Bremen (VBR). Am 31. Mai 2024 gaben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. historisch bedeutsame Nachrichten bekannt: Zum ersten Mal einigten sich beide Organisationen auf einen überregionalen Manteltarifvertrag. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und betrifft zunächst rund 4.000 Beschäftigte in 25 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Doch das ist nur der Anfang – bis spätestens Januar 2025 sollen weitere 40 Unternehmen mit etwa 8.000 Beschäftigten hinzukommen.
Für viele Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet dies eine immense Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, betont die Bedeutung dieser Einigung: „Es hat lange gedauert, aber die Mühe hat sich bezahlt gemacht. Die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen haben für ihre gesellschaftlich relevante und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit eines Tarifvertrages verdient.“
Die erzielten Ergebnisse dieser Verhandlungen sind nicht nur für diejenigen von Belang, die direkt betroffen sind, sondern setzen auch ein Zeichen für den gesamten Sektor. Insgesamt umfasst der Manteltarifvertrag wesentliche Verbesserungen wie einen Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen pro Jahr, eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden sowie Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit. Gerade für Beschäftigte im Rettungsdienst bietet die schrittweise Senkung der Höchstarbeitszeit auf 42 Stunden inklusive Bereitschaftszeiten eine spürbare Erleichterung.
Sebastian Jeschke, Vorstand des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V., zeigt sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis der intensiven Verhandlungen: „Es ist uns gelungen ein modernes, leicht verständliches und attraktives Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird.“
Die Neuerungen betreffen vor allem Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüche, doch sie gehen noch darüber hinaus. Die jahrelange Berufserfahrung und die Dauer der Beschäftigung werden fortan positiv auf das Einkommen der Mitarbeiter wirken. Zudem enthält der Vertrag Regelungen für Krankengeldzuschüsse und diverse andere Zuschläge. Bislang wurden solche Themen häufig einzeln vertraglich geregelt, jetzt gibt es einheitliche Bedingungen für alle.
Ver.di und PTG zeigen sich zuversichtlich, dass diese Einigung richtungsweisend ist. Schon jetzt laufen intensive Verhandlungen in weiteren Bundesländern wie Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg. Ziel ist es, auch dort ergänzende Entgelttarifverträge bis zum Sommer 2024 abzuschließen, damit diese ab 1. Januar 2025 in Kraft treten können.
Ein wichtiges Datum markiert das Hundertjährige Bestehen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in diesem Jahr. Sylvia Bühler ruft daher auch andere nicht tarifgebundene Betriebe dazu auf, sich anzuschließen, um so die dringend benötigten Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen zu gewinnen und zu halten.
Die Einführung dieses bundesweiten Manteltarifvertrags setzt neue Maßstäbe. Dank ihm gibt es nun transparente und einheitliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der Paritätischen Tarifgemeinschaft, wodurch Ungleichheiten beseitigt werden. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung fairer und gleicher Arbeitsbedingungen innerhalb der Sozialwirtschaft, unterstützt sowohl von der Bundes- als auch der Landespolitik.
Die Gründung des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. im Jahr 1993 unterstreicht die Bemühungen um faire Arbeitsbedingungen schon seit Jahrzehnten. Heute vertreten sie über 76.000 Beschäftigte aus neun Paritätischen Landesverbänden und über 420 Unternehmen in 13 Bundesländern.
Für weiterführende Informationen stehen Axel Weinsberg von der ver.di-Bundesverwaltung und Sebastian Jeschke vom Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. zur Verfügung. Die Nachricht wird zweifellos nachhaltige positive Veränderungen für Tausende Arbeitnehmer mit sich bringen und den Weg für ein gerechteres Arbeitsumfeld ebnen.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Medien-Info: Überregionaler Manteltarifvertrag mit Paritätischen Arbeitgebern
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Meldung einfach erklärt
Hier ist die vereinfachte Erklärung des Beitrags in leichter Sprache:
– Datum und Uhrzeit: 31.05.2024 – 11:30
– Organisationen: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Dokument zum Herunterladen:
– Titel: Gemeinsame_PM_Tarife~TG_verdi_310524.pdf
– Format: PDF
– Größe: 192 kB
Was ist passiert?
– Die Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) und ver.di haben sich auf einen neuen Manteltarifvertrag geeinigt.
– Ein Manteltarifvertrag regelt grundlegende Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschläge.
Warum ist das wichtig?
– Dieser Vertrag betrifft etwa 4.000 Beschäftigte in 25 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
– Diese Einrichtungen umfassen Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen.
– Im Laufe des Jahres 2024 werden weitere 40 Unternehmen mit etwa 8.000 Beschäftigten hinzukommen.
Was sind die Vorteile des Tarifvertrags?
– Urlaub: Mindestens 30 Tage pro Jahr.
– Arbeitszeit: 39 Stunden pro Woche.
– Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst: Schrittweise Senkung auf 42 Stunden, einschließlich Bereitschaftszeiten.
– Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
– Steigendes Einkommen durch längere Berufserfahrung.
– Zusätzlicher Krankengeldzuschuss und andere Zuschläge.
Warum wurde der Vertrag abgeschlossen?
– Um gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen zu schaffen.
– Diese Bedingungen helfen dabei, dringend benötigte Fachkräfte anzuziehen und zu halten.
Welche weiteren Pläne gibt es?
– Verhandlungen über ergänzende Entgelttarifverträge in Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg.
– Ziel: Einführung der neuen Verträge bis Januar 2025.
– Ausweitung des Manteltarifvertrags auf weitere Bundesländer.
Wer hat die Vereinbarung getroffen?
– ver.di (Vertreten durch Sylvia Bühler)
– Paritätische Tarifgemeinschaft (Vertreten durch Sebastian Jeschke)
Kontaktinformation für Rückfragen:
– Axel Weinsberg, ver.di-Bundesverwaltung, Tarifpolitik
Telefon: +49 30 6956-1823
E-Mail: axel.weinsberg@verdi.de
– Sebastian Jeschke, Vorstand PTG e.V.
Telefon: +49 30 4238806
E-Mail: info@paritaet-ptg.de
V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts):
– Richard Rother, ver.di-Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011, -1012, E-Mail: pressestelle@verdi.de
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