Umweltschutzler begrüßen Urteilsbegründung zu Anwohnerparkgebühren

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.09.2023
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Berlin, 12.09.2023 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe fordert gerechtere Anwohnerparkgebühren zur Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Mobilität

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Freiburg zur Ausgestaltung von Anwohnerparkgebühren. Wie in der Urteilsbegründung festgestellt wurde, seien Gebühren in Höhe von 360 Euro pro Jahr rechtmäßig und angemessen. Dieses Urteil bestätigt die Einschätzung der DUH, dass Anwohnerparkgebühren ein wichtiger Schritt zur gerechten Verteilung des öffentlichen Raums sind.

Subventionierung des Privatautos beenden
Die DUH fordert daher alle deutschen Städte auf, die absurde Subventionierung des Privatautos zu beenden und die Einnahmen aus Anwohnerparkgebühren in den Ausbau von Bus- und Bahnverbindungen sowie Rad- und Gehwegen zu investieren. Auf diese Weise können nicht nur das Klima geschützt, sondern auch unsere Städte lebenswerter gemacht werden.

Notwendigkeit einer Staffelung nach sozialen und klimaschutzrelevanten Kriterien
Die Urteilsbegründung betont allerdings, dass eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Aspekten oder aus Gründen des Klimaschutzes derzeit keine Rechtsgrundlage hat. Die DUH plädiert daher dafür, Bundesverkehrsminister Wissing und die Ampelkoalition dazu aufzufordern, dies im Rahmen der Reform des Straßenverkehrsrechts zu ermöglichen. Eine staffelweise Erhebung der Gebühren würde sicherstellen, dass auch einkommensschwächere Personen nicht übermäßig belastet werden und Anreize für eine nachhaltige Mobilität geschaffen werden.

Die Bedeutung des Urteils für die DUH
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert das Urteil wie folgt: “Die Urteilsbegründung macht abermals klar, dass Anwohnerparkgebühren von 360 Euro pro Jahr rechtlich zulässig und angemessen sind. Wir fordern alle deutschen Städte auf, der absurden Subventionierung des Privatautos ein Ende zu setzen. Der öffentliche Raum muss gerecht verteilt werden, Einnahmen aus Anwohnerparkgebühren müssen in den massiven Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen. So schützen wir das Klima und machen unsere Städte lebenswerter. Eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien und Klimaschutzaspekten muss aber auch möglich sein. Wir fordern Bundesverkehrsminister Wissing und die Ampelkoalition auf, dies im Rahmen der Reform des Straßenverkehrsrechts endlich zu ermöglichen.”

Über die Deutsche Umwelthilfe e.V.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation mit Sitz in Berlin. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1975 für Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und den Schutz von Verbraucher*innenrechten ein. Mit gezielten Kampagnen, öffentlichen Aktionen und rechtlichen Maßnahmen engagiert sich die DUH für eine ökologisch und sozial verträgliche Gestaltung unserer Umwelt.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 0171 3649170
E-Mail: resch@duh.de
DUH-Newsroom: 030 2400867-20
E-Mail: presse@duh.de
Website: www.duh.de
Social Media: www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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