Umweltstrafrecht: Referentenentwurf gefährdet nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Land- und Forstwirtschaftsverbände lehnen den Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie ab. Sie kritisieren die Einführung sogenannter Eignungsdelikte und eine zu unklare Definition des Ökosystem-Begriffs, die zu massiver Rechtsunsicherheit führen könnten. Selbst reguläre Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Durchforstungen drohten dadurch unter Strafverdacht zu geraten. Die Verbände fordern deshalb eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs.

Inhaltsverzeichnis

– Deutscher Gesetzentwurf zur EU-Umweltstrafrichtlinie gefährdet nachhaltige Land- und Forstwirtschaft
– Eignungsdelikte kriminalisieren abstrakte Umweltrisiken unabhängig vom Schadenseintritt
– Unklare Ökosystem-Definition führt zu Rechtsunsicherheit bei Bewirtschaftungstätigkeiten

Kritik an Umweltstrafrecht: Land- und Forstwirtschaft warnt vor Kriminalisierung

Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums sorgt bei Wald- und Landbesitzern für massive Bedenken. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Umweltschutz könnte nach Ansicht der betroffenen Verbände die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und Agrarflächen erheblich gefährden. Konkret kritisieren AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst zwei zentrale Punkte: die Einführung sogenannter Eignungsdelikte und eine unklare Definition des Ökosystem-Begriffs.

Bei Eignungsdelikten würde bereits die abstrakte Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung strafbar – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entsteht. Die vage Definition des Ökosystems wiederum führe zu gravierender Rechtsunsicherheit. Für Land- und Forstwirte wäre kaum noch nachvollziehbar, wo notwendige Bewirtschaftung endet und eine potenziell strafbare Handlung beginnt. Selbst reguläre Eingriffe wie Durchforstung oder Pflegearbeiten könnten so als Straftat gewertet werden.

„Die geplanten Regelungen schießen weit über den von der EU gesteckten Rahmen hinaus und bewirken eine Ausweitung des Strafrechts auf Bereiche, die bisher bewusst dem entsprechenden Fachrecht bzw. dem Ordnungswidrigkeitenrecht unterworfen waren. Damit droht eine unverhältnismäßige Verschärfung, die normale und fachrechtlich zulässige Bewirtschaftungstätigkeiten unter Generalverdacht stellt. Wenn sich Waldbesitzende und Forstunternehmen sorgen müssen, ob eine übliche waldbauliche Maßnahme als strafbare Handlung zu werten ist, gerät nicht nur die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Gefahr, sondern auch die Rechtsordnung in Schieflage“, kritisiert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

„Mit den Vorgaben des Referentenentwurfs wird die Substanz des Eigentumsbegriffs ausgehöhlt und die nachhaltige Bewirtschaftung zur Sicherstellung der Nahrungsmittel- und Rohstoffversorgung faktisch blockiert. Was die Flächennutzer angesichts ohnehin schon schwieriger wirtschaftlicher und unsicherer politischer Rahmenbedingungen benötigen, ist Planungssicherheit statt strafrechtlicher Risiken“, ergänzt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.

Die Verbände fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. „Notwendig sind klare und praxistaugliche Regelungen, die Rechtsicherheit schaffen und die nachhaltige Bewirtschaftung stärken, statt sie gegebenenfalls zu kriminalisieren“, so Bitter und Elverfeldt.

EU-Rahmen für schärferes Umweltstrafrecht

Die aktuellen deutschen Umsetzungspläne für das EU-Umweltstrafrecht stehen im Kontext einer europaweit abgestimmten Initiative. Im Juni 2021 wurde eine Legaldefinition für den Straftatbestand Ökozid auf EU-Ebene vorgelegt*. Nach der finalen Verabschiedung der Richtlinie 2024 haben die Mitgliedsstaaten nun bis Mai 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu übertragen*.

EU-Zeitleiste verdeutlicht Handlungsdruck

Diese zeitliche Abfolge macht den politischen Druck auf die Bundesregierung verständlich. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss Deutschland die europäischen Vorgaben umsetzen – eine Herausforderung, die bereits im aktuellen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums sichtbar wird. Die engen Fristen erklären teilweise die hitzige Debatte zwischen Politik und Praxis.

Kerninhalte mit weitreichenden Folgen

Die EU-Richtlinie selbst umfasst 20 Umweltstraftatbestände mit verschärften Strafen bis zu 10 Jahren Haft (Stand 2024). Besonders relevant für die Land- und Forstwirtschaft: Auch grobe Fahrlässigkeit wird strafbar, was die Haftungsrisiken für Bewirtschafter erhöht.

Ein zentraler Streitpunkt im deutschen Umsetzungsentwurf betrifft die sogenannten Eignungsdelikte. Diese machen bereits die abstrakte Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung strafbar – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entsteht. Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft stellt dieser Ansatz bewährte Bewirtschaftungspraktiken unter Generalverdacht. Die Verbände kritisieren, dass selbst reguläre forstwirtschaftliche Maßnahmen wie Durchforstungen plötzlich unter Strafrecht fallen könnten.

Die unbestimmte Definition des Ökosystem-Begriffs im Referentenentwurf verschärft diese Bedenken zusätzlich. Für praktizierende Land- und Forstwirte bleibt oft unklar, wo fachlich notwendige Bewirtschaftung endet und potenziell strafbares Handeln beginnt. Diese Rechtsunsicherheit gefährdet aus Sicht der Branche die planbare nachhaltige Bewirtschaftung, die für die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen essentiell ist.

Zahlen, Fakten & Quellen

Die geplanten Verschärfungen im Umweltstrafrecht betreffen nicht nur abstrakte Rechtskonzepte, sondern bringen konkrete Zahlen und Sanktionen mit sich. Die EU-Richtlinie gegen Umweltkriminalität umfasst 20 Umweltstraftatbestände und sieht Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren Haft vor (Stand: 2024)*. Diese europäische Vorgabe bildet den Rahmen für die nationale Gesetzgebung.

Ermittlungszahlen

Bereits vor diesen Verschärfungen wurden in Deutschland regelmäßig Ermittlungsverfahren wegen Umweltstraftaten mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft geführt. Im Zeitraum 2015–2023 registrierten die Behörden pro Jahr zwischen 1.400 und 2.200 entsprechende Verfahren (Stand: Bericht 2024)*.

Höhe der Strafen

Der deutsche Referentenentwurf vom 17. Oktober 2025 geht über die EU-Vorgaben hinaus und sieht erhebliche Sanktionsverschärfungen vor. Neben erhöhten Höchststrafen für Umweltstraftaten werden neue Delikte eingeführt, darunter Geldbußen bis 40 Mio. Euro gegen Unternehmen (Stand: 17.10.2025)*. Diese Summen stellen eine erhebliche Steigerung der wirtschaftlichen Risiken für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dar.

Ein zentraler Streitpunkt ist die Definition des Ökosystem-Begriffs. Nach dem BMJ-Referentenentwurf wird ein Ökosystem als "ökologisch bedeutendes, komplexes, dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier- und Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt in einer funktionellen Einheit" definiert (Stand: Okt. 2025)*.

Der DIHK bemängelt in seiner Stellungnahme vom 24. Oktober 2025 die unklare Formulierung der Eignungsdelikte und fordert präzisere Begriffe (Stand: 24.10.2025)*.

Jahr Thema / Wert Einheit / Bedeutung Quelle
2015–2023 Ermittlungsverfahren Land-/Forstwirtschaft 1.400–2.200 pro Jahr Statistisches Bundesamt (Stand: Bericht 2024)
2024 EU-Richtlinie Umweltstraftatbestände 20 Tatbestände, bis 10 Jahre Haft EU-Richtlinie (Stand: 2024)
Okt. 2025 Referentenentwurf Geldbußen Bis 40 Mio. Euro für Unternehmen BMJ-Entwurf (Stand: 17.10.2025)
Okt. 2025 Definition Ökosystem Juristische Neudefinition BMJ-Entwurf (Stand: Okt. 2025)

Auswirkungen für Land- und Forstwirtschaft

Die geplanten Verschärfungen im Umweltstrafrecht könnten nach Einschätzung der betroffenen Verbände weitreichende praktische Konsequenzen für die Land- und Forstwirtschaft haben. AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst befürchten, dass normale Bewirtschaftungstätigkeiten unter Generalverdacht geraten und die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen beeinträchtigt wird.

Besonders kritisch sehen die Verbände zwei Aspekte: Die Einführung sogenannter Eignungsdelikte, die bereits die abstrakte Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung strafbar machen, sowie die unbestimmte Definition des Ökosystem-Begriffs. Diese Regelungen könnten zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, bei der selbst fachlich notwendige Arbeiten wie Durchforstungen oder Pflegemaßnahmen potenziell strafbar werden.

Mögliche konkrete Auswirkungen:

  • Rechtliche Unsicherheit bei Standardarbeiten: Ein Forstbetrieb könnte zögern, notwendige Durchforstungen durchzuführen, aus Sorge, diese könnten als Eingriff in ein Ökosystem gewertet werden – selbst wenn die Maßnahme forstfachlich geboten ist.
  • Verzögerungen bei Bauprojekten: Die Errichtung oder Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe wie Mastanlagen könnte durch die unklare Rechtslage und die drohende strafrechtliche Vorverlagerung von Genehmigungspflichten erschwert oder verzögert werden. Die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie ist bis Mai 2026 vorgesehen*.
  • Erhöhtes Strafverfolgungsrisiko: Die Anzahl potenzieller Ermittlungsverfahren könnte steigen. Zwischen 2015 und 2023 registrierte das Statistische Bundesamt bereits durchschnittlich 1.400 bis 2.200 Verfahren pro Jahr im Bereich Umweltstraftaten* (Stand: Bericht 2024).

Gegen diese Befürchtungen und die geplante Ausweitung des Strafrechts gibt es jedoch auch kritische Stimmen aus der Wirtschaft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) moniert in einer Stellungnahme vom 24. Oktober 2025 die unklaren Formulierungen der Eignungsdelikte. Diese Rechtsunsicherheit beträfte nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch viele andere Wirtschaftsbereiche.

Die zentrale Frage bleibt, wo die Grenze zwischen notwendiger Bewirtschaftung und strafbarem Umweltdelikt verläuft. Während die Verbände eine Überarbeitung des Entwurfs fordern, um Planungssicherheit zu gewährleisten, steht die endgültige Ausgestaltung der deutschen Umsetzungsgesetze noch aus.

Was jetzt zu tun ist: Zeitplan und nächste Schritte

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht steht unmittelbar bevor. Bis Mai 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt haben – diese Frist gibt der ursprüngliche Richtlinientext vor*. In Deutschland hat das Bundesjustizministerium bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der aktuell diskutiert wird*. Dieser Entwurf enthält zentrale Formulierungen zur Definition von Ökosystemen und Bußgeldhöhen, die für Land- und Forstwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind*.

Wer jetzt handeln muss

Mehrere Akteure haben in den kommenden Monaten entscheidenden Einfluss auf die finale Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Bundesministerien: Justiz- und Umweltministerium müssen die Stellungnahmen der Verbände prüfen und den Entwurf gegebenenfalls anpassen
  • Parlament: Der Bundestag wird den Gesetzentwurf beraten und beschließen
  • Wirtschaftsverbände: Organisationen wie IHK/DIHK, AGDW und Familienbetriebe Land und Forst bringen ihre Expertise ein
  • Fachöffentlichkeit: Juristische Experten und Praktiker aus der Land- und Forstwirtschaft können durch Stellungnahmen zur Versachlichung beitragen

Weiterführende Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten

Für Interessierte bieten mehrere Quellen vertiefende Einblicke in die aktuelle Debatte. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums steht zur öffentlichen Einsicht bereit und bildet die Diskussionsgrundlage. Fachkommentare wie der Noerr-Kommentar vom 17. Oktober 2025 analysieren die rechtlichen Implikationen detailliert. Die Stellungnahmen der betroffenen Verbände – insbesondere von AGDW und Familienbetrieben Land und Forst – zeigen die praktischen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungspraxis auf.

Die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder und Agrarflächen braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen, die Sicherheit geben statt Unsicherheit zu schaffen. Jetzt liegt es an den politischen Entscheidungsträgern, die berechtigten Anliegen der Praxis in die finale Gesetzesfassung einfließen zu lassen.

Die bereitgestellten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der AGDW – Die Waldeigentümer.

Weiterführende Quellen:

8 Antworten

  1. Diese neuen Regelungen könnten wirklich eine Herausforderung sein für viele Betriebe. Ich finde es wichtig, dass wir uns hier austauschen und zusammen Lösungen suchen! Wer hat Ideen dazu?

    1. Ich denke auch, dass klare Regeln nötig sind! Wenn wir über Umwelt sprechen, sollten wir nicht nur Strafen denken sondern auch Lösungen finden!

  2. Ich habe das Gefühl, dass solche Gesetze oft ohne das nötige Verständnis für die Praxis beschlossen werden. Das wird den Bauern und Forstwirten doch nicht gerecht! Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand?

  3. Ich kann verstehen, dass Land- und Forstwirtschaft nervös sind wegen diesen neuen Gesetzen. Gibt es denn Alternativen oder Vorschläge, die helfen könnten? Vielleicht sollte man mal nachfragen.

    1. Das wäre echt interessant zu wissen! Eine klare Linie wäre wirklich hilfreich für alle Beteiligten. Ich hoffe, dass sich da etwas ändern lässt!

  4. Die Idee von Eignungsdelikten klingt echt problematisch. Man könnte schon für Dinge bestraft werden, die noch gar nicht passiert sind! Ist das nicht ein bisschen zu viel? Was denkt ihr darüber?

  5. Ich finde es besorgniserregend, wie unklar die Definition des Ökosystems ist. Das könnte wirklich die Arbeit der Landwirte und Forstwirte negativ beeinflussen. Woher sollen sie wissen, was erlaubt ist? Brauchen wir da nicht mehr Klarheit?

    1. Ja, genau! Es scheint als ob man einfach keine Sicherheit mehr hat, wenn man seine Felder oder Wälder bewirtschaften möchte. Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Wäre toll darüber zu diskutieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​