Umzugskosten absetzen: Steuerliche Entlastung für besseres Homeoffice

Umzugskosten absetzen: Steuerliche Entlastung für besseres Homeoffice eins zu eins

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+++ Neustadt a. d. W. – Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Umzugskosten für ein besseres Homeoffice steuerlich absetzbar +++

Neustadt a. d. W. (ots) – Wer eine neue Wohnung bezieht, um sein Homeoffice zu verbessern, kann die dafür anfallenden Kosten von der Steuer absetzen – auch wenn sich die neue Wohnung nur wenige Straßen entfernt befindet. Dies bestätigte ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Einzelheiten.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen
Wer berufsbedingt umzieht, kann die entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Dabei müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
– Der Arbeitnehmer beginnt eine neue Tätigkeit in einem Unternehmen, das nicht am bisherigen Wohnort ansässig ist.
– Der Arbeitgeber versetzt den Mitarbeiter an einen anderen Standort oder verlegt den Unternehmensstandort in eine andere Stadt.
– Durch den Umzug wird die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt.
– Der Arbeitnehmer zieht in eine Dienstwohnung ein oder muss eine solche verlassen.

Der aktuelle Fall
Das Finanzgericht Hamburg beschäftigte sich kürzlich mit einem etwas ungewöhnlichen Fall und gab der Klage eines Ehepaars statt (Aktenzeichen 5 K 190/22). Das Paar teilte sich eine 65 Quadratmeter große Wohnung ohne Arbeitszimmer. Während der Corona-Pandemie arbeiteten beide im Homeoffice, was aufgrund der beengten Platzverhältnisse problematisch war. Im Juli 2020 entschieden sie sich dann für einen Umzug in eine 110 Quadratmeter große Wohnung mit zwei Arbeitszimmern. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2020 gaben sie die Umzugskosten als Werbungskosten an, doch das Finanzamt lehnte dies ab. Die Begründung war, dass die Kosten nur dann anerkannt werden könnten, wenn der Umzug zu einer erheblichen Verkürzung der Arbeitswege führen würde.

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Finanzgericht: Kosten sind absetzbar
Das Finanzgericht Hamburg sah dies anders und gab der Klage des Ehepaars gegen die Entscheidung des Finanzamts statt. Es entschied, dass der Umzug in die größere Wohnung zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kläger geführt hat. Die Einrichtung von zwei Arbeitszimmern sei für die Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlich gewesen. Somit seien die entstandenen Kosten steuerlich absetzbar.

Unterschied zu früherem BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 1992 entschieden, dass keine berufliche Veranlassung vorliegt, wenn sich durch den Umzug die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht um mindestens eine Stunde verkürzt (Aktenzeichen VI R 132/88). Das Finanzgericht Hamburg hätte die Klage des Ehepaars aufgrund dieses Urteils ablehnen können, da es sich ausschließlich um die Homeoffice-Situation und nicht um die Fahrtzeiten zur Arbeit drehte. Doch das Gericht sah aktuell andere Umstände vorliegen als zum Zeitpunkt des BFH-Urteils.

VLH-Tipp: Kosten angeben und auf BFH-Urteil warten
Personen, die aus ähnlichen Gründen umziehen, sollten die Kosten in ihrer Steuererklärung angeben. Falls das Finanzamt die Anerkennung der Umzugskosten ablehnt, sollten sie Einspruch einlegen und auf das anstehende BFH-Verfahren hinweisen. Je nach Entscheidung des BFH werden die Kosten dann anerkannt oder nicht.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH erstellt die Einkommensteuererklärung für ihre Mitglieder, beantragt Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid im Rahmen ihrer eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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21 Kommentare

    1. Du hast wohl vergessen, dass Umzugskosten eine Belastung für Einzelpersonen und Familien darstellen. Es ist nur fair, dass sie Steuervorteile erhalten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Statt alle zu benachteiligen, sollten wir uns darum kümmern, dass die Steuern gerechter verteilt werden.

  1. Also ich finde, dass Umzugskosten absetzen totaler Quatsch ist. Warum sollte der Staat meine Umzugskosten bezahlen? #Unfair

  2. Ich finde es absurd, dass Umzugskosten für das Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden können. Was kommt als nächstes? Die Kosten für meinen Morgenkaffee?

  3. Also, ich finde ja, dass man die Umzugskosten fürs Homeoffice absetzen können sollte. Schließlich muss man ja auch für die neuen Pflanzen im Büro sorgen, oder nicht?

  4. Also ich finde, dass man Umzugskosten für ein besseres Homeoffice nicht absetzen sollte. Warum? Weil es unfair ist!

    1. Sorry, aber das ist einfach Unsinn. Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus, und Umzugskosten können eine enorme finanzielle Belastung sein. Es ist nur fair, dass man diese Kosten absetzen kann.

    1. Ich verstehe, dass du deine Kosten reduzieren möchtest, aber ich denke nicht, dass man jeden kleinen Ausgabenpunkt absetzen sollte. Es ist wichtig, die Grenzen zu ziehen, sonst wird das Steuersystem überlastet.

    1. Da muss ich dir widersprechen. Steuern sind notwendig, um die Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren. Eine Rebellion gegen Steuern wäre kontraproduktiv und würde letztendlich uns alle treffen. Es ist wichtig, die Bedeutung von Steuern zu erkennen und konstruktive Diskussionen darüber zu führen.

    1. Also ich finde, dass Umzugskosten absetzen total sinnvoll sind. Es ist eine Möglichkeit, finanzielle Entlastung zu bekommen und seine Ausgaben zu optimieren. Nur weil du es nicht brauchst, heißt das nicht, dass es für andere Leute nicht wichtig ist. Jeder hat seine eigenen Bedürfnisse.

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