Wenn Umweltrecht schneller und digitaler werden soll, klingt das zunächst nach Entlastung. Für Eigentümer von Wald- und Landwirtschaftsflächen kann dieselbe Reform aber neue Pflichten, kürzere Fristen und zusätzliche Unsicherheit bedeuten.
Genau an diesem Punkt setzen AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst an. Die beiden Verbände begrüßen das Ziel, das Umweltrecht zu modernisieren und Verfahren zu beschleunigen. Den aktuellen Referentenentwurf zum Umweltmodernisierungsgesetz (UMoG) halten sie in zentralen Punkten jedoch für falsch austariert.
Was der Entwurf im Kern ändern soll
Das Bundesumweltministerium legt den Entwurf derzeit als Referentenentwurf vor. Offiziell geht es um Bürokratieabbau, Beschleunigung und Digitalisierung im Umweltrecht. Diese Ziele stehen also nicht grundsätzlich infrage, wohl aber die konkrete Ausgestaltung.
Besonders umstritten ist eine geplante Pflicht im Bundesnaturschutzgesetz zur Herausgabe vorhandener Art- und Biotopdaten. Solche Daten zeigen, welche Arten und Lebensräume auf einer Fläche vorkommen. Nach dem Entwurf kann die Behörde dafür eine Mindestfrist von zwei Wochen setzen; die Pflicht soll nach einer Verfahrensentscheidung noch vier Jahre fortgelten. In der Begründung ist außerdem vorgesehen, dass die Daten auch für weitere Planungs- und Zulassungsverfahren sowie zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecken verwendet werden können.
Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW, kritisiert das deutlich:
„Unter dem Etikett des Bürokratieabbaus entstehen an mehreren Stellen neue Eingriffsmöglichkeiten in Eigentumsrechte und in die nachhaltige Bewirtschaftung von Land- und Forstflächen. Das läuft dem Anspruch an ein modernes Umweltrecht zuwider“
Die Sorge der Verbände richtet sich dabei nicht nur auf die einzelne Datenerhebung. Nach ihrer Einschätzung könnten aus solchen Beständen später neue staatliche Informationssammlungen entstehen, die bei weiteren Verfahren oder Monitoringprogrammen eine Rolle spielen. Das ist zunächst eine Befürchtung der Verbände, keine bereits feststehende Folge.
Warum die Datensammlung so umstritten ist
AGDW und Familienbetriebe Land und Forst fordern deshalb eine eindeutige gesetzliche Zweckbindung der Daten. Gemeint ist: Es müsste klar geregelt werden, wofür die Angaben verwendet werden dürfen und wofür nicht. Außerdem verlangen die Verbände umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für die betroffenen Eigentümer.
Auch im weiteren Umfeld des Entwurfs sehen sie Risiken. Sie verweisen darauf, dass die geplanten Regeln nicht isoliert betrachtet werden sollten, sondern im Zusammenspiel mit dem Natur-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) und der EU-Wiederherstellungsverordnung. Aus ihrer Sicht könnte sich die Wirkung der einzelnen Vorhaben erst im Gesamtbild zeigen, etwa bei Eigentum, Bewirtschaftung und Flächennutzung.
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Verkürzung von Beteiligungs- und Rechtsschutzfristen. Vereinfacht heißt das: Betroffene hätten weniger Zeit, sich einzubringen oder gegen Entscheidungen vorzugehen. Die Verbände lehnen das in der vorgesehenen Form ab. Schnellere Verfahren seien richtig, heißt es sinngemäß aus der Stellungnahme, dürften aber nicht zulasten rechtsstaatlicher Beteiligung und fachlicher Prüfung gehen.
Wasserrecht und Wiedervernässung verschärfen den Streit
Ein zweiter Konflikt betrifft das Wasserhaushaltsgesetz. Dort soll der Klimaschutzbezug ausgeweitet werden. Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zu einem naturnahen Landschaftswasserhaushalt könnten dann auch Entwässerungsgräben und künstlich veränderte Moorgewässer berühren.
Das Bundesamt für Naturschutz ordnet die Wiedervernässung organischer Böden als zentrale Maßnahme des natürlichen Klimaschutzes ein. Zugleich verweist es auf behördliche Entscheidungsspielräume und mögliche Zielkonflikte mit dem Artenschutz. Für die Betroffenen macht genau das die Debatte heikel: Klimaschutz und Naturschutz werden rechtlich konkret, sobald Flächen nicht mehr wie bisher genutzt oder entwässert werden können.
„Klimaschutz braucht die aktive Mitwirkung der Eigentümer – nicht neue Duldungspflichten durch die Hintertür. Wiedervernässung kann nur auf freiwilliger Grundlage oder gegen vollständige Entschädigung erfolgen“
So ordnet Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, den Punkt ein.
Damit wird deutlich, worum es in dem Streit nicht nur auf dem Papier geht: Die Verbände wollen Klimaschutzmaßnahmen nicht grundsätzlich ausbremsen, verlangen aber klare Grenzen, wenn private Flächen betroffen sind. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass Eingriffe nicht über neue Nebenpflichten oder indirekte Duldungen eingeführt werden.
Worauf Betroffene bei der weiteren Debatte achten müssen
Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, sondern weiterhin ein Referentenentwurf. Genau deshalb bleibt er veränderbar. Für die politische Auseinandersetzung wird nun vor allem wichtig sein, ob die Bundesregierung die angekündigte Modernisierung so nachschärft, dass Datenhoheit, Freiwilligkeit, Eigentumsschutz und rechtssichere Beteiligungsrechte zusammenpassen.
Für Waldeigentümer, andere Flächeneigentümer und Verbände steht damit mehr auf dem Spiel als eine technische Detailfrage. Ob aus schnellerem Umweltrecht ein praxistaugliches Verfahren wird, entscheidet sich daran, wie klar die Regeln am Ende gefasst sind. Je ungenauer die Zweckbindung und je knapper die Fristen, desto größer dürfte der Widerstand bleiben.
Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt daher erst in der weiteren Überarbeitung. Am Ende wird nicht die Überschrift des Gesetzes zählen, sondern die Frage, welche Rechte und Pflichten auf der Fläche tatsächlich ankommen.