichende Mehrheit zustande kommen, folgen weitere Runden – maximal sechs – bis ein Kandidat die notwendige Unterstützung erreicht.

Politische Kräfte und regionale Interessengruppen spielen bei dieser Wahl eine bedeutende Rolle. Traditionell ringen verschiedene geopolitische Blöcke um Einfluss in der UN-Organisation. Die Wahl des Generaldirektors spiegelt daher nicht nur fachliche Eignung wider, sondern auch das Kräfteverhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Prioritäten für die internationale Zusammenarbeit in den UNESCO-Kernbereichen.

Kultur, Gedenkjahre und die Rolle der UNESCO

Die UNESCO-Schirmherrschaft für Gedenkanlässe verleiht historischen Persönlichkeiten und Ereignissen internationale Strahlkraft. Sie schafft nicht nur erhöhte Sichtbarkeit, sondern eröffnet auch Zugang zu globalen Netzwerken und Fördermöglichkeiten. Diese kontinuierliche Erweiterung zeigt, wie dynamisch das internationale Gedenken durch die UNESCO gestaltet wird.

Die beiden deutschen Initiativen – Joseph von Fraunhofers 200. Todestag 2026 und Gabriele Münters 150. Geburtstag 2027 – demonstrieren, wie nationale Kulturerbe-Initiativen durch UNESCO-Schirmherrschaft internationale Reichweite gewinnen. Bei Fraunhofer steht die Verbindung von wissenschaftlicher Präzision und praktischer Anwendung im Fokus, während bei Münter ihr expressionistisches Werk und ihre Rolle in der Kunstgeschichte gewürdigt werden. Solche Benennungen fördern den kulturellen Austausch über Ländergrenzen hinweg und positionieren deutsche Kulturbeiträge im globalen Dialog.

Die Praxis der UNESCO bei der Ausrufung von Welttagen folgt einem sorgfältigen Prozess: Mitgliedstaaten reichen Vorschläge ein, die dann auf ihre Bedeutung für die Menschheit und ihre Übereinstimmung mit UNESCO-Zielen geprüft werden. Die erwartete Liste nach der Samarkand-Konferenz wird voraussichtlich weitere Themen von globaler Relevanz aufgreifen. Durch begleitende Bildungsprogramme und öffentliche Veranstaltungen entfalten diese Gedenkanlässe nachhaltige Wirkung – sie inspirieren nicht nur zum Dialog, sondern stärken auch das Bewusstsein für unser gemeinsames kulturelles Erbe.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission.

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. ‚Die Rolle der UNESCO bei Gedenkjahren ist wichtig.‘ Ich finde es gut zu sehen, wie deutsche Kulturerbe-Initiativen durch internationale Zusammenarbeit gefördert werden können! Was haltet ihr davon?

  2. ‚Frieden im Geist der Menschen‘ – das ist ein schöner Gedanke! Ich hoffe, dass die Konferenz dazu beiträgt, diesen Frieden zu fördern und weltweite Zusammenarbeit zu stärken.

  3. Ich finde es gut, dass bei der Konferenz auch über Menschenrechte gesprochen wird. Neurotechnologien sind spannend, aber wir müssen vorsichtig sein! Welche weiteren Themen sollten eurer Meinung nach behandelt werden?

    1. Ich glaube, Klimabildung ist ein wichtiges Thema, das nicht vergessen werden sollte. Es ist entscheidend für unsere Zukunft!

    2. Absolut! Auch digitale Bedrohungen sollten mehr Beachtung finden, da sie unser kulturelles Erbe gefährden können.

  4. Die Entscheidungen der UNESCO-Konferenz könnten großen Einfluss auf Bildung und Kultur weltweit haben. Ich frage mich, wie schnell sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame ethische Standards einigen können?

  5. Ich finde es echt spannend, dass die UNESCO in Samarkand tagt. Die Themen sind total wichtig! Vor allem die Entscheidung zu den Neurotechnologien könnte große Auswirkungen haben. Wie denkt ihr über den Vorschlag von Khaled El-Enany als neuen Generaldirektor?

    1. Das Thema Neurotechnologie ist wirklich komplex und hat viele ethische Fragestellungen. Ich hoffe, dass die UNESCO hier gute Richtlinien entwickelt. Was haltet ihr von den Herausforderungen für Cybersicherheit?

    2. Ich bin auch gespannt auf die Wahl des Generalsekretärs. Es wird interessant sein zu sehen, welche Richtung die UNESCO unter neuer Leitung einschlagen wird.

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