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UN nimmt Beschwerde gegen umstrittenes LNG-Gesetz an

UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an: Umweltorganisationen ...

Berlin (ots) - Das unabhängige Überwachungskomitee der UN-Aarhus-Konvention hat eine wegweisende Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) angenommen. Diese Entscheidung eröffnet eine kritische Prüfung des Gesetzes im Hinblick auf internationale Umweltvorschriften. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert nun vehement von der Bundesregierung, das umstrittene Gesetz zurückzunehmen und auf die weitere Einschränkung von Beteiligungsrechten zu verzichten. Marie Bohlmann von GLI betont die Bedeutung dieses Schritts: „Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht die Blaupause für die Einschränkung demokratischer Beteiligungsrechte werden.“

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Bremen (VBR). Die UN prüft: Kommt das LNG-Beschleunigungsgesetz auf den Prüfstand?

Berlin – Ein bedeutender Schritt im Kampf für die Umwelt: Das unabhängige Überwachungskomitee der UN-Aarhus-Konvention hat eine Beschwerde gegen das umstrittene LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) angenommen. Diese Entscheidung stellt ein Signal dar, dass internationale Umweltvorschriften ernst genommen werden müssen.

Green Legal Impact Germany (GLI), eine deutsche Umweltrechtsorganisation, hatte die Beschwerde eingereicht und argumentiert, das Gesetz verletze grundlegende Beteiligungs- und Umweltrechte. Marie Bohlmann von GLI betont die Wichtigkeit dieser Entscheidung: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal, damit ist die erste Hürde genommen. Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht die Blaupause dafür werden, demokratische Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren einzuschränken. Die Aarhus-Konvention schützt wichtige Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, sie ist geltendes Recht und das muss die Bundesregierung ernst nehmen.“

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigt sich erfreut über die Annahme der Beschwerde. Ihr Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner wertet dies als klare Botschaft an die Bundesregierung: „Die Annahme der Beschwerde durch das Aarhus-Komitee ist eine schmerzhafte Ohrfeige für die Bundesregierung. Wir sind überzeugt, dass die Verkürzung von Beteiligungsrechten im Widerspruch zu völkerrechtlichen Vorgaben steht und haben dies auch schon mehrfach vor Gericht deutlich gemacht.“

Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG), das im Mai 2023 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs verabschiedet wurde, steht seitdem massiv in der Kritik von Umweltverbänden. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Bürgerbeteiligung bei Projekten und der verminderte Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen, die mit dem Ausbau der Flüssigerdgas-Infrastruktur zusammenhängen. Kritiker wie die DUH fordern nun, dass unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfungen unverzüglich nachgeholt und bis dahin ein Moratorium für weitere LNG-Projekte erlassen wird.

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Die Aarhus-Konvention, die diesem Vorgehen zugrunde liegt, ist ein internationales Abkommen, das öffentliche Teilhaberechte in Umweltbelangen sichern soll. Die Konvention erlaubt es Bürgern und Organisationen, Verstöße gegen diese Rechte zu melden und auch juristisch zu verfolgen. Die aktuelle Beschwerde von GLI stützt sich auf die Argumentation, dass Deutschland durch das LNGG mehrfach gegen diese internationalen Normen verstoßen hat.

Die Entscheidung des Aarhus-Komitees zeigt einmal mehr, wie wichtig die zivilgesellschaftliche Kontrolle von Regierungsentscheidungen ist. Während die prüfenden Prozesse noch andauern, bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diesen Druck reagiert und ob es zu einer Rücknahme oder Anpassung des umstrittenen Gesetzes kommen wird. Eines ist jedoch klar: Die Verteidigung demokratischer Beteiligungsrechte und der Kampf für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt gewinnen weiter an Bedeutung.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an: Umweltorganisationen …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • Personen:

    • Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact
    • Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
  • Organisationen:

    • Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
    • Green Legal Impact Germany (GLI)
    • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
    • UN-Aarhus-Konvention Überwachungskomitee
  • Institutionen:

    • Bundesregierung (der Bundesrepublik Deutschland)
    • Bundesverwaltungsgericht
  • Unternehmen:

    • keins spezifisch genannt
  • Websites und Kontaktinformationen:
    • www.duh.de
    • www.x.com/umwelthilfe
    • www.facebook.com/umwelthilfe
    • www.instagram.com/umwelthilfe
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    • www.tiktok.com/@umwelthilfe
    • www.bsky.app/profile/umwelthilfe.bsky.social
    • www.threads.net/@umwelthilfe
    • Marie Bohlmann: bohlmann@greenlegal.eu
    • Sascha Müller-Kraenner: mueller-kraenner@duh.de
    • DUH-Newsroom: presse@duh.de
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Meldung einfach erklärt

  • Am 21. Juni 2024 um 08:00 Uhr wurde ein Beitrag von der Deutschen Umwelthilfe e.V. veröffentlicht.

  • Worum geht es in diesem Beitrag?

Der Beitrag berichtet über die Annahme einer Beschwerde gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) durch das UN-Aarhus-Überwachungskomitee.

  • Was ist das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)?

Das LNGG ist ein Gesetz, das den Bau und Betrieb von Flüssigerdgas-Infrastruktur wie Terminals beschleunigen soll.

  • Wer hat die Beschwerde eingereicht?

Die Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) hat die Beschwerde eingereicht.

  • Warum gab es eine Beschwerde?

GLI und andere Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) behaupten, dass das LNGG gegen wichtige Umwelt- und Beteiligungsrechte verstößt, die von der Aarhus-Konvention geschützt werden.

  • Was ist die Aarhus-Konvention?

Die Aarhus-Konvention ist ein internationaler Vertrag, der Bürgerinnen und Bürgern das Recht gibt, sich bei Umweltangelegenheiten zu beteiligen und Zugang zu Umweltinformationen zu haben.

  • Warum ist die Annahme der Beschwerde wichtig?

Die Entscheidung des UN-Aarhus-Überwachungskomitees bedeutet, dass die Beschwerde ernst genommen wird und das LNGG im Hinblick auf internationale Umweltvorschriften überprüft wird.

  • Was fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH)?
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Die DUH fordert die Bundesregierung auf:

  • Das LNGG zurückzunehmen.
  • Keine weiteren Einschränkungen von Beteiligungsrechten vorzunehmen.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen für die schwimmenden LNG-Terminals nachzuholen.
  • Ein Moratorium für den weiteren LNG-Ausbau zu verhängen, bis alle Umweltprüfungen abgeschlossen sind.
  • Was sagt Marie Bohlmann von GLI?

Marie Bohlmann hält die Annahme der Beschwerde für ein wichtiges Signal und betont, dass das LNGG keine Vorlage dafür sein darf, demokratische Beteiligungsrechte zu beschränken.

  • Was sagt Sascha Müller-Kraenner von der DUH?

Sascha Müller-Kraenner bezeichnet die Annahme der Beschwerde als Ohrfeige für die Bundesregierung und fordert die Rücknahme des Gesetzes sowie gründliche Umweltprüfungen.

  • Wie geht es jetzt weiter?

Das Überwachungskomitee wird die Beschwerde weiter prüfen, und auch die Bundesregierung erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.

  • Hintergrundinformationen:

    • Die Aarhus-Konvention schützt Rechte der Öffentlichkeit in Umweltfragen.
    • Die GLI glaubt, dass das LNGG gegen mehrere Artikel der Aarhus-Konvention verstößt.
    • Das LNGG wurde im Mai 2023 vom deutschen Kabinett verabschiedet, steht aber in der Kritik von Umweltschützern und Energiewirtschaftsexperten.
  • Wie erreicht man die Kontaktpersonen?

    • Marie Bohlmann: 030 235 9779 63, bohlmann@greenlegal.eu
    • Sascha Müller-Kraenner: 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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